Es gab bereits ein Statement seiner Anwälte. Wenn man sich ein wenig mit Presserecht, der juristischen Sprache und dem Vorgehen in solchen „Krisen“ auskennt, ist das schon sehr vielsagend.
Die Tatsache an sich wird nicht bestritten.
Sehr vielsagend in dem Kontext der Satz: „…Zum anderen werden unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet…“
Zudem mal kurz zur viel angeführten „Unschuldsvermutung“.
Die Unschuldsvermutung ist ein strafrechtlicher Begriff, an die Unschuldsvermutung sind die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte gebunden - aber NICHT Privatpersonen.
Als Privatperson kannst du dir zu jedem Sachverhalt eine Meinung bilden und diese dann kundtun.
Die Medien sind im Rahmen der Verdachtsberichterstattung an vom BGH fest definierte Kriterien gebunden. Dass der Spiegel sich an diese nicht gehalten hat erscheint - auch in Zusammenhang mit dem Statement der Anwälte - sehr unwahrscheinlich.
Abgesehen davon ist es wirklich bezeichnend, wie viele Männer sich an jeder noch so kleinen Detailfrage aufhängen um die Diskussion zu derailen, anstatt einfach dem Opfer zu glauben.
Aber vielleicht müsste man dann sein eigenes Verhalten spiegeln.