Nachrichten aus Deutschland

Die Waffendepots werden sie ja nicht für schlechte Zeiten eingerichtet haben

Umso wichtiger, dass diesmal die deutschen Behörden rechtzeitig eingegriffen haben. So sehr Kritik geäußert wurde, wenn Warnungen ignoriert wurden - diesmal lief ja zum Glück alles glatt

Der Bundesgerichtshof hat Vermietern das Kündigen wegen Eigenbedarfs erleichtert. Das Gericht in Karlsruhe gab einem Eigentümer aus Berlin Recht. Benötigt ein im selben Haus wohnender Vermieter die Wohnung seines Mieters, damit er seine eigenen Räumlichkeiten umbauen und anschließend verkaufen kann, liegt in der Regel ein ausreichender Grund für Eigenbedarf vor, entschieden die Karlsruher Richter in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az: VIII ZR 289/23).

das liest man doch gerne. :kappa:

bin gespannt, ob vermieter jetzt so anfangen von wohnung zu wohnung zu pflügen. hier in leipzig gibt es da kandidaten, bei denen ich mir das durchaus vorstellen kann.

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Sollen aufpassen die Leute.

Find ich richtig.

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Hmm der Fall ist doch aber sehr speziell?

Dürften nicht soo viele Menschen von betroffen sein. Oder übersehe ich hier was?

Warum?

Weil es sein Eigentum ist und mit max Gewinn verkaufen will, weil er das Geld ggf. für was nutzen mag dann? Warum soll er warten bis der Mieter auszieht oder verstirbt? ist eine unpopular Meinung i know

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Dann soll er halt das Haus verkaufen? Er als Vermieter will aber nur die eine Wohnung verkaufen in der er lebt und dann soll der Mieter darüber raus, weil er dann aus zwei Wohnungen eine macht um mehr zu bekommen?

Wer solche Gedanken hat, der ist einfach nur gierig.

Bro ich kann deine Seite vollkommen verstehen, verstehe aber auch die Seite des Eigentümers, ich find das Urteil gut und du nicht aus komplett nachvollziehbaren Gründen.

Zit. aus dem TB des Urteils:

„…eine eigene Wohnung im vierten Obergeschoss stehe dem
Kläger dann über diesen Zeitraum nicht mehr zur Verfügung, so dass er die Woh-
nung der Beklagten im dritten Obergeschoss benötige. Nach Abschluss der Ar-
beiten wolle er nicht mehr in die Wohnung im vierten Obergeschoss zurückkeh-
ren, sondern diese verkaufen…“

Dem Vermieter gehörten nur diese beiden Wohnungen + Dachgeschoss. Er will nach dem Umbau in der Wohnung wohnen bleiben. Genau dafür ist die Eigenbedarfregel eigentlich.

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Das liest sich ja dann komplett anders. Das kann ich auch nachvollziehen. Ich kann hier auf Arbeit den Artikel nicht öffnen und habe den zitierten Teil als Grundlage genommen.

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Bin gespannt, ob es auch wirklich so passiert :smirk:

Für die, die es interessiert, ist das übrigens ein sehr schönes Urteil zum Eigenbedarf, indem quasi alles erklärt wird, sogar für Laien nachvollziebar (denke ich).

Mit schönem Richterdiss gegen die Vorinstanzen :lul:

Und neu ist da auch gar nichts. Beruft sich vollständig auf die ständige Rechtsprechung von BGH und BVerfG.

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Naja, also „automatisch“ kommt der dpa-Text da sicherlich nicht auf die Seite. Da gibt’s schon noch eine Person bei der Zeit, die es für angebracht hält, die Meldung genau so zu veröffentlichen.

/e: hö? eben stand bei dem Post noch „19min“, jetzt sind’s 16h :D

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Das hier sagt was anderes.

I stand corrected. Auf der entsprechenden Zeit-Seite steht (nun?) sogar voran gestellt

DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.

lol. was’n Saftladen :D

Das stand gestern auch schon da und afaik gibt es das schon sehr sehr lange und bei vielen großen Medienanstalten.

Klicks generieren Geld und am besten stellt man dafür keinen Journalisten ein und macht es automatisiert

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Läuft bei der Polizei-Schule in Sachsen-Anhalt richtig rund. Das klingt nach sympathischen Anwärtern die man gerne als Polizisten im Dienst sehen möchte…

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Immer diese bedauerlichen Einzelfälle…

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