Es ist nämlich laut DSGVO eigentlich das Recht einer jeden Person, dass keine Falschinformationen über sie im Internet verbreitet werden – beziehungsweise diese auf Antrag gelöscht werden müssen. Google etwa hat entsprechende Möglichkeiten für die Suchmaschine. OpenAI, ebenso wie Microsoft, können das den Großen Sprachmodellen nicht in gleicher Form beibringen oder Aussagen verhindern. Möglich sei nur, Daten zu einem Beschwerdeführer zu filtern oder zu blockieren. Das beträfe dann laut OpenAI jedoch die gesamte Person, nicht nur die falschen Informationen.
Neben dem Recht auf Richtigstellung haben Menschen in der EU laut DSGVO auch das Recht auf Zugang zu den Informationen, die über sie gespeichert sind. Auch dem kann ein Anbieter eines KI-Chatbots beziehungsweise eines Großen Sprachmodells kaum nachkommen. Selbst wenn im Fall von Herrn Bernklau das Ausgangsmaterial, also die Zeitungsartikel, als Informationsquellen angegeben würden, sei der Trugschluss der KI noch immer nicht bereinigt.
Sind also beides Verstöße gegen die DSGVO.