Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, heißt es in dem Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann von der FDP kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hat.
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