gemäß google anscheinend gar nicht so selten.
usw.
Sie sehen mich irritiert
Laut einer ganz kurzen Google Recherche gibt’s auch in Hamburg Kitas, die nach Personen benannt sind, zB Joseph Carlebach Kita (nach einem Rabbiner).
Aber keine Ahnung, der Name ist ja eigentlich absolut egal. Nur weil die Kita nicht mehr Anne Frank Kita heißt, ist das ja nicht automatisch antisemitisch.
Andererseits was soll das Argument mit „kindergerechtem“ Namen? Die meisten oder zumindest sehr viele Kitas heißen doch einfach nach der Straße, in der sie sind. Oder die ganzen evangelischen/katholischen Kitas, am besten noch „kath. Kita St. Bonifatius“. Da sollte man lieber mal mit dem Umbenennen anfangen
Wenn ich „Volksstimme“ lese, erwarte ich die Magda-Goebbels-Kita.
Da stimme ich dir grundsätzlich zu.
Wenn du allerdings ohne Grund ein Veto einlegst und dein Kind dann den Urlaub mit dem Ex Partner nicht durchführen kann, handelst du damit nicht im Sinne des Kindeswohls.
"Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
Dabei gilt jedoch auch, dass die Sorgeberechtigten nach § 1684 Abs. 2 BGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Verweigert ein Berechtigter grundlos die Zustimmung – oder nur, um das Verhältnis des Kindes zum anderen Berechtigten zu stören – handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen. Wenn das Familiengericht zum Ergebnis kommt, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den Urlaub zu fahren, kann es einen entsprechenden Beschluss erlassen.
Andersherum ist jedoch ein ohne Einverständnis eines der Berechtigten angetretener Urlaub nicht im Sinne des Gesetzes. Er verstößt gegen die Rechtspositionen des anderen Sorgeberechtigten, weshalb dieser sich gerichtlich wehren und im äußersten Fall strafrechtliche Maßnahmen (etwa wegen Kindesentführung) einleiten kann."
Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub | Kanzlei Hasselbach
In dem obenliegenden Fall glaube ich eher, dass der Vater nur den Vorwand „Besuch der Verwandtschaft“ genommen hat, um mit dem Kind dahinzureisen. Man plant ja bisschen länger so einen Trip und dadurch das er wohl mit dem Auto gefahren ist, scheint er auch keinen Reisepass für das Kind gehabt zu haben.
Wenn das vorher ganz normal abgelaufen wäre, er die Mutter über die Reise informiert und alles plant, kann die Mutter dann wenig dagegen sagen, denn das Argument, die Verwandtschaft des Vaters kennenzulernen liegt da teilweise recht hoch. Siehe Link.
update:
»Am Mittwoch wird sich der Stadtrat einstimmig gegen das Ansinnen einer Umbenennung der Kita positionieren«, sagte Werner Jacob (CDU), Vorsitzender des Stadtrats der »Welt« laut einer Vorabmeldung. Alle Fraktionsvorsitzenden unterstützen demnach ein entsprechendes Positionspapier der CDU.
[…]
Die Behauptung der Kitaleitung, der Name »Anne Frank« sei ungeeignet und Kindern schwer vermittelbar, zeuge »eher von einer Geschichtsvergessenheit der Verantwortlichen«, heißt es laut »Welt« in der Stellungnahme der Fraktionen. Diese Geschichtsvergessenheit sei ein »Nährboden für Verschwörungstheorien und Demokratiefeindlichkeit bis hin zum Antisemitismus. Erinnerungskultur hat einen Sinn, denn wir sind es unseren Kindern und nachfolgenden Generationen schuldig zu erklären, was es bedeutet in Frieden und Freiheit zu leben!«, so weiter in der Stellungnahme der Fraktionen. »Die Geschichte lehrt uns, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist und diese Werte verteidigt werden müssen.« Die »aktuellen Ereignisse« machten »dies noch eindringlicher«
Kleiner Reminder
Senior Grupp hört zum Ende des Jahres auf
Trigema-Chef Wolfgang Grupp gibt den Chefposten in seinem Unternehmen Ende des Jahres ab. Der 81 Jahre alte alleinige Geschäftsführer und Inhaber übergebe die Geschäftsführung an seine Tochter Bonita (34) und seinen Sohn Wolfgang Grupp junior (32), teilte der Hersteller von Sport- und Freizeitkleidung in Burladingen mit.
Wolfgang Grupp jun. werde zum 1. Januar 2024 persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer. Bonita Grupp werde zum gleichen Zeitpunkt Mitglied der Geschäftsführung.
Übernehmen wird Sohn und Tochter dann
Der hat doch immer gesagt es kann nur einer von beiden fuehren? Hoffentlich legt er sich zu ruhe und kommentiert nicht zu viel
Eigentlich ja aber nun sind es beide und seine Ehefrau ist ja auch weiterhin eingetragen
Offensichtlich der Sohn, steht doch 4cm darüber.
sein bengel sieht ja schauderlich aus
Geht wohl wegen Erbsteuer oder so nicht so easy.
Bonita
Suprise
Nach Thüringen ist die AfD auch in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden. Sie war in dem Bundesland schon länger Verdachtsfall.
Verfassungsschutz: AfD Sachsen-Anhalt gesichert rechtsextrem - ZDFheute
Schlimme ist ja, das dadurch am Ende die Leute sich sogar noch bestätigt fühlen afd zu wählen, wenn ich mir die Twitter Reaktionen dazu sehe wird mir schlecht, dort sagen die Leute einfach mal „Ritterschlag für die AFD“ oder „jetzt erst recht“, einfach so Lost diese Leute
Cloudflare haftet als Betreiber eines Content Delivery Networks (CDN) für den beschleunigten Abruf von Internetinhalten nicht nur als Störer, sondern als Täter von Urheberrechtsverletzungen
War das nicht mal vom Tisch?
Hinweise auf Bedrohungslage an Hamburger Schule | tagesschau.de
Amok-Alarm in Hamburg: Zwei Bewaffnete in Klassenzimmer - FOCUS online
Nach ersten Erkenntnissen sollen zwei Personen in das Gebäude gekommen sein, die möglicherweise Schusswaffen bei sich hatten. Die Polizei ist unter anderem mit Spezialkräften vor Ort. Beamte hätten das Schulgebäude betreten, um Hinweise zu überprüfen.
Einsatzkräfte begleiteten die ersten Schülerinnern und Schüler aus der Schule, teilte die Polizei mit. Sie werden zur Reichspräsident-Ebert-Kaserne in der Osdorfer Landstraße 365 gebracht. Dort könnten sich auch Eltern einfinden.
Update
Vier Jugendliche nach Großeinsatz an Hamburger Schule festgenommen | tagesschau.de
Wie die Polizei am Abend mitteilte, nahmen Zivilfahnder vier Personen vorläufig fest. Dabei handele es sich um zwei 12-Jährige, einen 13-Jährigen und einen 14-Jährigen. Die Polizisten stellten bei ihnen zwei Spielzeugwaffen sicher. Einer der 12-Jährigen und der 13-Jährige stehen in Verdacht, an einer Stadtteilschule in Blankenese in einem Klassenraum eine Lehrerin mit einer Waffe bedroht zu haben. Am Abend wurde bekannt, dass es eine ähnliche Bedrohungslage an der Schule Mendelssohnstraße im Stadtteil Bahrenfeld gab. Auch dort soll eine Lehrkraft bedroht worden sein. An beiden Schulen war die Lage am Abend wieder ruhig. Verletzt wurde niemand.
ARD-DeutschlandTrend: 41 Prozent für vorgezogene Neuwahl | tagesschau.de
41% für Neuwahlen und 16% eher für deine Große Koalition
41 Prozent der Bürger befürworten dagegen eine Neuwahl vor dem Ende der Legislaturperiode. 16 Prozent setzen auf einen Koalitionswechsel und würden eine Große Koalition aus SPD und Union begrüßen.
Am deutlichsten ist der Ruf nach einer Neuwahl bei den Anhängerinnen und Anhängern der AfD. 86 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus. Bei den Anhängern der Union unterstützen dies 39 Prozent. 34 Prozent stimmen für die Bildung einer Große Koalition. Bei Anhängern von SPD (62 Prozent) und Grünen (80 Prozent) überwiegt die Zahl derer, die sich für eine Fortsetzung der Ampelkoalition über die gesamte Amtszeit einsetzen.
Bei den Anhängern der FDP ist das Bild differenzierter. Zwar votieren 47 Prozent dafür, die Regierung mit SPD und Grünen weiterzuführen, doch sprechen sich immerhin 39 Prozent der liberalen Wähler dagegen aus.