Nachrichten aus Deutschland

Kann er ja fast nach dem er draussen ist wieder nen fuehrerschein beantragen.

Sorry aber das ist viel zu wenig fuer diese tat.

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Deutsche Gesetze wieder ein Witz

Tötest 7 Menschen, betrunken, zu schnell und ohne FĂŒhrerschein
 kannst trotzdem arbeiten gehen (ist doch Freiheitsstrafe?) und bist nach 4 Jahren raus


Was meinst du mit „kannst arbeiten gehen“? Im GefĂ€ngnis muss man arbeiten und das hat mehrere GrĂŒnde. Erstens soll dadurch der Aufenthalt gewissermaßen bezahlt werden, zudem gehört das zur Resozialisierung und auch soll der Wiedereinstieg in die Gesellschaft nach Entlassung vereinfacht werden.

Der Strafrahmen, also die Höchststrafe fĂŒr die fahrlĂ€ssigen Tötung ist halt auch schwierig festzulegen. Es handelt sich ja immer noch um eine Tatfolge, die der TĂ€ter nicht wollte und unser Strafrecht verfolgt auch nur hintergrĂŒndig den Zweck der Vergeltung.
Sollte man die Höchststrafe auf bspw. 10 Jahre anheben? Vielleicht
 Ich vermag das nicht zu beurteilen. Das ist eine höchst Rechtsphilosophische Frage.

Der Satz des Richters sagt es ja eigentlich ganz gut: keine Strafe, egal wie hoch, kann die Opfer zurĂŒckbringen.

Das Leben des TĂ€ters ist jetzt ohnehin schon weitgehend im Arsch. Welchen Zweck erfĂŒllt dann eine noch höhere Strafe? Von einem solchen TĂ€ter geht ja in der Regel keine weitere GefĂ€hrlichkeit aus, da sie ja sonst nicht kriminell sind. Also warum noch ein weiteres Leben komplett zerstören? Soll er sein Leben lieber nutzen und z.b. zu Alkohol aufklĂ€ren.

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„Tatfolge die der TĂ€ter nicht wollte“

Find ich schwierig. Wenn ich schon lĂ€nger kein FĂŒhrerschein habe (zurecht?) mich betrunken (!) ans Steuer setze und dabei noch zu schnell bin, kann ich schlecht glauben das dabei nichts passiert. Weder ihm selber noch eben Unbeteiligten.
Und offensichtlich scheint er fĂŒr die Eignung eines FĂŒhrerscheins charakterlich nicht geeignet zu sein. Und trotzdem darf er ihn nach 5 Jahren neu beantragen. Sinn where?

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Doch, das ist eben die Abgrenzung der(bewussten) FahrlĂ€ssigkeit zum (eventual) Vorsatz. Bei ersterem bist du die vielleicht sogar bewusst, dass etwas passieren kann, aber trotzdem möchtest du nicht, dass es tatsĂ€chlich auch passiert. Wer möchte wirklich schon, dass es zu einem Unfall kommt und dann auch noch mit Schaden fĂŒr dritte?

Z.B. Geisterfahrer. Wer sagt denn, dass es hier nicht so war?

Trotzdem kann man es ja zu niedrig finden. Ich denke jeder hier ist sich bewusst, dass der Richter nur im Rahmen des geltenden Rechts urteilen kann. Hier wird nicht der Akteur, sondern die Gegebenheiten kritisiert.

Wurde ihm 2018 oder so abgenommen weil er besoffen Fahrrad gefahren ist.
Angeblich muss er nach Haftstrafe + Sperrfrist ja nicht mal ne MPU machen um den Schein wiederzubekommen.

Wo steht das? Kann ich nicht glauben.

Also eigentlich beides.
Wie oben zitiert, hat er sich nicht mal richtig entschuldigt. Schon auch genau deshalb sind 4 Jahre lÀcherlich af.

ja, Autoland Deutschland. Da sind die Gesetze eben lax. Die StVO ist ja auch in den 70ern hÀngengeblieben.

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Was genau hat das Urteil damit zu tun?

dass die deutsche Gesetzgebung deswegen nicht mehr hergibt.

FahrlĂ€ssige Tötung, bzw das Strafmaß, hat doch nicht zwingend mit dem Auto zu tun? Es gibt fahrlĂ€ssige Tötung auch außerhalb davon.

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Auch Geisterfahrer sind in den seltensten FĂ€llen so.

Selten heißt fĂŒr mich nicht gĂ€nzlich ausgeschlossen.

Meistens sind Geisterfahrer einfach zu dumm, Schilder zu lesen. Ich schließe nicht gĂ€nzlich aus, dass irgendein Mensch mal in selbstmörderischer Absicht handelt. Aber Geisterfahrer sind eigtl was anderes

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Aus meiner Zeit der Unfallaufnahme gebe ich Ovi recht.
Geisterfahrer wollen zu ~98% nicht falsch fahren. Sie sind verwirrt, alt, besoffen oder kennen die VerkehrsfĂŒhrung nicht.

Suizidenten die einen Unfall wollen, fahren auf einer Landstraße unangeschnallt und ungebremst in einen entgegenkommenden LKW oder Baum

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Problem ist doch auch, dass es viel zu selten Verkehrskontrollen gibt. Ich bin in 17 Jahren Auto fahren genau einmal angehalten worden
 und selbst, wenn du ohne FĂŒhrerschein erwischt wirst sind die Strafen unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig gering.
Es wird Zeit ĂŒber Systeme nachzudenken, bei dem man das Fahrzeug digital ‚freischalten‘ muss, um damit zu fahren und das klappt halt nur mit gĂŒltigem FĂŒhrerschein und Registrierung.
Auch die Verfolgung von völlig krankem Fahrverhalten muss verbessert werden. Wenn man mal ein paar Stunden Dashcam-Channels auf Youtube schaut, verliert man doch komplett den glauben an den gesunden Menschenverstand.

Vielleicht noch mit Alkohol-, Blut und Urintest?

Sowas ist völlig utopisch und wird es niemals geben. Daher ist jeder Gedanke an sowas ĂŒberflĂŒssig.