Deutsche Politik

Ist das das Äquivalent zu „wer nichts zu verbergen hat…“?

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Musst noch Kinderpornografie dazuschreiben.

Die Vergangenheit lehrt uns zumindest, dass solche Gesetze recht schnell für Zwecke außerhalb der Terrorbekämpfung genutzt werden.

Die SPD einfach gemeingefährlich auch. Insbesondere sobald die Genossen einen rechten Steigbügelhalter wie die FDP an der Seite haben, gehts da fast ab wie bei der CDU.

Aber die Wähler wussten ja eigentlich was man mit Olaf Scholz bekommt.

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Ist immer schön zu sehen, wenn hier keiner sich in das Thema einliest, sondern nur auf Grund von Überschriften schreibt.

Was genau ist denn euer Problem mit dem Gesetzentwurf?

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Dass „Ausnahmefälle“ sich im worst case als falsch herausstellen können, es dann aber wenig Konsequenzen gibt? Ist bei Hausdurchsuchungen schon so.

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Und wo ist jetzt das Problem?
Dass eine richterliche Genehmigung im Nachhinein von einem Gericht als unzulässig erklärt wird, kann immer passieren. Das ist doch keine Begründung gegen die Änderung.

Also, weil die jetzige Gesetzeslage schon fehleranfällig und Menschen zu Unrecht ihre Häuser verwüstet wurden, ist es nun egal, dass das künftig heimlich passieren soll?

Da geh ich nicht ganz mit.

inb4: Wer nichts zu verstecken hat, braucht auch keine Angst haben!11

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Hauptsache dieses „heimlich“ beinhaltet nicht wieder das erschießen von Hunden.

Die Gesetzeslage ist nicht fehleranfällig. Hausdurchsuchungen müssen immer durch die Judikative genehmigt werden (Ausnahme wäre „Gefahr im Verzug“, wo es aber noch speziellere Voraussetzungen gibt). Damit ist sichergestellt, dass die Exekutive nicht tun und lassen kann, was sie will.
Außerdem geht es bei den verdeckten Durchsuchungen ja gerade nicht darum irgendwas zu verwüsten, sondern um Beweise zu finden oder Überwachungsinstrumente anzubringen ohne die Verdächtigen aufzuscheuchen - was mMn bei Terrorverdächtigen schon Sinn machen kann. Und ausschließlich um diese Bestände würde es gehen: „Internationaler Terrorismus“

Deshalb kann es also passieren, dass richterliche Genehmigungen im Nachhinein einkassiert werden? Dann haben wir einfach unterschiedliche Auffassungen davon, wie wir Fehleranfälligkeit definieren.

Ja, und schwubb die Wubb bist du ein Terrorist, weil du jemanden im Internet Pimmel nennst oder, weil du für bessere Klimamaßnahmen demonstrierst. Oder es wird einfach irgendein anderer Grund gefunden, weshalb du terrorverdächtig bist.

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Puh ey, deine Aussagen sind - freundlich formuliert - extrem naiv.

„Gefahr im Verzug“ ist schon jetzt ein seeeehr dehnbarer Begriff und das Durchsuchungen vom Richter nicht genehmigt werden, ist auch sagen wir nicht der Regelfall.

Zumindest der jetzt bekannte Entwurf ist schon wirklich wild.
Rechtstaatlich zumindest äußerst kritisch zu sehen.
Hier auch immer zu bedenken, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte in Deutschland (die hier sogar scheinbar übergangen werden können sollen).

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Das zeigt doch keine Fehleranfälligkeit des Gesetzes auf, sondern, dass jemand ggf. widerrechtlich gehandelt hat.
Nur weil jemand gegen ein Gesetz verstößt, macht das doch nicht das Gesetz per se schlecht? Dann wäre nämlich jedes Gesetz, gegen welches jemals verstoßen wurde fehleranfällig.

Das ist polemische Argumentation, gehört hier nicht hin.

Wo ist das denn „wild“? Also im Vergleich zu dem, was es sowieso schon gibt?

Und noch abschließend bzgl. „Gefahr im Verzug“: Das habe ich nur der Vollständigkeit halber aufgeführt, weil sonst wieder jemand damit um die Ecke gekommen wäre.
Wieso sollte man bei Gefahr im Verzug eine heimliche Durchsuchung machen?

Es zeigt, wie einfach es ist, solche richterlichen Anordnungen zu bekommen, d.h. wie hoch die von dir beschriebene Hürde wirklich ist. Und, welche Konsequenzen sich daraus ergeben: Keine. Für mich ist das dann fehleranfällig. Außer natürlich, es soll so sein.

Das ist die bittere Realität der jüngsten Vergangenheit. Du kannst es ja nun als Polemik abtun, aber genau diese Beispiele haben gezeigt, wie hoch die Hürden wirklich sind, die das Gesetz da vorgibt.

Weil man die „hohen“ Hürden damit noch weiter absenkt.

Okay, ich lasse mich mal drauf ein:
Wie sollten deiner Meinung nach Hausdurchsuchungen in Deutschland legitimiert werden?

Ich glaube, dass das nun Polemik ist… gehört das nun doch hier her?

Wenn ja: Es ist nicht meine Aufgabe, die Frage zu beantworten. Ich muss nicht auf alles, was ich kritisiere, eine bessere Antwort haben. Ich kann einfach sagen, dass mich der Vorschlag „berunruhigt“ und die plausible Gründe nennen, weshalb.

Ich habe nicht mal den Anspruch, dass heimliche Hausdurchsuchungen überhaupt legitimiert werden sollten. Insofern muss ich auch keinen Vorschlag liefern.

Nein, das ist nicht unsachlich.
Du kritisierst die Art und Weise, wie in Deutschland Hausdurchsuchungen genehmigt werden mit Verweis darauf, dass dies missbraucht werden könnte.
Für mich sieht es so aus, dass du dem deutschen Rechtsstaat misstraust, was die Durchsetzung und Einhaltung von Gesetzen angeht.
Damit ist dann für mich die Diskussion auch beendet. Bringt ja nichts, wenn du das gesamte Fundament anzweifelst.

Ziemlich sicher ist es das.

Ich habe konkrete Beispiele genannt. Sorry, dass du die weg ignorierst oder abtust. Vielleicht sollte man also verhindern, dass es zu solchen Situationen kommt, bevor man da noch mehr Rechte einräumt?

Ist schon auch geil, wenn man erst fragt, weshalb man der Gesetzesänderung kritisch gegenübersteht, dann aber bei Antworten erst ignorant wird, dann persönlich und dann die Diskussion beendet.

vergesst mir mal nicht die mit dem gesetztesentwurf einhergehende gesichtserkennung.

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Das dürfte schwierig werden bei einem vordefinierten Straftatenkatalog, anhand dessen solche Maßnahmen richterlich bestätigt werden.

Ja warum denn nicht?

Mein Highlight:

Was darf eigentlich Satire?