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Karlsruhe: Mutmaßlicher Mörder bleibt freigesprochen - ZDFheute

Kann man für dieselbe Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden - auch nach einem Freispruch? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht. Auch nicht, wenn belastende Beweise vorliegen.

Es gilt der Grundsatz: Der Staat hat einen Versuch, einen Straftäter zu überführen. Gelingt das nicht und steht am Ende ein rechtskräftiger Freispruch, dann steht dieser ein für allemal.

Absolut falsche Entscheidung in meinen Augen

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Ich kann die Argumente von beiden Seiten verstehen und bin sehr froh keine Entscheidung in der Sache treffen zu müssen

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Finde die Entscheidung so gut. Sie ist eindeutig. Natürlich bitter für den Fall, aber alles andere wäre in meinen Augen gegen das Grundgesetz.

Ja, ist natürlich wichtiger als einen nach den Jahren überführten Mörder dafür zu bestrafen was er einem Menschen und einer Familie angetan hat. Weil Grundgesetz über allem!!!1

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Tut mir Leid dir das sagen zu müssen, aber ja, in Deutschland steht das Grundgesetz über allem.

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Schon klar, denke nur nicht dass die Verfasser Ende der 40er damit Mörder schützen wollten, bei denen der Fall nach Jahren erst eindeutig bewiesen werden konnte. Vor allem bewiesen durch Techniken die es damals noch gar nicht gab. Während der Tat nicht und beim Verfassen des Grundgesetzes nicht mal im Ansatz.
Eine Verfassung, die Mörder frei und unbestraft rumlaufen lässt, hat in dem Punkt ein Defizit
Aber gut, Ansichtssache.

Also ich glaube schon, dass bereits damals klar war, dass sich Techniken weiterentwickeln werden. Und dennoch wurde es so formuliert, wie es heute noch steht. In meinem Augen genau aus dem Grund, dass du halt nicht nicht wieder und wieder jemanden vor Gericht stellen kannst.

Und genau das wurde ja jetzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Anscheinend sind sie also der gleichen Auffassung.

Genau aus diesem Grund gibt es den Abschnitt. Er ist dafür da (natürlich nicht nur), freigesprochene Menschen nicht erneut vor Gericht stellen zu können für das gleiche Verbrechen. Ansonsten wäre es anders formuliert worden.

Die Frage ist ja, ob das so im Grundgesetz bleiben sollte oder nicht. Es wäre ja möglich das zu ändern. Die Frage ist, wie sinnvoll ist das insgesamt. Wo sind Gefahren und wo ist es sinnvoll? Wie kann das ganze ggf. sinnvoll verändert werden.

Wirklich schwierig … Vllt könnte man es ja auf Mord beschränken und auch nur bei erheblichen neuen Erkenntnissen.

Ist natürlich bitter für die Angehörigen, aber in einem Rechtsstaat sollte halt Rechtssprechung auch das höchste Gut sein, dass es zu achten gilt und wichtiger sein als einzelne Ausnahmen.
Ich hoffe, dass es jetzt nicht massig solcher Fälle gab und es wirklich nur ein Einzelfall ist

Neue Tarifverhandlungen stehen bevor: GDL-Chef Weselsky schließt Bahnstreiks in der Weihnachtszeit nicht aus

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer geht in eine neue Tarifrunde mit der Deutschen Bahn. Streiks rund um Weihnachten sind damit möglich.

Neue Tarifverhandlungen stehen bevor: GDL-Chef Weselsky schließt Bahnstreiks in der Weihnachtszeit nicht aus (tagesspiegel.de)

In der neuen Tarifrunde, die am 9. November beginnt , fordert die GDL eine 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich sowie 555 Euro mehr für alle. „Das beste Friedensangebot wäre ein Angebot bei den Verhandlungen am 9. November, das auf unsere Forderungen eingeht“, sagte Weselsky. „Doch die DB ist nicht bereit, über die Arbeitszeit zu verhandeln.“

Winterzeit beste Zeit, gucken wo man sich am Ende treffen wird.

Verstehe ich nicht ganz. Das Grundgesetz ist von Menschen gemacht, wieso sollte es von Menschen somit auch nicht mehr geändert werden?

Finde ich leider 'ne falsche Entscheidung.

Es ist aber nicht geändert und wurde auch nicht diesbezüglich. Daher hat es Bestand. Wenn man es ändert, ist es natürlich etwas anderes… Aber fraglich, ob das passiert.

Gerade in einem Mordfall schon eine bemerkenswerte Interessenabwägung, falls wirklich dringender Tatverdacht begründet werden kann

Wenn ich es richtig im Kopf habe, war dieses Gesetz der alten Groko nur auf Kapitalverbrechen und Straftaten* nach dem Völkerrecht beschränkt. Zudem mussten erhebliche neue Beweise vorliegen

Also es wäre nie möglich gewesen, jemand wegen eine Bagatelle neu zu verurteilen.
Die Regierung hat drauf geachtet es eng einzugrenzen.

Trotzdem sage das BVerfG nein.

*es waren nur Straftaten, die nicht verjähren.

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Ich bin gespannt. Die Tarifverhandlungen bei der Bahn sind nach meinem Empfinden die schmutzigsten, die es so gibt in den Medien. Wie man jedes Jahr aufs Neue versucht, Weselsking zum Feindobjekt der Republik zu machen, ist schon widerwärtig.

Read it Here First: Der Bahn-Vorstand wird mit neuen Boni ausgestattet und die Belegschaft soll leer ausgehen.

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immer interessant, wie manche für dumme, empörungswürdige einzelfälle einfach ihre schutzrechte ggü. der staatsgewalt über bord werfen wollen.
dem unbescholtenen bürger kann ja nix passieren.

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aber du hast doch nix zu verbergen! …oder getan.

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Welche Schutzrechte ggü. Staatsgewalt, wenn neue erdrückende Beweise vorliegen? Ist ja nicht so, dass auf einmal willkürlich jemand sagt „lass nochmal den Typen verklagen, der hat bei FB was dummes gepostet“

Stell dir mal folgenden Sachverhalt vor:

Jemand ist tatsächlich unschuldig, wurde aber (nur) wegen mangelnder Beweise freigesprochen. Diese Person müsste nun ihr Leben lang befürchten, dass es auf einmal doch noch irgendwelche neuen Beweise gibt und das ganze Spiel nun wieder von vorne beginnt, mit der Gefahr am Ende aufgrund eines Fehlers etc. für immer im Gefängnis zu landen.

Rechtssicherheit ist gerade im Strafrecht unfassbar wichtig.

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Sehe die umgekehrte Tatsache als viel relevanter an, weil ich 'n reines Gewissen habe in Deinem Sachverhalt.

Gut, sind wir eben anderer Meinung. Kann ich nachvollziehen, auch wenn ihre Ansichten nicht teile