Nachrichten aus Deutschland

deswegen gibt es die auch auf beiden seiten und man trifft sich irgendwo.

der staat hat erst jüngst den wert aller gebäude im land festgelegt.

abenteuerlich ist es, zu behaupten, es gäbe irgendein großes problem, unternehmen zu bewerten.

was man hierzulande jahrzehntelang für die vermögenssteuer getan hat, andere länder wie die schweiz, norwegen oder spanien und zehntausende (sehr gut bezahlte) menschen beruflich täglich tun.

Ja gut… wer kennt sie nicht. Die Gebäudesteuer. Der große Bruder der Grundsteuer. Wie du hier den genauen Verkehrswert des Gebäudes ableiten willst musst du mir mal erzählen. :kekw:

ich arbeite nunmal nicht täglich im deutschen steuerwesen, wo ich den rechtlich genau korrekten begriffe verwende(n muss). es ist doch jedem klar, was ich meine. was ich dagegen fast täglich mache, ist irgendwelche unternehmen bewerten.

ja es war mir schon klar aber du hast unrecht. Bei der neuen Grundsteuer ist mit pauschalisierten Werten gearbeitet worden(wie genau das jetzt in Bayern und BaWü ablief weiß ich auch nicht. Die hatten das nochmal anders gemacht). Die entsprechen einfach nicht dem tatsächlichen Verkehrswert des Gebäudes. Und es wurde der Wert der Grundstücke ermittelt nicht der Gebäude.

du wirst auch nie den korrekten wert eines unternehmens auf den letzten euro feststellen.

warum soll es da für die vermögenssteuer andere hürden als für die grundsteuer geben?

ich tue mich etwas schwer damit eine Steuer einzuführen bei der am Ende die großen Gewinner Investmentbanker und Wirtschaftsprüfer sein werden. Deine genannten Finanzkennzahlen verändern sich ja laufend. Damit also auch die potentielle Besteuerungsgrundlage. Es müsste wie bei der Grundsteuer einen pauschalen einheitlichen Prozess geben der auch für Spedituer Günther mit seinen 10 Lkws greifbar ist und man nicht bei KPMG oder PwC anklopfen muss um das beste für sich rauszuholen.

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edit: kann den post hier jemand herstellen? als nicht das, was 2 posts weiter unten steht.

Omegelol… na das kann ja was werden. Ich stell schonmal das Popcorn bereit. Die Finanzämter die jetzt schon kaum hinterherkommen sollen nun jährlich 3,5 Millionen? Unternehmen auf den Unternehmenswert prüfen? :pray:

Bis 1995 wurde übrigens das Nettovermögen besteuert: also Finanzvermögen, Immobilien, Betriebsvermögen. Das das wie gesagt mit solchen absoluten zahlen gerade beim Betriebsvermögen und den Immobilien absoluter quatsch und ungerecht ist steht außer frage hoffe ich.

Ob jetzt 1995 mit 2026 bezüglich Schlupflöcher vergleichbar ist.

ich muss jetzt ehrlich sein, ich hab keine lust die ganzen gesetze zu lesen, nur damit du mir weiter erzählst, alles was schweizer, norweger oder spanier tun, wäre irgendwie unmöglich.

das wird zunehmend dumm und lächerlich. natürlich wird man dazu den einen oder anderen finanzbeamten brauchen. dafür verspricht man sich ja auch milliardenerträge.

aber es gibt die grundlagen (für die erbschaftsteuer) auch hier schon mit drölfzig unterscheidungen:

Alles klar… Erbschaftssteuer wie sie aktuell läuft ist doch deiner Meinung nach kacke und gehört streng refomiert. Aber Jetzt postest du das Gesetzt und willst mir sagen es gibt doch eine gesetzliche Grundlage? Und erst willst du den Unternehmenswert als Grundlage und jetzt Schickst du mir das Bewertungsgesetzt bei dem der Wert des Betriebsvermögens ermittelt wird. Was denn nun?

wirklich? auf das niveau willst du herab?

ich hab nie die unternehmens-bewertungsmaßstäbe der erbschaftssteuer groß kritisiert.
sondern ausnahmen und schlupflöcher.

ich weiß ehrlich nicht mal, wie die bewertungsmaßstäbe aussehen. vielleicht würde ich die sogar kritisieren.

aber das ist alles kein hexenwerk. deutsche finanzbeamte tun das heute schon.


also wenn ich mich da ein bisschen durchklicke steht da das:

Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist das nach § 199 Bewertungsgesetzes für steuerliche Zwecke vorgesehene Verfahren zur Bewertung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften, nicht notierten Anteilen von Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen der freien Berufe und ist ein wesentlicher Teil der Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer. Das Bewertungsverfahren kapitalisiert den durchschnittlichen vergangenheitsbezogenen Jahresertrag mit einem typisierten Kapitalisierungsfaktor.

kommt mir grob bekannt vor…

natürlich im juristischen beamtendeutsch viel schöner als meine vulgären formulierungen von der straße.

Leute, ist gut jetzt. Schreibt Euch eine PM

@Strafmündigkeit runtersetzen, oder Eltern in Verantwortung ziehen

Damit lässt sich durchaus arbeiten. Soweit hatte ich auch nicht gedacht(Erbschaftssteuer ist wirklich nicht meien Stärke). Aber dem Steuerpflichtigen steht das Recht zu eine Alternatives Bewertungsverfahren zu nutzen. Also würden die großen auch wieder bevorteilt werden, da man lieber wieder den Wirtschaftsprüfern geld in den Rachen schiebt anstatt Steuern zu zahlen. Zudem steht das vereinfachte Ertragswertverfahren steht seit jahrzehnten in der Kritik und wurde daher immer mal angepasst. Aber drauf aufbauen könnte man durchaus. :+1:

der freibetrag (in diesem vorschlag) sind 5 millionen für betriebliches vermögen. das betrifft also sowieso nur leute, die sich steuerberater und wirtschaftsprüfer leisten können und das im steuerfall sicher auch tun.

Wo wir wieder bei meiner Ausgangskritik sind, dass Anlagenintensive Unternehmen in dem Fall Benachteiligt werden.

nein. du verwechselst das vermögen des betriebes mit dem persönlichen vermögen des eigentümers durch seinen anteil am betrieb.

das sind zwei komplett verschiedene dinge. was der betrieb für ein vermögen hat ist nicht relevant.*

wenn du die beispielrechnung im wikipediaartikel (für 2013) nimmst wäre ein eigentümer erst steuerpflichtig, wenn er sich (in der theorie) ~330.000€ an jährlichem gewinn auszahlen könnte (dann wäre der betrieb bzw. seine anteile ~5.000.000€ wert). und dann halt auch nur auf alles was darüber liegt.


*eigentlich schon, siehe absatz Hinzurechnung anderer Komponenten. aber halt nicht der kern der bewertung.

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les mir gerade das Konzept durch vom DIW. finds eigentlich ganz gut so gelöst. Die haben dort als grundlage auch das vereinfachte Ertragswertverfahren genannt. Beim Betriebsvermögen wollen die sogar nur das betriebsnotwendige Vermögen dem Freibetrag unterwerfen. Wenn ich also irgendweche beteiligungen halte fließt das voll mit rein und irgendwelche verschachtelungen, dass ich dann z.b. einfach 10 GmbHs habe wollen die auch komplett unterbinden. Das find ich z.b. gut.

aber der Auzug holt mich gut ab: „Und auch dann bleibt ein Bewertungsrisiko, denn die wertbestimmenden Merkmale im Einzelfall zu bestimmen
ist notwendigerweise subjektiv und streitanfällig. Dabei muss man pragmatisch vorgehen und
auch eine latente Unterbewertung akzeptieren, um aufwändige Auseinandersetzungen mit den
Steuerpflichtigen und langwierige Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren zu vermeiden.“

Wenn es immer so einfach wäre :kappa:

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Jetzt will man also hunderte Strafverfahren einleiten, sonst aber, meist bekannt durch Dashcam Videos, kann doch meistens „der Fahrer nicht ermittelt werden“, teilweise egal welcher Verstoß vorliegt.

Nicht falsch verstehen, ich finde das absolut richtig, insbesondere wenn Menschen durch solche Manöver gefährdet wurden, aber dann bitte auch immer so konsequent sein und den Fahrzeughalter im Zweifel bestrafen. Bei Firmenwagen ist das zwar deutlich erschwert, aber nicht unmöglich.

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Müsste das bei Firmenwagen nicht sogar einfacher sein? Ein Unternehmen kann sich ja – im Gegensatz zu Angehörigen – nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen?