Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann

Dir ist hoffentlich klar, dass ein Bildredakteur definitiv ein Unterschied ist zu den Faschos und Verschwörungstheoretikern von Compact und Co.

trotzdem fraglich wie du dir das vorstellst.

und wie sieht es denn z.b. beim fußball aus? da bist du doch bestimmt anderer ansicht, was personalisierte tickets etc. angeht.

ja ist klar. ich hab grade allerdings keinen überblick darüber, wer aktuell aus der aus der gesellschaft verstoßen gehört oder nicht. deshalb frage ich.

diese aussage:

Also #Compact kam mit Zustimmung v #Rammstein aufs Gelände.

ist nach wie vor unseriös und substanzlos

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Warst du mal bei einem Fußballspiel, ich wette die sagen den Ordnern dort auch was die Zuschauer alles nicht tun dürfen und die Leute machen es trotzdem und keiner sagt was.
Das Filmen in Fußballstadien ist btw. auch verboten ;-)

Was genau wollt ihr hier eigentlich noch ausdiskutieren ich verstehe nicht so ganz?

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soll man halt gucken wie es dazu gekommen ist, finde es aber atm absolut nicht diksussionwürdig, weil die beweislast quasi nicht existent ist.

Vor allem wenn ma nicht weiß wie Compact die Tickets bezogen hat.

Glaube das ist wahrscheinlich das beste Schlusswort dazu und wir sollten uns wieder auf das eigentliche konzentrieren.

Zu deinem Vergleich zwischen Fußballspiel und Konzert sage ich mal lieber nichts @Suelo_der_Boss

Nur so viel, im Stadion sagen schon die richtigen Leute den Filmenden das sie damit aufhören sollten.

Raffe es auch nicht. Das forum erinnert mich in den Diskussionsthemen immer öfter an Twitter

Dann fühlste dich ja gleich heimisch :kekw:

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Wer? Die Herren Ultras?
Ansonsten nein da sagt keiner was solang du kein Stativ aufbaust oder sonstigen Mist.
Du kannst da ohne Probleme mit dem Handy Filmen und auch Leute interviewen wenn du willst. Wenn du natürlich versuchst die vollen 90 Minuten auf dem Platz zu filmen dann stimme ich dir zu da sagt jemand was :smiley:
Aber das was Compact da bei Rammstein gemacht hat könnten sie auch in einem Fußballstadion machen ohne das sie irgendeine Akkreditierung hätten obwohl es nach der Stadionordnung verboten wäre…

Kommt bitte Back2Topic. Das ist ein sensibles Thema und deshalb sollten wir bitte bei Fakten bleiben und nicht bei Vermutungen.

Gab es denn in Berlin überhaupt eine Aftershowparty? Meine irgendwas gelesen zu haben, dass es keine geben wird/gab. Macht die Aussage dieser Compact-Leute dann natürlich ziemlich dumm.

Nur inoffiziell:

Vor allem damals im Statement noch irgendwas von „wir nehmen die Vorwürfe außerordentlich ernst“ plappern. Spannend.

Guter Thread auch von der Spiegel-Redakteurin wo dargestellt wird, was nach dem Antrag von den Anwälten von Lindemann wirklich im Artikel geändert werden musste. Da sieht man schon, dass der wichtigste Teil immer noch drin bleibt und es nicht wirklich so ist wie die Kanzlei es dargestellt hat.

Dazu auch die Einordnung der LTO.

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Gibt’s auch eine Quelle ohne Paywall oder steht alles relevante auch im lto Artikel?

Alles wichtige steht im Twitter-Thread der Spiegel-Redakteurin, da ist keine Paywall.

Und wenn du eine rechtliche Sicht haben willst, dann kannst du zur Einordnung den LTO-Artikel lesen.

Ich finde immer noch, dass es ein großer Unterschied ist (auch rechtlich, da zusätzliche Strafbarkeit), ob weiterhin über den Verdacht der Verwendung von KO-Tropfen berichtet werden darf oder nicht.

Der „Skandal“ erstreckt sich aber nicht nur auf die K.O. Tropfen… insofern suggeriert Schertz da eben mehr als es tatsächlich der Fall ist.

Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 14.07.2023 wurde dem SPIEGEL nunmehr untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe „Rammstein“ mithilfe von K.O.-Tropfen/Drogen/Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.

Das Landgericht Hamburg hält in den Entscheidungsgründen des Beschlusses fest, dass es für die Erhebung dieses schwerwiegenden Verdachts an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Konkret heißt es hierzu:

„Keine Aussage der Zeuginnen, welche ihre Angaben an Eides statt versichert haben bzw. gegenüber den Autorinnen der Antragsgegnerin getätigt haben (vgl. eidesstattliche Versicherungen der Autorinnen der Antragsgegnerin …) trägt den Verdacht, dass der Antragsteller Frauen bei Konzerten mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Alkohol/Drogen betäubt hat bzw. hat betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.“
[…]
Mit der Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist der schwerwiegendste Vorwurf, der im angegriffenen SPIEGEL-Artikel erhoben wurde, gerichtlich verboten worden.

Das ist aus der Pressemitteilung. Wüsste nicht was damit noch mehr suggeriert wird. Vor allem ist es eben riesiger Teil der ursprünglichen Anschuldigung.

Keine Ahnung worauf sich die Passage mit den zwei Tatsachenäußerungen bezieht. Dahingehend äußert sich der SPIEGEL ja auch nur pauschal, dass das nicht stimmt.