Nachrichten aus Deutschland

Auf einem Spielplatz in Leipzig ist ein Sprengsatz explodiert und hat einen 40-jährigen Mann schwer verletzt.

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Nach bisherigen Erkenntnissen fand der Mann den Gegenstand, den er für Müll hielt, abgelegt auf einer Tischtennisplatte und wollte ihn entsorgen“, so Polizeisprecherin Sandra Freitag.

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Aus dem Umfeld des schwer verletzten Mannes war zu erfahren, dass der Sprengsatz auf der steinernen Tischtennisplatte wie eine Christbaumkugel aussah. Beim Entfernen sei die Kugel explodiert. „Nach einer elfstündigen Operation in einer Spezialklinik konnte seine linke Hand gerettet werden“, berichtete ein Bekannter des zweifachen Vaters gegenüber der LVZ. „Seine Hand war fast vollständig abgerissen. An der rechten Hand bleiben hoffentlich drei Finger erhalten. Außerdem erlitt er schwere Verbrennungen am Oberkörper und Augenverletzungen.

Hatte zunächst das zuständige Polizeirevier den Fall bearbeitet, liegen die Ermittlungen jetzt bei der Kripo. Nach Angaben der Behördensprecherin wird wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Am Tatort seien Spuren gesichert worden. Geprüft werde auch, ob die Pyrotechnik einfach nur auf dem Spielplatz vergessen wurde – oder ob jemand die Sprengfalle an dieser Stelle vorsätzlich deponiert hat.

heilige scheiße. da jogge ich regelmäßig vorbei. da hat man ja richtig lust, mit seinem kind auf spielplätze zu gehen…

im „best“ case ergeben die ermittlungen, dass er das ding selber gebastelt hat, im worst case haben wir hier mal wieder einen bombenbastler.

spoiler

https://archive.ph/KWciA#selection-1877.0-1877.416

€:

in dem park war meine tochter öfter, wenn sie mit der tagesmama draußen waren. fuck ey.

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Er macht halt einfach weiter trotz Verurteilung von einer Geldstrafe.

Läuft einfach.

Bekannter Isreal und Judenhasser, aber Kuscheljustiz halt :D

Auf Basis welches Gesetzes sollte man ihn denn härter verurteilen deiner professionellen Meinung nach?

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Ich finde ein paar Sozialstunden hier deutlich sinnvoller und angebrachter als eine Geldstrafe.

Im Erwachsenenstrafrecht sind Sozialstunden nicht vorgesehen als Strafe.

§ 303 StGB
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist durchaus nicht unüblich direkt kurze Haftstrafen zu verhängen in solchen Fällen, wenn abzusehen ist, dass die Geldstrafe wirkungslos sein wird und der Täter keinerlei Einsicht zeigt etc.

vllt nicht unbedingt üblich, aber dennoch möglich.

z.b. in fällen, wenn der täter mittellos ist und die geldstrafe nicht zahlen könnte.

Das ist aber ein großer Unterschied!

Laut Artikel macht er das nicht zum ersten Mal. Da finde ich eine Geldstrafe für nicht ausreichend.
Irgendwas pädagogisch wertvolles sollte man da auswählen, damit er begreift, dass man sowas hier nicht macht.

verstehe nicht genau, worauf du hinaus willst. dein erster post klang so, als ob es das mittel nur im jugendstrafrecht gibt.

aber ein gericht kann einem verurteilten auflagen erteilen, wozu auch die erbringung „sonstige[r] gemeinnützige[r] Leistungen“ zählt. (vgl. zb § 56b StGB).

aber vllt reden wir auch aneinander vorbei.

Meinste, bei dem hilft das? Sieht für mich eher so aus, als wären da Hopfen und Malz verloren

Und genau das ist doch das Problem.
Vielleicht fliegt dann kein Stein mehr auf ein Gebäude sondern trifft einen Menschen / Politiker.
Geldstrafen und bis aufs schärfste verurteilen helfen da offensichtlich nicht.

Präventive Freiheitsentziehungen sind leider nahezu ein Tabu in diesem Land.

Wäre ja nicht mal präventiv, liegt ja anscheinend im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung für diese Taten

Will eigentlich keine strafrechtstheoretische starten und vielleicht war das etwas zu verkürzt geschrieben.

Ja bei einer Bewährungsstrafe kann es zusätzliche Auflagen geben (56 ff. stgb).
Diese Auflagen können auch Sozialstunden sein.

Ändert aber nichts daran, dass man nicht singulär zu Sozialstunden verurteilt werden kann, wie im Jugendstrafrecht.

Und oben ging es ja primär um Sozialstunden statt Geldstrafe.

jo. wie gesagt, klang bisschen so, als ob es das gar nicht gibt im „normalen“ strafrecht. alles gut.

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Puh … da ist noch ganz schön viel unklar im rechtlichen Rahmen.

Die Krankenkassen seien in Bezug auf die ePA keine Dienstleister gegenüber den Leistungserbringern im Gesundheitswesen, sondern Dienstleister gegenüber den Versicherten, sagen Kritiker. Die Bereitstellung einer Infrastruktur für die Datenspeicherung habe keinen inneren, unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Behandlungsgeschehen. Folgt man dieser Argumentation, sind Krankenkassen und von ihnen beauftragte Dienstleister auch keine mitwirkenden Personen der Leistungserbringer und haben somit kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Demnach bezweifeln 42 Prozent der unter 29-Jährigen und 50 Prozent der TikTok-Nutzer, dass Russland gezielt falsche Informationen verbreitet. In der Gesamtbevölkerung sind es laut der Studie nur 30 Prozent. Im Fall von China bezweifeln 53 Prozent der unter 29-Jährigen die Verbreitung von Falschinformationen, bei den TikTok-Nutzern sind es 59 Prozent. In der Gesamtbevölkerung sind es 42 Prozent.

:pika:

Und wenn sich da nichts ändert, dann wird es bestimmt nicht besser.

Deswegen TikTok und Co. abschalten.