Du willst n freifahrtschein für Selbstjustiz.
Weiß nicht, wer hier wirklich derjenige ist, der keine Diskussionsgrundlage liefern kann.
Fakt ist, wenn du jemanden in seiner „körperlichen Unversehrtheit“ beeinträchtigst, machst du dich strafbar. Da gibt es zwar Zugeständnisse, wenn es Notwehr ist, aber die werden im Nachgang einer Notwehr erst bewertet.
Das sollte aber jeder wissen, der etwas weiter als zwei Meter Feldweg denken kann, was bei der Denkweise weiter oben, nicht klar zu sehen ist.