Es war eigentlich schon bei Verabschiedung des Gesetzes relativ klar, dass es vom BVerfG kassiert würde.
Wäre spätestens vom EUGH gekippt worden.
Der „Ne bis in idem“ Grundsatz findet sich auch in Art. 50 EMRK wieder.
Dieser Grundsatz gilt in so ziemlich allen Rechtsstaaten.
Die StPO-Änderung war reiner Populismus um ein paar schäumende Wutbürger zu besänftigen.
Die tatsächlich Anzahl an „Tätern“ die so überführt würden, wäre außerdem verschwindend gering.