So einfach ist das nicht. Kannst du gerne u.a. hier nachlesen.
Demnach gab es zumindest Grundlagen, wieso die Eltern Anzeige hätten erstatten können:
Es sei denn, es sind Erwachsene in einer Garantenstellung, die Jugendliche (14-18 Jahre) erziehen, ausbilden, betreuen oder eine Zwangslage ausnutzen.
-Im Artikel steht, dass die Tochter ohne ihre Eltern mit der Freundin (Tochter eines Rammsteinmitglieds) im Urlaub war und dort auf Lindemann getroffen ist. Vermutlich mit der Familie der Rammsteinfreundin. Der Vater war ja dahingehend auch sehr sauer. Evtl. hätte man also argumentieren können, dass Lindemann seine Funktion als Betreuer/Aufsicht im Urlaub missbraucht hat.
Die Fälle des § 182 Abs. 3 StGB sind solche, in denen der Täter seine altersbedingte Machtposition zielgerichtet ausnutzt, um die beabsichtigten sexuellen Handlungen vornehmen zu können.
-Glaube dieser Paragraph spricht für sich. Die Dame berichtet ja auch davon, dass Sie in Folge der anhaltenden Liebsbekundungen durch Lindemann die Schule geschwänzt und Alkohol konsumiert hat. Spricht nicht dafür, dass Sie die Situation richtig einordnen konnte. Sie hat ja auch scheinbar durch jahrelange Therapie erst begriffen, welche Bindungsstörung diese Beziehung verursacht hat
Schade, dass die Eltern keine Anzeige erstattet haben, sondern nach persönlichen Gesprächen wohl vom Gegenteil überzeugt wurden