Nachrichten aus Deutschland

Es war eigentlich schon bei Verabschiedung des Gesetzes relativ klar, dass es vom BVerfG kassiert würde.

Wäre spätestens vom EUGH gekippt worden.

Der „Ne bis in idem“ Grundsatz findet sich auch in Art. 50 EMRK wieder.
Dieser Grundsatz gilt in so ziemlich allen Rechtsstaaten.

Die StPO-Änderung war reiner Populismus um ein paar schäumende Wutbürger zu besänftigen.
Die tatsächlich Anzahl an „Tätern“ die so überführt würden, wäre außerdem verschwindend gering.

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Dein reines Gewissen bringt dir halt so gut wie nichts bei lebenslänglich im Gefängnis.

@karlfjord na ja, das war nicht nur reiner Populismus. Da gab es durchaus schon länger Bestrebungen in der Literatur und Praxis.

Es gab damals große Bedenken innerhalb des Justizministeriums.
Der BP hat lange gezögert das Gesetz zu unterschreiben und es dem BT sogar nochmal vorgelegt.

Die Argumentation der GroKo war hauptsächlich „Gerechtigkeit“ - ein subjektives Argument.
Ein subjektives Argument gegen einen objektiven Verfassungsgrundsatz (zumal auch Europäisch) ist nie eine gute Idee.
Populismus ist vielleicht zu hart formuliert, war etwas verkürzend.

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wenn man ein mädel entführt, vergewaltigt und ermordet ist es ok sein leben lang in furcht zu leben, doch noch überführt zu werden würde ich sagen.

Das „tatsächlich unschuldig“ ignorieren wir einfach? :slight_smile:

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Er ignoriert ja auch, dass man erstmal freigeprochen werden muss, damit das überhaupt eintrifft.

Was macht man in der Türkei mit solchen Menschen?

Schwanz ab. Ganz klar

Und das Gericht hat eindeutig gesagt, dass man ihre Entscheidung allgemein sehen soll und nicht auf irgendeinen speziellen Fall

Ja, aber der Fall

  • Du bist unschuldig
  • Es gibt offensichtlich keine Beweise, dich fälschlicherweise schuldig zu sprechen

Wie wahrscheinlich ist es da denn, dass dann Jahre später doch noch Beweise (die es nicht gibt) für eine Tat, die du nicht begangen hast, auftauchen?

Es kann auch deine DNA auftauchen und du bist es trotzdem net gewesen. Wie wahrscheinlich ist denn der Fall, dass es 30 Jahre später eindeutige Beweise gibt und du damals freigesprochen wurdest?

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Der wichtigste Faktor wird doch vergessen, wenn die Staatsanwaltschaft nicht mit einer schlechten/unsicheren Faktenlage versucht hätte, jemand zu verklagen, hätte man immer noch die Möglichkeit, diese Person vernünftig zu verklagen.

Erst dadurch entsteht das Problem. Und da mord nicht verjährt, wäre es auch später noch möglich gewesen.

Das diese Person jetzt nicht mehr für die vermeintlich begangene Straftat verantwortlich gemacht werden darf, ist für die betroffene Familie natürlich unfassbar schmerzhaft, aber da hat das Gesetz mMn aber eher weniger schuld dran, als die, wie eben erwähnt, voreilige SA.

Du kannst doch der Staatsanwaltschaft keinen Vorwurf machen, dass sie vor 30-40 Jahren anhand von Indizien jemand verurteilen wollte, auch wenn die Indizien nicht gereicht haben.

Was wäre es denn damals für ein Aufschrei gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft zur Familie gesagt hätte

„hey, wir haben Indizien das er das war, könnte aber auch sein, dass das Gericht uns nicht folgt und ihn frei spricht.
Lass mal chillen und warten bis eine neue unbekannte fancy Technik erfunden wird, damit wir es sicher beweisen können. Mord verjährt ja nie, kommen sie in 40 Jahren wieder“

Das ist jetzt bewusst überspitzt formuliert aber hoffentlich wird es klar worauf ich hinaus will

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Hatte nen ähnlichen Gedanken. Was, wenn der Typ dann noch mehr Leute umbringt und man die Chance hatte, dass zu unterbinden?

Indizienprozesse sind ja auch an der Tagesordnung.

Tatsächlich wurde das schon öfter gemacht.

Versteh deine Punkte auch. Aber am Ende waren die Indizien wohl zu schwach. Kann aber auch Familie/SA verstehen, die es trotzdem versucht.

Gibt genug hätte/wäre/wenn Ansätze. Und jedem Fall verlieren betroffene und Täter profitieren.

Der Link passt zumindest nicht. @Fossi spricht ja davon, dass man trotz Indizien absichtlich nichts macht. In dem Fall in dem Link geht es ja um was anderes.

Über den Mordfall war bereits 1985 verhandelt worden. Damals stand ein Hilfsarbeiter vor Gericht, der die Tat gestanden hatte. Im Prozess widerrief der damals 19-Jährige allerdings sein Geständnis und wurde freigesprochen.

Man hatte schlicht und einfach damals nicht mehr. Wenn man damals ein Indiz zum tatsächlichen Täter gehabt hätte, hätte man da sicher auch mehr gemacht. Es wurde da also nicht abgewartet, sondern man konnte einfach nichts aufklären.

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deswegen bei Mehrfachmördern niemals jemand für alle Morde gleichzeitig anklagen sondern schön nach und nach! Falls es bei einem Fall nichts wird hat man noch den nächsten!

Ernst gemeinte Frage:
Wie ist das eigentlich, wenn ich sagen wir mal 2 Menschen töte und ich aufgrund eines der beiden Morde für 25 Jahre in den Knast komme. Bin dann wieder frei. Durch neue Technik stellt sich dann 30 Jahre nach dem Mord raus: der hat ja da noch jemand 2. getötet. Kann ich dann nochmal 25 Jahre ins Gefängnis kommen?

Ja? Sind doch 2 unterschiedliche Fälle und somit 2 unterschiedliche Urteile, oder irre ich mich?

Die meisten Prozesse sind, wenn man es genau nimmt eigentlich Indizienprozesse, da es selten den ultimativen Beweis gibt.

@Kamui
Gerade der Fall mit DNA ist doch nicht so unwahrscheinlich (relativ gesehen). Stell dir vor das Opfer war eine Prostituierte/unbekannte Geliebte mit der der Angeklagte zuvor sexuellen Kontakt hatte und diese Person aber von einem unbekannten Dritten getötet wurde. 20 Jahre später wird ein DNA-Abgleich gemacht und zack, der Typ steckt direkt in großen Schwierigkeiten.

Ein passender Fall wird sich schon finden. Die unglaublichsten Fälle schreibt ohnehin das Leben selbst.

Wenn man sich das Urteil des BVerfG durchliest, wird übrigens klar was für eine Ohrfeige das Urteil für die damalige Regierung ist.
Es geht hier ja außerdem auch noch um das Rückwirkungsverbot.

Eine Regelung, wie die jetzt vom BVerfG gekippte, gab es übrigens zuletzt in der NS-Zeit.

In dem Fall, der das ganze ein wenig ins Rollen gebracht hat, wäre eine Verurteilung auch alles andere als sicher gewesen.
Es sind lediglich DNA Spuren vom damals Verdächtigen an der Kleidung des Opfers gefunden worden. Bin mir nicht sicher, ob das gereicht hätte.

@Trollface1337 ja wenn du für den 2. Mord nie angeklagt wurdest, kannst du wieder wegen Mordes verurteilt werden. Mord verjährt nicht.