Demnach erhalten ab dem kommenden Jahr alle 18-Jährigen einen Fragebogen, der etwa Motivation und Eignung erfasst. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Zugleich beginnt die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer, die schrittweise auf den gesamten Jahrgang ausgeweitet wird.
Vorgesehen ist auch die Möglichkeit einer sogenannten Bedarfswehrpflicht, falls sich unter den wehrtauglichen jungen Männern nicht genügend Freiwillige finden. „Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa aus der Vereinbarung.
Übersteigt dann die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf, könne „als ultima ratio“ ein Zufallsverfahren zur Auswahl angewendet werden. „Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es nicht geben“, heißt es.
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