Bis das Impfregister steht wohl „nur“ die Polizei. Bisher kontrollieren die AG aber auch 3G und können dann ab Februar auf 2G umstellen. Da kannst du dann natürlich auch gekündigt werden, wenn es die Firma möchte.
Die gilt nicht uneingeschränkt.
Also im Gesundheitswesen, wo die Impfpflicht ab dem 16. März greift, müssen Beschäftigte ohne Impf- oder Genesungsnachweiß gemeldet werden. Ganz so abwegig ist das also eben nicht.
Fehlt der Nachweis, muss der Praxisinhaber das dem Gesundheitsamt melden und die personenbezogenen Daten übermitteln. Diese Meldepflicht hat er auch, wenn er Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises hat.
Was heißt können?
Haben die keine Pflicht dafür?
Gibt es eigentlich bei euch schon Urteile von Gerichten oder laufen die Verfahren da noch, gibt ja sicher Klagen von der FPÖ
weil vorerst 3G noch weiterhin gilt. Keine Ahnung ob sich das dann auch bald ändert.
Nein, Urteile gibt es noch keine.
Bei uns im KH ist die Belegschaft dazu aufgefordert ihren Impfstatus im Personalmanagement einzureichen. Stand ~70 Prozent haben das bisher getan.
Bin gespannt auf die Differenz ganz am Ende.
Nach Ablauf der Frist im März werden Ungeimpfte nicht weiterbeschäftigt, das ist der aktuelle Stand und wird auch so kommuniziert.
Ansonsten finde ich das GeoScH-Gebashe zuweilen etwas affektiert.
Weil man von ihm verlangt einfach mal Quellen zu nennen oder hier ausm Thread zu zitieren wo genau Leute gesagt haben, was er ihnen unterstellt? Ja ist schon sehr affektiert.
Soll in Leipzig auch so gemacht werden. Nur sehe ich irgendwie noch nicht so richtig eine gesetzliche Möglichkeit das umzusetzen. Die Anwälte für Arbeitsrecht reiben sich doch jetzt schon die Hände.
Und wieso?
Hab jetzt mal 3 Links angeschaut und eigentlich sind sich da alle einig.
In Bereichen, in denen Arbeitnehmer einer gesetzlichen Impfpflicht unterliegen – wie ab dem 16. März 2022 im Gesundheitsbereich (s.o.) – dürfen Arbeitgeber ungeimpfte Arbeitnehmer nicht beschäftigen. In diesem Fall verlieren ungeimpfte Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch, solange sie nicht eingesetzt werden dürfen. Außerdem dürften Arbeitgeber zur Abmahnung und ggf. auch zur Kündigung berechtigt sein. Letzteres jedenfalls dann, wenn nicht abzusehen ist, dass die Impfpflicht wieder aufgehoben wird oder der Arbeitnehmer ihr nachkommen wird.
Arbeitsrechtler Lipinski zu Impfpflicht: „Im Zweifel droht Ungeimpften die Kündigung“
Was Arbeitgeber rund um die Covid-19-Impfung wissen und beachten sollten
Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Folgen für die arbeitsrechtliche Praxis
Darüber hinaus kommen arbeitsrechtliche Sanktionen in Betracht. Zunächst kann man eine Abmahnung in Erwägung ziehen. Allerdings wäre eine solche zum einen zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung wohl entbehrlich. Arbeitnehmer:innen wissen nun bereits seit Dezember 2021, dass sie ab dem 16. März 2022 nicht mehr beschäftigt werden dürfen, wenn sie nicht einen der oben beschriebenen Nachweise vorlegen können. Letztlich liegt der Grund dafür, dass die Arbeitsleistung nicht angeboten bzw. angenommen werden kann, auch nur mittelbar im Verhalten der Arbeitnehmer:innen. Insofern käme vorliegend im Ergebnis gar keine verhaltensbedingte, sondern eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Der Grund für den Ausspruch der Kündigung liegt in dem Umstand, dass Arbeitnehmer:innen nicht die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Arbeitsleistungserbringung vorweisen können. Insofern ist die Konstellation mit der Situation vergleichbar, dass Berufskraftfahrer:innen ihre Fahrerlaubnis verlieren oder gar nicht erst erworben haben.
Das sind alles 3 Experten zu dem Thema …
Edit: Egal welche Quelle ich anklicke, alle sind sich bisher da eigentlich einig.
Die gesetzliche Regelung wird wahrscheinlich so aussehen, dass nur Arbeitnehmer mit einem vollständigen Corona-Impfschutz in der Gesundheitsbranche beschäftigt werden dürfen. Wenn der Arbeitnehmer sich dann weigert die Impfung vorzunehmen, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zukünftig nicht mehr einsetzen und eine Kündigung aus personenbedingten Gründen dürfte zulässig sein.
Hier auch nochmal was von LTO: Impfen oder Job weg
Natürlich ist da nichts in Stein gemeißelt, aber ich sehe jetzt nicht, wo man sich da von vorne herein sicher sein kann, da vor Gericht im Notfall zu gewinnen. Besonders, wenn es wirklich ein Tätigkeitsverbot kommt, da sollte der AN eigentlich keine Chance mehr haben. Aber selbst ohne, sagt LTO:
Aber auch ohne ausdrückliches behördliches Tätigkeitsverbot könnte eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen: Wenn der Gesetzgeber das Vorliegen des 2-G-Status für so wesentlich erachtet, muss man schon genau prüfen, ob Arbeitgebende dessen Vorliegen nicht auch zur notwendigen Voraussetzung einer Beschäftigung machen dürfen.
Arbeitsrechtlich kann sich zudem die Frage stellen, ob nicht sogar eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommt. Nimmt man an, dass die Pflicht zur Impfung eine arbeitsrechtliche Nebenpflicht darstellt, könnte die fehlende Vornahme der Impfung eine Pflichtverletzung darstellen, auf die mit Abmahnung und fristloser Kündigung reagiert werden könnte. Diese offenen Fragen werden zeitnah die Arbeitsgerichte beschäftigen.
Hab nicht gesagt, dass die Impfverweigerer zwingend gewinnen, die Anwälte werden trotzdem gut gefragt sein und sich dann nun mal die Hände reiben. Die bekommen auch im Falle einer Niederlage ihr Geld 
Naja, aber du hast ja auch nach der gesetzlichen Möglichkeit gefragt, die laut Experten sogar in mehrerer Hinsicht gegeben sein könnte. Wie gesagt, wenn es ein Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte im Gesundheitswesen gibt, dann sollte die Sache eh eindeutig sein, aber selbst wenn nicht, sehen die Experten da bisher keine großen Probleme für eine Kündigung.
okay, da hätte ich mich besser informieren müssen vor meiner Aussage. Das hatte ich gar nicht so im Blick. Resigniere gerade bei dem Thema etwas muss ich zugeben. Danke für die Aufklärung.
soll halt mal mehr liefern und weniger labern
ab morgen FFP2 Maskenpflicht in Innenräumen (in BW)
jup, is bei uns grade auch reingekommen. aber 99,9% haben eh ne ffp2 an, man sieht hier die „op-masken“ quasi nicht mehr
D.h. selbst am Büroplatz tragen, oder was ist daran nun „neu“?
das du bisher im einzelhandel, lebensmittelladen, kino, restaurant, theater, museum etc mit einer „op-maske“ rein durftest. ab morgen geht es nur noch mit einer FFP2
im Einzelbüro natürlich nicht, aber dort wo du dich mit anderen aufhältst schon
Bekannte ist am Samstag von Kolumbien über die USA nach Frankfurt zurückgereist. Heute morgen hat die Corona-App Rot angezeigt. Laut App war der Kontakt am 08.01… Das heisst es muss in Kolumbien, in den USA oder im Flieger nach Frankfurt passiert sein. Im Flugzeug haben ja meist aber alle Handy aus, daher vmtl. vorher angesteckt aber immer mit FFP2 Maske unterwegs gewesen. Irgendwie verwirrend. Die infizierte Person hat es ihrerseits der App vmtl heute morgen mitgeteilt. Hat jemand ne Ahnung auf welcher Grundlage die App das Ansteckungsrisiko ermittelt? Also nach welcher Dauer und Abstand?
Naja erstmal PCR Test gemacht heute und abwarten
Spanien schlägt das vor was ich vermutet hab wie es in der Zukunft laufen wird, hätte nicht gedacht, dass Sie es so früh vorschlagen.
Er bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung „El País“, wonach seine Regierung die Entwicklung der Pandemie nicht mehr Fall für Fall erfassen, sondern an landesweit repräsentativ ausgewählten Punkten von Hausärzten, Gesundheitszentren und Krankenhäusern überwachen lassen will. Ähnlich wird auch die Entwicklung der Grippe verfolgt. Die spanische Regierung arbeitet laut Sánchez bereits seit Wochen an einem solchen Plan.