Karlsruhe: Mutmaßlicher Mörder bleibt freigesprochen - ZDFheute
Kann man für dieselbe Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden - auch nach einem Freispruch? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht. Auch nicht, wenn belastende Beweise vorliegen.
Es gilt der Grundsatz: Der Staat hat einen Versuch, einen Straftäter zu überführen. Gelingt das nicht und steht am Ende ein rechtskräftiger Freispruch, dann steht dieser ein für allemal.
Absolut falsche Entscheidung in meinen Augen