Schlimm genug das es da keine einheitlichen Standards gibt.
Ăhm, wie bitte?
Die Richterin entschuldigt sich bei den Angeklagten, dass die Presse da filmen darf? Und warum sind da auch keine Sicherheitsbeamten? Und wieso darf der wieder einreisen?
Ist das noch Satire?
Ne, AfD-Wahlwerbung.
/e: die Off-Stimme von Spiegel-TV geht so gar nicht an mich
LĂ€uft das eigentlich ĂŒberall so wie in Berlin? Die AnwĂ€ltin schon sehr unangenehm.
Auf einem Spielplatz in Leipzig ist ein Sprengsatz explodiert und hat einen 40-jÀhrigen Mann schwer verletzt.
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âNach bisherigen Erkenntnissen fand der Mann den Gegenstand, den er fĂŒr MĂŒll hielt, abgelegt auf einer Tischtennisplatte und wollte ihn entsorgenâ, so Polizeisprecherin Sandra Freitag.
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Aus dem Umfeld des schwer verletzten Mannes war zu erfahren, dass der Sprengsatz auf der steinernen Tischtennisplatte wie eine Christbaumkugel aussah. Beim Entfernen sei die Kugel explodiert. âNach einer elfstĂŒndigen Operation in einer Spezialklinik konnte seine linke Hand gerettet werdenâ, berichtete ein Bekannter des zweifachen Vaters gegenĂŒber der LVZ. âSeine Hand war fast vollstĂ€ndig abgerissen. An der rechten Hand bleiben hoffentlich drei Finger erhalten. AuĂerdem erlitt er schwere Verbrennungen am Oberkörper und Augenverletzungen.â
Hatte zunĂ€chst das zustĂ€ndige Polizeirevier den Fall bearbeitet, liegen die Ermittlungen jetzt bei der Kripo. Nach Angaben der Behördensprecherin wird wegen des HerbeifĂŒhrens einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Am Tatort seien Spuren gesichert worden. GeprĂŒft werde auch, ob die Pyrotechnik einfach nur auf dem Spielplatz vergessen wurde â oder ob jemand die Sprengfalle an dieser Stelle vorsĂ€tzlich deponiert hat.
heilige scheiĂe. da jogge ich regelmĂ€Ăig vorbei. da hat man ja richtig lust, mit seinem kind auf spielplĂ€tze zu gehenâŠ
im âbestâ case ergeben die ermittlungen, dass er das ding selber gebastelt hat, im worst case haben wir hier mal wieder einen bombenbastler.
âŹ:
in dem park war meine tochter öfter, wenn sie mit der tagesmama drauĂen waren. fuck ey.
Er macht halt einfach weiter trotz Verurteilung von einer Geldstrafe.
LĂ€uft einfach.
Bekannter Isreal und Judenhasser, aber Kuscheljustiz halt :D
Auf Basis welches Gesetzes sollte man ihn denn hÀrter verurteilen deiner professionellen Meinung nach?
Ich finde ein paar Sozialstunden hier deutlich sinnvoller und angebrachter als eine Geldstrafe.
Im Erwachsenenstrafrecht sind Sozialstunden nicht vorgesehen als Strafe.
§ 303 StGB
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschÀdigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist durchaus nicht unĂŒblich direkt kurze Haftstrafen zu verhĂ€ngen in solchen FĂ€llen, wenn abzusehen ist, dass die Geldstrafe wirkungslos sein wird und der TĂ€ter keinerlei Einsicht zeigt etc.
vllt nicht unbedingt ĂŒblich, aber dennoch möglich.
z.b. in fÀllen, wenn der tÀter mittellos ist und die geldstrafe nicht zahlen könnte.
Das ist aber ein groĂer Unterschied!
Laut Artikel macht er das nicht zum ersten Mal. Da finde ich eine Geldstrafe fĂŒr nicht ausreichend.
Irgendwas pÀdagogisch wertvolles sollte man da auswÀhlen, damit er begreift, dass man sowas hier nicht macht.
verstehe nicht genau, worauf du hinaus willst. dein erster post klang so, als ob es das mittel nur im jugendstrafrecht gibt.
aber ein gericht kann einem verurteilten auflagen erteilen, wozu auch die erbringung âsonstige[r] gemeinnĂŒtzige[r] Leistungenâ zĂ€hlt. (vgl. zb § 56b StGB).
aber vllt reden wir auch aneinander vorbei.
Meinste, bei dem hilft das? Sieht fĂŒr mich eher so aus, als wĂ€ren da Hopfen und Malz verloren
Und genau das ist doch das Problem.
Vielleicht fliegt dann kein Stein mehr auf ein GebÀude sondern trifft einen Menschen / Politiker.
Geldstrafen und bis aufs schÀrfste verurteilen helfen da offensichtlich nicht.
PrÀventive Freiheitsentziehungen sind leider nahezu ein Tabu in diesem Land.
WĂ€re ja nicht mal prĂ€ventiv, liegt ja anscheinend im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung fĂŒr diese Taten
Will eigentlich keine strafrechtstheoretische starten und vielleicht war das etwas zu verkĂŒrzt geschrieben.
Ja bei einer BewÀhrungsstrafe kann es zusÀtzliche Auflagen geben (56 ff. stgb).
Diese Auflagen können auch Sozialstunden sein.
Ăndert aber nichts daran, dass man nicht singulĂ€r zu Sozialstunden verurteilt werden kann, wie im Jugendstrafrecht.
Und oben ging es ja primÀr um Sozialstunden statt Geldstrafe.