Kurze Frage - Kurze Antwort

Ja, bei Nichtverfügbarkeit am neuen Standort hat man ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist.

1 Like

Sonderkündigungsrecht hat eine maximale Kündigungsfrist von 1 Monat.

Bundesnetzagentur - Neue Kundenrechte.

1 Like

Hatte mal nen Kabelbruch in der Street und 8 Wochen kein Internet. Hab damals mit dem Handy nen Hotspot gemacht wenn ichs gebraucht hab ansonsten hab ich mit über LAN mit meinem Bruder gezogt. (Diablo 2 damals)

Man bekommt bei O2 kostenlos zum testen Simkarten mit 100GB Datenvolumen für einen Monat. Besorg dir einen Router, wo du die einsetzten kann (Kleinanzeigen) und die Karte. Nach Ablauf des Monats bittest du Frau/Freundin/Eltern/Freunde nochmal eine für dich zu beantragen und fertig!

3 Like

Kannte ich noch gar nicht. Gut zu wissen :smiley:

seit wann gendert man eigentlich englische Wörter? wtf

Seitdem sie eingedeutscht sind, nehme ich an

Patriarchat wird nicht nur auf Deutsch bekämpft

Wo Vergleicht die Elite eig die Krankenkasse vor Wechsel?

gar nicht

Stiftung Warentest, die machen regelmäßig Untersuchungen. Kostet halt paar Euro, ist aber dafür unabhängig

Ja, genau :rofl:komplett unabhängig. Merkt man immer wieder :rofl:

Finanzberate :D

Indisch zum Mittag oder nen Burger?

2 Like

Küss deine Augen.

War gut?

ist in 15 Minuten erst da :mond:

1 Like

Hat jemand ne Tablet Empfehlung? Nutzung:
YT, Lesen, Surfing, Shitty Aps
Preisrahmen: <200, gerne weniger
Ab 9"

Gebrauchte Galaxy Tabs. Oder Amazon fire Tablet.