Ja. In dem primären Spiegel-Artikel hieß es, dass Spiegel Einsicht in eine Mail von Ulmen an einen Berliner Strafverteidiger hatte. In dieser hat Ulmen wohl gewisse Sachen zugegeben.
Ich habe es ehrlich gesagt nicht ganz verstanden wie Spiegel an diese Mail gekommen ist und mich gefragt ob sie darüber überhaupt berichten dürfen. Haben ja auch nur umschrieben worum es in der Mail geht.
Habe dazu dann noch was im lawblog gefunden:
Scheint also darauf anzukommen, wie diese Mail verbreitet wurde. Wenn Ulmen z.B. diese Mail selbst seiner Frau gezeigt hat oder sich jemand anderem anvertraut hat, ist diese auch nicht durch Anwaltsgeheimnis(?) geschützt.
Aber vielleicht kann @karlfjord da ja etwas aufklären.