Es geht darum, dass die Hotspotregelung nun so gekommen ist wie sie ist, weil es - laut Lauterbach - rechtlich keine andere Handhabe gegeben habe. Soweit ich das gelesen habe, hatte er sich dazu mit dem FDP Justizminister beraten.
jetzt ist es aber so, dass ca. jeder Jurist sagt, dass es rechtlich doch anders möglich gewesen wäre. Es ist wohl sogar so, dass ohne die Hotspotregelung auf Bundesebene individuelle Regelungen auf Landesebene möglich gewesen wären. Durch die bundesweite Regelung geht das aber nicht mehr.
Auf diesen Umstand spiele ich an. Auf nichts anderes.
Ich habe keine Ahnung, weshalb Lauterbach bei der Sache nun zurückrudert bzw. sich vorher anders entschieden hat. Ich mutmaße und mache das deutlich durch „eventuell“, „Muss auch gar nicht“ … „können“… Es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass er schlecht beraten worden ist in Rechtsfragen (siehe Hotspotregelung).