Doch ist das System rund um die elektronische Patientenakte nun wirklich sicher? Reichen die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich aus?
Die Sicherheitsforscher Martin Tschirsich und Bianca Kastl, die im Dezember die Mängel öffentlich gemacht hatten, glauben das nicht. Sie haben die zusätzlich eingeführten Merkmale untersucht und erneut ausnutzbare Schwachstellen gefunden, die sie dem SPIEGEL live demonstrierten. Auf den letzten Schritt, den Zugriff auf konkrete Patientenakten, verzichteten sie – er wäre aber möglich gewesen.
Ihr alarmierender Befund: »Die ›elektronische Patientenakte für alle‹ erfüllt Stand heute nicht die vom BSI zur bundesweiten Nutzung vorgegebenen Sicherheitsanforderungen«. Ein zentraler neuer Sicherungsmechanismus sei »nachgewiesen wirkungslos«. Tschirsich sagt: »Man hat ein zusätzliches Vorhängeschloss an die Tür gemacht, doch der Schlüssel liegt weiterhin unter der Fußmatte.«
Die erfahrenen ethischen Hacker haben vor der Veröffentlichung dieses Artikels das zuständige Cert Bund beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik über ihre neuerlichen Funde informiert. Noch vor Ablauf einer SPIEGEL-Konfrontationsfrist reagierte die Gematik am Mittwochnachmittag mit einer »ersten Sofortmaßnahme«. Nach Angaben des Gematik-Geschäftsführers gibt es »bislang keine Hinweise darauf, dass es einen unbefugten Zugriff auf die elektronische Patientenakte gegeben hat.«[…]
Für den Abruf einer ePA braucht es demnach nun vier Dinge:
den Zugang zur Telematik-Infrastruktur, also dem speziell gesicherten Netzwerk, in dem das System läuft,
die Gesundheitskartennummer eines Patienten,
seine ebenfalls auf der Karte ablesbare Krankenversichertennummer
sowie einen Prüfwert, den sogenannten hash check value (hcv).
Dieser hcv-Wert wird nach einem öffentlich dokumentierten Verfahren errechnet aus dem Datum des Versicherungsbeginns und der Straße und Hausnummer der Wohnanschrift der versicherten Person. Die Idee dahinter ist offenbar, dass insbesondere das Datum des Versicherungsbeginns nirgendwo im offenen Internet und auch nicht aufgedruckt auf der Gesundheitskarte steht. Ein Angreifer müsste demnach den Chip der Gesundheitskarte auslesen können, um an dieses Datum heranzukommen.
Das allerdings ist offenbar eine Fehlannahme. Es geht es auch ohne, wie sich nun zeigt.
Zusammenfassung
:glückliches_derkilla_gesicht:
