Nun ja, dann betreibe ich mal ein bisschen Aufklärung.
Ein Tötungsvorsatz wird bei den Bildern nicht zu verneinen sein, weshalb eine eventuelle Körperverletzung mit Todesfolge ausscheidet. Folgende (relevante) Delikte stehen daher mit den jeweiligen Strafrahmen zur Debatte:
- (versuchter) Totschlag → 5 bis 15 Jahre (auch lebenslang möglich) → bei Versuch Milderung möglich → 2 bis 11 Jahre 3 Monate
- (versuchter) Mord → Lebenslang → bei Versuch Milderung möglich (sehr enger Anwendungsbereich) → nicht unter 3 Jahre
- gefährliche Körperverletzung → 6 Monate bis 10 Jahre
- evtl. schwere Körperverletzung, wenn entsprechende Schäden eintreten/bleiben → dann vermutlich 1 bis 10 Jahre (wenn man den besonders/minder schweren Fall außenvor lässt)
Und das jeweils (teilweise) in mehreren Fällen.
Trotzdem besteht zwischen den Taten wohl Tateinheit. Das heißt, der Strafrahmen bemisst sich nach der schwersten Tat. Je nachdem also (versuchter) Mord oder Totschlag. Weshalb wir im Falle eines Versuchs bei mindestens 3 Jahren und im Falle des Todes bei mindestens 5 Jahren landen.
Eine Versuchsmilderung sehe ich persönlich nicht, weshalb vom „Erfolgs“-Strafrahmen auszugehen ist. Realistisch wird man deshalb bei einer Freiheitsstrafe im zweistelligen Bereich landen.