Nachrichten aus Deutschland

warum eigentlich so ein random koch als könig? diese leute sind selbst für monarchie zu blöd.

es muss doch irgendwo einen habsburg oder hohenzollern mit stammbaum wie’n kreis geben, den man dann direkt mit seinen cousinen in irgendeiner europäischen monarchie verheiraten kann

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Noch von Silvester. Da fällt man echt vom Glauben ab.

Edit:
Und noch eine schockierende Story.

Bin gespannt, ob geklärt wird, wie er an die Waffe kam.

Nachdem Nancy Faeserchen angekündigt rigoros durchgreifen zu wollen kam, genauso viel raus wie im Jahr zu vor, absolut nichts.

Ein „Anschlussgewahrsam“ sei demnach bei den allermeisten Personen nicht infrage gekommen . Wie die „B.Z.“ berichtet, seien die meisten Straftäter wegen diversen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz festgenommen worden.

Nach dpa-Informationen seien zwölf Verdächtige wegen schwerer Taten einem Haftrichter vorgeführt worden. Laut Staatsanwaltschaft Berlin wurden Haftbefehle gegen drei Männer erwirkt. Ein 19- und ein 23-Jähriger wurden wegen gefährlicher Körperverletzung festgenommen; beide erhielten Haftverschonung. Ein 23-Jähriger erhielt wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz einen Haftbefehl . Er ist im Vollzug .

Was meinst du?

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Ich frage noch einmal:
Was meinst du? Wo hat die Innenministerin etwas falsches gesagt, bzw. nicht getan?

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man liest doch überall, dass es ein relativ ruhiges silvester war??

Ich gebe dir mal ein paar Stichworte über die du dir Gedanken machen kannst.

  1. es handelt sich mehrheitlich um Verstöße gegen das Waffen-und Sprengstoffgesetz.
    Das können Straftaten (Bagatelle) als auch Ordnungswidrigkeiten sein.
    Seit wann werden Menschen in Deutschland wegen so niedrigen Vergehen in Untersuchungshaft gesetzt?

  2. Seit wann hat eine Innenministerin Mitspracherecht in justiziellen Sachen wie das Invollzugsetzen von Haftbefehlen? Oder bist du für die Abschaffung der Unabhängigkeit der Gerichte sodass nicht mehr der Richter, sondern eine Ministerin entscheidet für wen ein Haftbefehl erlassen wird?

  3. die kurzzeitige Festnahme von 400 Menschen wegen so geringfügigen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten halte ich für ein enorm hartes Durchgreifen.
    Trotzdem ist die absolut logische und rechtsstaatliche Konsequenz, dass die Menschen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt werden.

  4. Auf welche Maßnahmen hast du denn gehofft? Deportation? Arbeitslager? Erschiessung?

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sehe gerade, dass das auch aktueller artikel bei der „zeitung“ mit den vier großbuchstaben ist.

die armen „journalisten“ dort haben sich wochenlang geifernd auf randale und ausschreitungen in berlin gefreut und müssen jetzt so einen nichtigen quatsch verfassen weil nichts großes passiert ist.

man muss aber zugeben, dass die forderung nach „hartem durchgreifen“ oder dem ruf nach der „vollen härte des rechtsstaats“ von seiten der minister immer absoluter, populistischer blödsinn ist.

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Das Wort was du suchst ist vielleicht „Wahlkampfgelaber“?

Ja es war ruhiger als letztes Jahr… Gut dass die Pollis so gut vorbereit war, sodass es nicht zu größeren Verletzungen gekommen ist als sie mit Raketen beschossen wurden.

Nur weil es ruhiger war als letztes Jahr, ist jeder Verletzte immer noch einer zuviel?

Ja, ist richtig. Lässt sich aber nunmal nicht vermeiden.

Das ganze Thema ist so absurd. Man versucht halt auf Krampf einen Skandal zu kreieren, obwohl es gar keinen gibt.

Aber das kennt man ja nicht anders von der Bild.

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*Tagesspiegel, nicht Bild. Auch wenn es natürlich in die gleiche Richtung geht

Edit: und viel schlimmer ist natürlich, wenn so ein populistischer Mist vom „harten Durchgreifen“ nicht nur von den üblichen Zeitungen kommt, sondern sogar von Faeser

Bild versucht trotzdem daraus einen Skandal zu machen.

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Viel schlimmer ist, dass es noch immer erlaubt ist Feuerwerk (in diesen Mengen) zu erwerben.

Da ja übereinstimmend berichtet wurde, dass erneut Polizisten mit Raketen beschossen worden sind, fragt der juristisch ungebildete Bürger wie das zu bewerten ist. Wurden die Täter nicht gefasst oder ist das eine Bagatelle? Muss ein Polizist erst sein Gesicht verlieren ?

Jaa die Bild macht mal wieder Stimmung etc.
Aber in manchen Sachen reicht ein Blick auf die Straße und dafür muss man nicht in Berlin wohnen.

Ich bin kein Jurist aber muss als Polizist selbst eine erste rechtliche Einschätzung treffen.
Daher würde ich mit meiner simplen juristischen Ausbildung von einer versuchten bis vollendeten gefährlichen Körperverletzung in Verbindung mit Verstoß Sprengstoffgesetz und eventuell (schwerer) Landfriedensbruch ausgehen.

Das würde ich auf die Strafanzeige schreiben, was der Staatsanwalt am Schluss davon beibehält oder wieder streicht steht auf einem anderen Papier.

das Alles von deinem Beispiel ausgehend dass Silvesterfeuerwerk auf Polizisten abgefeuert wurde.

Mal für die juristischen Laien bisschen aufgedröselt, welche Straftaten nach dem StGB hier idR. im Raum stehen (also abgesehen von Sprengstoffgesetz o.ä.):

  • (versuchte) gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224 StGB
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (evtl. besonders schwerer Fall), evtl. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, §§ 113, 114 StGB
  • Landfriedensbruch (evtl. besonders schwerer Fall), § 125[a] StGB
  • (versuchte) Nötigung, § 240 StGB

Für eine Untersuchungshaft braucht man dann aber noch Haftgründe, § 112 StPO:

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

  1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
  2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
  3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
    a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
    b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
    c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
    und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

Der wird in den meisten Fällen einfach fehlen und eine U-Haft daher auch nicht notwendig sein.

Je nach Bundesland und Situation kann man halt noch über eine Polizeirechtliche Präventivmaßnahme nachdenken, um die Wiederholung einer solchen Handlung durch die gleiche Person in der gleichen Nacht auszuschließen.

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