Ziviler Ungehorsam - z.B. Klimaproteste

das würde ich hoffen. aber ich kann mich nicht für jede einzelne straftat im land interessieren.

Es wurde Sachbeschädigung in vielen Fällen begangen.

Und wenn es dich nicht interessiert, dann schreib halt nichts? Als ob jemand Wert drauf legt, dass du dich zu dem Thema äußerst.

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Es geht hier, in diesem Thread, aber um Klimaproteste und scheinbar gehört das zu selbigen.

Also du hoffst, dass Menschen Straftaten begehen oder wie soll ich diese Aussage deuten?

nein, ich würde hoffen, dass das eine straftat ist unsere behörden diese taten verfolgen und aufklären.

Wir müssen hier jetzt nicht als Play-by-play jede Protestaktion durchkauen. In diesem Thread geht es um das generelle Thema des zivilen Ungehorsams. Wenn ihr konkrete Fälle als Bespiel nehmen wollt, dann könnt ihr das gerne in einem größeren Kontext machen. Bitte postet dafür nicht einfach nur einen Link sondern eben auch was ihr damit sagen wollt.

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es beherrscht leider gerade die öffentliche debatte.

aber ein paar straßenblockaden und entleerte reifen sind nicht das problem für’s land, zu dem sie gerade in medien und politik gemacht werden.

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wer sich ein wenig für den rechtlichen hintergrund interessiert:

und ganz aktuell der vorschlag der union:

Die Union will Klimaaktivisten härter bestrafen und hat nun, wie am Wochenende angekündigt, einen Antrag ausgearbeitet, der sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) als auch in der Strafprozessordnung (StPO) Maßnahmen vorsieht, nach denen „Straßenblockierer und Museumsrandalierer“ effektiver belangt werden können. Bei deren Protest handele es sich nicht um politischen Aktivismus, sondern um Straftaten, heißt es in dem Papier, das LTO vorliegt.

So soll der Straftatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren angehoben werden, „um die besondere Gefährlichkeit der Straßenblockaden angemessen zu ahnden“. Der Tatbestand soll künftig zudem so ausgestaltet werden, dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, „und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen“.

Auch das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c Absatz 2 StGB) soll auf bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe angehoben werden, um die Behinderung von Rettungskräften als besonders verwerfliches Tun schwerer zu bestrafen.

Um die Beschädigung von Kunstwerken und Kulturgütern „als Teil unseres kulturellen Erbes“ effektiver sanktionieren zu können, soll darüber hinaus der Straftatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 StGB „angepasst“ werden. Hierzu soll die Beschädigung oder Zerstörung solcher Gegenstände von bedeutendem finanziellen und/oder kunsthistorischen Wert als besonders schwerer Fall definiert und ein erhöhtes Strafmaß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen werden.

[…]

Straftäter sollen „aufgrund der von ihnen bei Straßenblockaden oder Angriffen gegen Kulturgüter begangenen Straftaten zukünftig bei Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen werden können.“

untersuchungshaft wegen einer möglichen wiederholungsgefahr einer nötigung. klingt sehr verhältnismäßig.

da würde mich mal interessieren, ob und wie weit sich die gesetze seit z.B. den studentenprotesten oder der hochzeit der raf geändert haben.

falls der rechtsstaat jetzt nach ein paar klimaprotesten die gesetze, die studentenproteste und deutschen herbst überstanden haben, verschärfen soll, wäre das bizarr.

Aus Reifen Luft ablassen ist aber eine neue Eskalation. Und du selbst hast dich doch beschwert, dass es angeblich nicht um die Diskussion um die Form geht.
Jetzt geht es um die Form und die Diskussion soll eingestellt werden?

Hä? Hier in dem Thread geht es doch um solche Aktionen, wo die Grenzen liegen, etc … was hat das mit der Rolle der Bundespolitik zu tun?

Die Grenze ist halt überschritten, wenn bewusst Straftaten begangen werden bzw. andere Leute (unbeteiligte) geschädigt werden oder zu Schaden kommen.

Verstehe es gerade auch nicht so ganz. Das Thema wird eröffnet, wo es um Proteste, Grenzen, etc geht und dann postet man etwas (das die Grenzen überschreitet) und dann heißt es, dass man sowas doch unterlassen sollte.

Dann verstehe ich den Sinn des Threads nicht.

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die grenze für zivilen ungehorsam endet also dort, wo die gesetze anfangen? das ist ein widerspruch in sich.

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Ich meinte damit die Straftaten, die ich vorhin hier verlinkt habe (mein Fehler). Da geht es nicht um die Schmiererei an einem öffentlichen Gebäude. Sondern um Sachbeschädigung von Unbeteiligten.

Sowie die Grenze auch überschritten ist, wenn mehrfach Rettungswagen zu spät zum Einsatzort kommen. Das sind beides Grenzen, die in meinen Augen überschritten werden.

Richtet sich der Protest gegen den Staat, ohne das Unbeteiligte dadurch verletzt und/oder Opfer werden, ist das was anderes.

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Wieso?
Ich habe auch gelernt, dass ziviler Ungehorsam seine Grenzen in der Strafbarkeit findet.

du bist mir sicher voraus, was die genauen definitionen angeht, wo die straftat anfängt, etc.

aber allgemein geht es beim zivilen ungehorsam ja gerade explizit darum, staatliche gesetze und normen bewusst zu brechen.

wir haben auch gesetze und verfahren gegen all das, was da gerade passiert. finde es bizarr, wenn in der politik jetzt über gesetzesänderungen gesprochen wird.

Das hat ausnahmsweise mal nichts mit meinem Beruf zu tun, sondern aus meiner Schulzeit und dem Ethikunterricht. Unsere Lehrerin hat gesagt, dass ziviler Ungehorsam alles sein kann und darf, außer Straftaten.

Außerdem bin ich absolut nicht deiner Meinung, dass ziviler Ungehorsam EXPLIZIT dazu da ist staatliche Gesetze zu brechen.
Mit dieser Denkweise könntest du Mord rechtfertigen (als Extremfall)

Ziviler Ungehorsam ist eine Protestform bei der man gegen Regeln, Moralvorstellungen oder Gesetzte verstößt. Das Widersetzten von staatlicher bzw. polizeilicher Anweisungen, Missachtung von Kleiderordnung, unangemeldete Demonstrationen oder Streiks, das Sitzen auf der Straße, das Blockieren von Zebrastreifen, sabotieren von Infrastruktur etc. kann alles ziviler Ungehorsam sein.
Das Wort „zivil“ meint hier übrigens nicht, dass man sich besonders zivil verhält, sondern dass man als Bürger ungehorsam gegen den Auflagen und Gesetzten ist.

In diesem Thread geht es unteranderem um die Frage was ab wann moralisch legitim ist. Wir können auch Handlungen moralisch legitim finden auch wenn sie Regeln oder Gesetzte brechen.

hausfriedensbruch, sachbeschädigung oder eingriffe in den straßenverkehr sind doch straftaten?

ich zitiere mal aus wikipedia, weil das auch mein verständnis des begriffes ist:

Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation.

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@Fossi sagt doch nur, dass ziviler Ungehorsam eben nicht zwangsläufig bedeutet, dass man dabei gegen Gesetze verstoßen muss. Es gibt ja auch andere Wege. Wie zielführend die sind, ist eine andere Frage.

Aus deinem Zitat wird das doch auch ersichtlich. Ein bewusster Verstoß gegen rechtliche Normen bedeutet für mich nicht automatisch eine Straftat.

das wäre doch dann einfach protest. ziviler ungehorsam ist für mich (und wikipedia) explizit der verstoß gegen rechtliche normen.

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