Union und SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen nach Medienberichten auf die Verteilung zentraler Ministerien verständigt. Wie das Magazin Politico und die Bild-Zeitung berichteten, soll die SPD das Finanz- und das Verteidigungsministerium erhalten. Die Union solle das Innenministerium und das Auswärtige Amt besetzen. Das Justizministerium solle wiederum an die SPD gehen. Auch die Nachrichtenagentur Reuters berichtete über die Ressortverteilung.
außerdem:
Wie das Handelsblatt berichtet, sollen Union und SPD keine Steuererhöhungen planen. Dafür werde der Solidaritätszuschlag nicht vollständig abgeschafft, so die Zeitung. Die Körperschaftssteuer soll demnach gesenkt werden, allerdings erst zum 1. Januar 2028. Auch soll es Turboabschreibungen über drei Jahre von je 30 Prozent pro Jahr geben. Das nationale Lieferkettengesetz soll abgeschafft werden.
Bestätigt wurden laut Handelsblatt auch Punkte, die bereits im Sondierungspapier der drei Parteien enthalten waren. Dazu gehörten eine Reform des Bürgergelds, die Einführung einer wöchentlichen statt der bislang geltenden täglichen Höchstarbeitszeit sowie steuerfreie Überstundenzuschläge. Auch eine steuerfreie Aktivrente solle eingeführt werden. Auch die Nachrichtenagentur Reuters berichtete über diese Pläne von Schwarz-Rot. Vonseiten der verhandelnden Parteien wurden diese Angaben nicht bestätigt.
abschaffung des lieferkettengesetzes natürlich wieder peak cdu.
noch mal kurz zur erinnerung, wofür das gesetz da ist:
Das Gesetz stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.
Zunächst müssen Unternehmen die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Aufbauend auf den Ergebnissen werden eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen notwendig sind. Zu den weiteren Pflichten gehören auch die Einrichtung von Beschwerdekanäle für die Menschen in den Lieferketten und die regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.
Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Denn sie erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit und eine verlässliche Handlungsgrundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement mit resilienten Beschaffungswegen. Den Verbraucher*innen bringt das Lieferkettengesetz die Sicherheit, dass insbesondere große Unternehmen in Deutschland nun einen noch stärkeren Fokus auf faire Herstellung legen müssen.