Naja ich finde die Ärztezulassung sollte schon genau geprüft werden.
Ich denke schon, dass es ein großer Unterschied gibt zwischen einer Ärzteausbildung in der Ukraine und Deutschland. Allein schon wegen der starken Korruption in der Ukraine.
Naja ich finde die Ärztezulassung sollte schon genau geprüft werden.
Ich denke schon, dass es ein großer Unterschied gibt zwischen einer Ärzteausbildung in der Ukraine und Deutschland. Allein schon wegen der starken Korruption in der Ukraine.
Braucht Deutschland soo dringend Ärzte? Dachte wir haben keinen Ärzte Mangel sondern eher einen pfleger Mangel?
Also haben wir keinen generellen Ärzte Mangel, sondern die Verteilung ist scheiße.
Wenn die Antwort so einfach wäre…
Gefühlt wollen doch immer weniger Allgemeinärzte aufs Land weil der Aufwand für den Lohn viel zu hoch ist.
Wurde mal gefordert das diese Leute mehr entsprechende Hilfen von Staat bekommen sollen.
Außerdem glaube ich auch das das Ausland einige junge Ärzte reizt und sie dann langfristig Deutschland verlassen.
diese hilfen gibt es.
mal als beispiel sachsen:
Für Abiturienten und Medizinstudierende mit dem Berufsziel Hausarzt gibt es zwei Stipendienprogramme: Im Modellprojekt »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen« werden jedes Jahr 20 Plätze im deutschsprachigen Medizinstudiengang der ungarischen Uni Pecs ausgeschrieben. Es richtet sich an Abiturienten, die Medizin studieren wollen. Die KV übernimmt die Studiengebühren und organisiert ein Patenprogramm mit sächsischen Hausärzten – die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich dafür, die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner in Sachsen zu absolvieren und danach mindestens fünf Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Ähnlich funktioniert das »Sächsische Hausarztstipendium« des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, das sich an Medizinstudierende im ersten Semester richtet: Sie bekommen monatlich 1.000 Euro Unterstützung, wenn sie sich zu jährlichen Hospitationen in sächsischen Hausarztpraxen bereiterklären und nach dem Allgemeinmedizinerabschluss mindestens sechs Jahre in Sachsen praktizieren. Wo im Freistaat schon heute Ärzte fehlen, also Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde, können Ärztinnen und Ärzte bis zu 100.000 Euro Förderung bekommen – die gibt es für eine Praxisneueröffnung oder -übernahme.
Wie geisteskrank willst du mit 14 sein?
Wie er die Tatwaffe bekam ist leider nicht aufzuklären, da der Nachbar dazu nicht mehr vernommen werden konnte und mittlerweile verstorben ist.
Ist das krank heilige scheisse.
8 1/2 jahre fuer mich zu wenig. Der typ hat es nucht verdient mit 23 wieder rauszukommen
Sinn und Zweck von Jugendstrafe und so
Unser Strafrecht ist auf Resozialisierung und nicht auf Abschreckung ausgerichtet
Ja ist mir klar. Ist nur meine meinung
Brauchen wir mehr Polykliniken? /discuss
So schön rotzig wie der Stegner da grad im TV sabbelt könnte man fast denken, dass der mal ein mal ein charismatischer SPD-Kanzlerkandidat werden könnte. Unvorstellbar eigentlich.
e/ hab grad seine Russland-Position gesehen nvm
Gibt’s eine Statistik wie erfolgreich das über die letzten Jahrzehnte gewesen ist?
Kenne es nur von ein paar anderen Ländern und da ist die Quote ziemlich überschaubar, leider.
Gibt es sicherlich, aber hab ich jetzt keine ad hoc zur Hand.
Würde aber ausm Bauch heraus tippen, dass es erfolgreicher als Abschreckung ist
Strafen haben noch nie jemanden abgeschreckt. Guck dir die USA an. Die Gefängnisse platzen aus allen nähten, weil du da für random shit teilweise drelfzig Jahre in den Knast kommst.
Das ist so nicht ganz richtig.
BVerfG:
„Das geltende Strafrecht und die Rechtsprechung der deutschen Gerichte folgen weitgehend der Vereinigungstheorie, die – allerdings mit verschieden gesetzten Schwerpunkten – versucht, sämtliche Strafzwecke in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Dies hält sich im Rahmen der dem Gesetzgeber von Verfassungswegen zukommenden Gestaltungsfreiheit, einzelne Strafzwecke anzuerkennen, sie gegeneinander abzuwägen und miteinander abzustimmen. Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung nicht nur den Schuldgrundsatz betont, sondern auch die anderen Strafzwecke anerkannt. Es hat als allgemeine Aufgabe des Strafrechts bezeichnet, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet.“
Jedoch:
„Entgegen einer weit verbreiteten Alltagsmeinung erscheinen nach dem gegenwärtigen Stand der kriminologischen Forschung die Abschreckungswirkungen (negative Generalprävention) von Androhung, Verhängung und Vollzug von Strafen eher gering. Für den Bereich der leichten bis mittelschweren Kriminalität jedenfalls gilt grundsätzlich, dass Höhe und Schwere der Strafe keine messbare Bedeutung haben. Lediglich das wahrgenommene Entdeckungsrisiko ist – allerdings nur bei einer Reihe leichterer Delikte – etwas relevant. Bislang wurden auch keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass eine Verschärfung des Strafrechts das Normbewusstsein positiv beeinflussen würde. […] Wenn es eine Tendenz gibt, dann die, dass nach härteren Sanktionen die Rückfallrate bei vergleichbaren Tat- und Tätergruppen höher ist“, so der Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung aus 2006, S. 665 f.
Prävention kann aber auch heissen, dass eine mit Freiheitsentzug bestrafte Person nicht wieder (oder nicht früher) freigelassen wird, und nicht zwingend als Abschreckung. Ist mMn nicht so eindeutig formuliert, wie die Prävention greifen soll.
Darunter ist im Sinne der Strafzwecktheorien, insbesondere der Vereinigungstheorie beides erfasst.