Bundestagswahl 2025

denkt ihr, lindner kommt irgendwann wieder zurück?

er ist halt erst 46. der könnte ohne probleme in 10-15 jahren ein comeback starten.

illner meinte gerade BSW sei „höchstwahrscheinlich“ drin. wie kommt man da drauf wenn BSW je nach hochrechnung bei 4,9% oder 5,0% steht? hat man da hinter den kulissen mehr infos als die öffentlichkeit?

Würde meinen nicht vorhandenen 911er darauf verwetten.

/e: Leute wie Lindner – oder Merz – machen das nicht des Geldes wegen. Das muss man ihnen, glaube ich, zugutehalten. Die wollen was bewegen. In der Öffentlichkeit stehen. Finden gefallen an politischer Auseinandersetzung. Die werden in der Wirtschaft mehr Geld bekommen, aber ist halt langweilig.

Jo, die neuste Hochrechnung hat das BSW wieder drin

Naja, je mehr Stimmen ausgezählt sind desto weniger Stimmen können das Ergebnis noch ändern.

wo finde ich die aktuelle ard hochrechnung? bin zu dumm zum googlen. das zdf hatte das bsw schon die ganze zeit etwas höher als die ard

wenn die ard das bsw auch drin sieht bin ich ein believer

FDP ja nicht mal mehr knapp.

Willkommen zur Party :partying_face:

Neueste ARD hat das BSW weiterhin bei 4,9

sach ich doch! das ist den ganzen abend schon so, also „höchstwahrscheinlich drin“ seh ich da nicht.

man bräuchte vllt ein paar mehr nachkommastellen um die lage besser beurteilen zu können

Natürlich Kaiserslautern einer von zwei West-Wahlkreisen, den die AfD gewinnt. Sorry Leute.

Zu welcher Automarke er wohl wechselt?

Das Einzige was nun noch geklärt werden müsste ist: Kommt das BSW in den BT oder nicht

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse/bund-99.html#zweitstimmen-prozente8

bsw bei 4,993%…

Da bin ich ja für abrunden :joy::joy:

ist man denn bei 5,00000000 drin oder bei 5,00000001? es zählt jede stimme!

Also ich würde sagen, Hürden muss man überspringen :P

kommt halt drauf an ob da im gesetzestext ein > oder ein >= steht. aber das ist unmöglich herauszufinden

auf zeit online oder bei der SZ kann man zwischen den Prognosen auswählen

Bundeswahlgesetz, § 4, Abs. 2
§ 4 Grundsätze der Verteilung der Sitze auf Parteien
[…]
Nicht berücksichtigt werden dabei [Zusammensetzung des Bundestages]
[…]
2. Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.