im fortgang des asylverfahrens, insbesondere bei der verteilung der migranten, kann die feststellung des transitlandes durchaus entscheidend dabei sein festzustellen, welches land gemäß dublin-verordnung verantwortlich für den migranten ist. in den aktuellen fällen könnten das zb. polen oder tschechien sein, in das die menschen dann zurück geschickt werden könnten. die frage ist natürlich, wie wahrscheinlich das in der praxis ist.
außerdem hat meiner meinung nach das frühestmögliche und vollständige erkennen und registrieren der menschen implikationen für ein schnelleres und kontrollierteres asylverfahren mit allen denkbaren konsequenzen.

