@so4p hat doch gerade sein 1. Examen gemacht, der kann hier bestimmt näher zu den Vorsatztheorien und der Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit ausführen…

Ansonsten wirkt sich das Betrinken/Drogen nehmen um eine Straftat zu begehen oder sich im Nachhinein in den Zustand der Schuldunfähigkeit zu versetzen nicht strafmildernd aus…