Das Frankfurter Landgericht hat die Anklage im Verfahren um rechtsextreme Chatgruppen gegen Polizeibeamte eines Frankfurter Reviers nicht zugelassen. Die Begründung: Die Chatgruppe sei geschlossen gewesen, Teile der Inhalte von der Kunstfreiheit gedeckt.
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Konkret geht es um fünf Polizeibeamte aus dem 1. Polizeirevier in Frankfurt - darunter ein Dienstgruppenleiter - sowie die Lebensgefährtin eines der Beamten. In der Chatgruppe „Itiotentreff“ sollen sie zwischen 2014 und 2018 rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht haben, darunter Hakenkreuze, Hitlerbilder und Beleidigungen gegen Juden, Muslime, Homosexuelle.
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Das Gericht schreibt in seinem Beschluss von Mitte Februar nun, dass sie Inhalte nicht strafbar seien, weil sie in einer geschlossenen Gruppe verschickt worden seien - und somit nicht verbreitet wurden. Ein Verbreiten im strafrechtlichen Sinne sei es erst, wenn der Inhalt einem „größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird“, so groß, „dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist“. Im Fall der Chatgruppe sei das nicht erfüllt, sie hatte weniger als zehn Mitglieder.
Es sei eben nicht ersichtlich, dass diese die Inhalte außerhalb der Gruppe hätten teilen wollen. Das Gericht argumentiert aber auch mit dem Grundgesetz und dem Recht auf Meinungsfreiheit. Teile der Inhalte fielen unter Satire.
puh… gerade wenn man bedenkt, dass es da um die nsu 2.0 ermittlungen ging. bin gespannt, ob die beschwerde der staatsanwaltschaft beim olg erfolg haben wird.