Krieg in der Ukraine

D.h. doch nur, dass du keine Leute extra dafür in ne Kaserne schicken darfst bzw. niemanden in einer ansprechen, oder?

Ich habe absolut keine Ahnung. Ich dachte eigentlich es gibt einen Paragraphen mit ungefähren Wortlaut „Beteiligung eines Angriffskrieges“ oder so ähnlich. Habe aber nichts gefunden.
Naja, tut auch nichts zum Topic beitragen

Art. 26 GG?

Naja, ob Selenskijs Aufruf unter Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, fällt, würde ich bezweifeln.

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übersehe ich etwas oder warum sollte deutsches recht hier anwendung finden? :D

Gibt einige Länder, die ihren Bürgern keine Steine in den Weg legen. Gab’s nicht schon ziemlich früh Statements in dieser Richtung von einem der baltischen Staaten, Großbritannien, Irland und Dänemark(?).

Für aktive Bundeswehrsoldaten ist’s verboten, in Streitkräfte eines anderen Landes einzutreten.

ist mir klar, ging mir eher darum, dass Fossi eventuell den artikel gemeint hat. sollte keine rechtliche einordnung sein.

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nein, ist nicht anwendbar.

Nein. „zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung“ bezieht sich darauf, wo der Angeworbene später hin soll, nicht den Ort des Anwerbens.

Ist nicht gerade das Anwerben strafbar? Und wenn das hier in Deutschland stattfindet, sollte das auch nach deutschem Recht strafbar sein?

Ansonsten wäre der ganze Paragraph maximal überflüssig und käme nie zur Anwendung.

Hab jetzt mal schnell das Video durchgeskipped.

Das Anwerben im Internet, findet wohl nicht in Deutschland sondern auf ausländischen Servern statt. Weil es auch nicht, durch Deutsche erfolgt, ist das deutsche Recht also nicht anwendbar (sehr vereinfacht). Würde man das hier irgendwie hinbekommen eine Inlandstat zu begründen, dann wäre das eventuell völkerrechtswidrig und würde auch zu einer unüberschaubaren/unangemessenen Ausdehnung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts führen.

Wenn da in den Botschaften angeworben oder zumindest den Werbern zugeführt wird, dann ist aufgrund des Diplomatenstatus eine Rechtsverfolgung nicht möglich § 18 GVG.

Aber was soll dann die Aussage der Bundesinnenministerin? Sie sagt ja, dass es rechtlich nicht okay ist. Aber das lässt sie einfach mal so stehen (und grinst dann).

Ab Minute 24:16

Weiß nicht, ob der Link schon hier war. Kurzer 5min Beitrag zum Thema Propaganda und die Auswirkungen auf die Gesellschaft:

Die bezieht sich doch soweit ich das verstehe auf die Deutschen, die sich der Fremdenlegion anschließen? Im StGB gibt’s zumindest keine Norm, die das unter Strafe stellt. Wie das nach Völkerrecht/Kriegsrecht etc. aussieht, kein Plan. Kann mir aber nur schwer vorstellen, dass das irgendwie strafbar ist solange es sich um eine legitime Armee handelt.

wen das rechtliche interessiert, hf:

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dazu vielleicht noch aus den Kommentaren, dann sollte es für die nicht Juristen vielleicht etwas klarer werden ;)

Zusammenfassung Schönke/Schröder

Täter

Als solcher kommt bei Inlandstaten Jedermann, bei Auslandstaten hingegen nach § 5 Nr. 5b nur ein Deutscher mit Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes in Betracht. Der Angeworbene selbst bleibt bzgl. § 109h straflos

Subjektiver Tatbestand

Erforderlich ist (mindestens bedingter) Vorsatz § 15. Dieser muss sich auf alle Tatbestandsmerkmale erstrecken, insbes. auf die deutsche Staatszugehörigkeit des Opfers.

Konkurrenzen

Tateinheit ist möglich mit §§ 100, 144, 234, 234a, 239, 240

Zusammenfassung Lackner/Kühl, StGB
  1. Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn sie von der zuständigen Behörde genehmigt oder zugunsten einer Einrichtung begangen ist, auf die der Bund Hoheitsrechte übertragen hat (Art 24 GG)

  2. Räumlicher Geltungsbereich § 5 Nr 5b.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__5.html

wer gesetze-im-internet verwendet hat die Kontrolle über seine Normen verloren lel

#dejuremasterrace

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Dieses Interview mit dem Sprecher vom Kreml ist einfach so absurd und macht einem doch auf eine gewisse Weise Angst.

Russland revanchiert sich und erlaubt zur Umgehung der Sanktionen Zahlungen von Gaslieferungen nur noch in Rubel. Bin sehr gespannt auf die Reaktion der EU, aber dieser Schritt war ja erwartbar

EU zahlt weiterhin in EUR:
Option 1) Russland dreht den Gashahn zu und damit seine letzte Möglichkeit Geld einzunehmen

Option 2) Russland liefert weiter Gas und es war nur ein billiger Bluff

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