Ab dem 1. Januar 2025 müssen Patient*innen für Rettungseinsätze möglicherweise bis zu 654 Euro bezahlen, wenn sie in Teltow-Fläming, im Barnim, in Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße oder in Oberhavel wohnen, in der Uckermark oder in Potsdam-Mittelmark.
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Die Theorie ist simpel. Die Landkreise legen fest, wie hohe Kosten ein Rettungseinsatz pro Fahrt verursacht. Die Krankenkassen sind laut des brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Nur sind die Krankenkassen damit nicht einverstanden und haben einen eigenen Betrag für die Rettungseinsätze kalkuliert. Ihre Begründung dafür: Sie halten die von den Landkreisen berechnete Summe für unwirtschaftlich.
Richtig gut. Sie sind verpflichtet, aber können einfach sagen „nö, ist uns zuviel“.
Aber da gibt es dann doch sicher Gutachten und Belege?
Die Krankenkassen hätten ihnen keine Belege für eine angebliche Unwirtschaftlichkeit vorgelegt. Acht Landkreise legten ein unabhängiges Rechtsgutachten vor, dass die Kosten der Rettungswageneinsätze nicht zu beanstanden sind.
Ist ja eindeutig … eigentlich?
Denn die Krankenkassen weigern sich, einen anderen Betrag zu bezahlen, solange nicht ein Ergebnis auf dem Tisch liegt, mit dem sie einverstanden sind.
Kann sich sicher nur um Monate handeln, bis da was entschieden wird. Bis dahin:
Bis eine Lösung gefunden ist, herrschen in Teilen Brandenburgs anscheinend US-amerikanische Verhältnisse: Bürger*innen müssen sich überlegen, ob sie sich einen Notruf leisten können, weil sie nicht genau wissen, ob und welche Kosten ihre Krankenversicherung übernimmt. Die Leute rufen dann zuweilen lieber ein Taxi, das sie ins Krankenhaus bringen soll.