Kopfschmerzerei vor Hauskauf !

Oh, danke, hatte irgendwie abgespeichert, dass es die 10 jährige Frist bei jeglichen Immobilien-Geschäften gibt.

Das stimmt so nicht. Das gilt nur für nicht-Immobilienkredite (Auto, sonstige Ratenkredite).

Wenn du mal hier schaust: Vorfälligkeitsentschädigungsrechner - vorzeitig umschulden und z.B. heute ein 300k Darlehen zu 3.5% abschließt und das nächstes Jahr schon kündigst hast du bei 2000€ Rate 25k Vorfälligkeitsentschädigung.

Oh, das ist ein dickes Ei. Danke. Habe eben mal für uns durchgerechnet. Das sind nur paar 100 EUR?! Ich fürchte da habe ich einen Fehler drin…

Naja kommt halt vor allem auf deinen Zinssatz an und wie lange ihr schon bezahlt - die Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich immer auf den entgangenen Zinsgewinn der Bank. Wenn ihr also nur noch 50k Restschuld bei 1% habt, kann das durchaus nen sehr niedriger Betrag sein :slight_smile:

Und klar kann man das Darlehen meistens auf ein anderes Objekt umlegen, aber das ist ja in dem Fall, dass man sich das Darlehen nicht mehr leisten kann eher nicht so gefragt…

1 Like

Ich glaube ich habe den „Fehler“ schon gefunden. Wir haben den Kredit seit 2015. In 3 Jahren sind die 10 Jahre rum, nach denen ich sowieso einfach kündigen kann.

Edit: Soweit ich weiß, kann auch der Hauskäufer das Darlehn übernehmen.

Nochmal kurz die Erklärung wieso wir „erstmal“ nur 100 Euro Rücklagen bilden pro Monat.

Wir buttern nicht unser komplettes Eigenkapital in den Hauskauf. Eine kleine 5 stellige Summe lassen wir liegen. Hinzu gibt es momentan vom Land NRW nochmal 2% Zuschuss. Entspricht bei uns 5700 Euro die wir nochmal nach ein paar Wochen/Monaten wieder bekommen (keine Ahnung wie da die Bearbeitungszeit ist).

Das Haus wurde vor 2 Jahren innen komplett neu gemacht. Wir brauchen quasi nix machen. Böden bleiben drin. Außer vielleicht ne Wand neu streichen. 3/4 des Hauses hat Raufaserputz (Streichen und go). Komplettes EG hat ne Spanndecke dieses Jahr neu bekommen mit eingelassenen LED Spots

Daher haben wir erstmal 100 Euro angesetzt. Wenn sich das alles eingegrooved hat, werden wir auch etwas mehr zur Seite legen.

Du redest jetzt nur von Rücklagen oder von dem Hausgeld(Nebenkosten) was ihr am Ende des Jahres alles davon zahlen müsst, wie Gas/Steuern usw…

Nur Rücklagen erstmal… (Für Reparaturen etc.)

Nebenkosten haben wir 150 Euro mehr eingerechnet in unsere Rechnung als was die Vorbesitzerin gerade bezahlt.

Sprich alles was gerade die Nebenkosten kosten, packen wir nochmal 150 Euro bei Seite für eventuelle Nachzahlungen.

Ich will hier mal ganz kurz mit ein paar Irrtümern bzgl. der Steuerpflicht aufräumen, weil ich das häufig falsch lese bzw. höre und sich das anscheinend in vielen Köpfen manifestiert hat. Wie hier teilweise bereits geschrieben worden ist, unterfällt lediglich der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Verluste können jedoch innerhalb der selben Einkunftsart genutzt werden, unterliegen somit ebenfalls der Steuer. Hierbei sind auch ein Vorfälligkeitsentgelt und weitere Veräußerungskosten zu berücksichtigen, sofern der Veräußerungsgewinn insgesamt der Steuer unterliegt.

Vereinfachte Darstellung:

  1. Immobilien die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sind, unterliegen keiner Spekulationssteuer i. S. d. § 22 Nr. 2 iVm § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Diese können demnach auch bereits am nächsten Tag wieder veräußert werden, ohne dass daraus eine Steuerpflicht resultieren würde. Etwaige Verluste gehen jedoch ebenfalls unter. Auch ein etwaiges Vorfälligkeitsentgelt ist nicht abzuziehen (weder im Verlust noch im Gewinnfall)
  2. Anders gelagert ist der Fall, wenn die Immobilie nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Nachfolgend ein paar Beispiele zur Veranschaulichung.

a) Anschaffung und Vermietung seit 01.01.2014, Veräußerung heute: Keine zwischenzeitliche eigene Nutzung. → Veräußerungsgewinn voll steuerpflichtig, da zwischen Erwerb und Veräußerung keine zehn Jahre liegen und keine eigenen Wohnzwecke im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren. (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG)
b) Anschaffung und Vermietung seit 01.01.2014. Eigene Nutzung ab dem 31.12.2020. → Im Gesetz steht „im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde“ (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Eigene Wohnzwecke ab 31.12.2020, ganzes Jahr 2021, Veräußerung 02.01.2022 → steuerfreie Veräußerung möglich. Man braucht also keine drei Jahre, sondern wenn man es richtig strukturiert (s. o.), reichen sogar 1 Jahr und zwei Tage ;). Es wird noch besser: Ab dem 02.01.2022 wird nicht veräußert, sondern ab dem 02.01.2022 vermietet. Veräußerung findet am 31.12.2022 statt. → Komplett steuerfrei, da Anschlussvermietung unschädlich und § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG einschlägig.
c) Wie zuvor, aber Veräußerung erst am 01.01.2023. → Voll steuerpflichtig, da zwar in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden, jedoch nicht im Jahr der Veräußerung.

Ich hoffe ich konnte mit der o.g. Darstellung ein paar Missverständnisse ausräumen.

2 Like

So… Bausachverständiger war da.

Alles tutti :-) Zusage fürs Haus ging gerade raus

4 Like

Die genauen Eckdaten eurer Finanzierung kennen wir zwar immer noch nicht, aber Glückwunsch. :)

glückwunsch @Marcel1907

mich würde mal interessieren, was die leute, die hier eigentum haben und selbst bewohnen, verdienen und was das objekt gekostet hat.

die preise in den letzten 3-4 jahren sind so unglaublich durch die decke gegangen. hatten uns nen haus angesehen, was uns nicht 100%ig gefallen hatte, das lag bei ca. 470k - etwas vergleichbares bekommt man nicht mehr unter 700k. in dem zeitraum hat sich unser finanzieller spielraum mit ca. 500k nicht wirklcih geändert bzw. ist nicht gestiegen. daher ist es schlichtweg nicht möglich bzw. wäre einfach dumm - gerade jetzt wo die zinsen exorbitant steigen. neubau wäre ohnehin zu riskant. kannst ja mit baustoff preisen gar nicht planen, ob und zu welchen konditionen du etwas bekommst :D

Mal abgesehen von den Handwerkern xD

1 Like

Sauber! Zieh durch, brudi

10k+
500k

2 Like

allein oder zu 2.?

EFH? Was hattest du an EK? Wenn man fragen darf.

1x Wohnung 90 m² + 1x Wohnung 60m² = 190 k (alter Zinssatz 2,65 - neuer Zinssatz ab nächstem Jahr 1% für 15 Jahre). Gekauft vor 9 Jahren

1x EFH (ca. 180 m²) mit Keller etc. 750 m² Grundstück = werden vermutlich so 600k werden wovon 450 finanziert sind. 2% für 30 Jahre Volltilger.

Einkommen bei zwei Personen ca. 10k netto

Ja da sieht man da kann nur die gehobene Mittelschicht kaufen, auf 10k netto bedeutet beide verdienen wohl über 100k Jahresgehalt.

puh :( das sind Gehälter also als ich noch in ner Beziehung war hieß es 4k Netto zusammen im Monat ist schon total fine. Wenn ich höre dass hier 10k netto im Monat rausgehauen wird als sei es normal. Da muss ich weinen.

Ich werde keinen Kredit aufnehmen.