Zu den Drohnenangriffen auf militärische Infrastruktur in Russland sagte Stoltenberg, die Nato habe darüber keine weiteren Informationen. Auch aus Deutschland gab es hierzu keine Einschätzung. Regierungssprecher Steffen Hebestreit hob jedoch das Recht auf Selbstverteidigung der Ukraine hervor.„Die Ukraine hat ein verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung, das sich aus Artikel 51 der UN-Charta ergibt“, sagte Hebestreit. Das Land sei nicht verpflichtet, „die Verteidigungsanstrengungen auf das eigene Staatsgebiet zu beschränken“.
Russland hat die Ukraine für die Drohnenangriffe auf mehrere Militärflugplätze verantwortlich gemacht. In Sicherheitskreisen besteht die Sorge, dass Russland als Vergeltung seine Angriffe auf die Ukraine ausweiten könnte.
Zeit liveticker, Kommentar zu den beiden Drohnenangriffen auf russische Flughäfen im Inland.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-12/russland-ukraine-angriff-luftwaffenstuetzpunkte-kursk
Schon krass, dass die Ukraine mit Drohnen so einfach weit innerhalb von Russland Angriffe starten kann. Teils gar nicht weit entfernt von Moskau. Scheint die russische Flugabwehr ja komplett lost zu sein