die richterin sagt, dass der rbb nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass solche zahlung marktunüblich sind und nicht, dass diese zahlungen (grundsätzlich) marktunüblich sind.
So nämlich!
Vlad hätte durchgegriffen und die Korrupte eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen!
Abfindungen sind doch im BGB geregelt. Wenn ein unternehmen aus privaten Mitteln mehr zahlt um mögliche Gerichtsprozesse zu vermeiden ist das in Ordnung. Hier wird aber eine öffentlich rechtliche Gebühr verwendet, um solch eine fürstliche Abfindung zu zahlen. Warum eigentlich, wenn sie doch freiwillig gegangen ist? Die Rundfunkanstalten gehören stark reformiert. Bin ja befürworter der Rundfunkgebühren aber bei solchen news bin ich echt sehr angefressen.
Der angegebene Streitwert entspricht vor allem in keiner Weise der tatsächlich zu zahlenden Summe. @so4p wie setzt sich das denn zusammen? Weißt du das zufällig? :) Im Steuerrecht würde man bei der Wertermittlung von pansionsrückstellungen den abgezinsten barwert nehmen. Der entspricht dann ca. der Hälfte der tatsächlich zu zahlenden Summe.
Würde mal darauf tippen:
Nach den im August 2022 öffentlich gewordenen Vorwürfen von Vetternwirtschaft gegen die damalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und deren Rücktritt stellte die neue Senderführung im Dezember 2023 die Ruhegeldzahlungen ein und forderte bereits geleistete Beträge für die Jahre 2020 bis 2023 in Höhe von rund 400.000 € zurück.
400.000 + die eingestellten Zahlungen seit dem Dezember 2023.
Gut… Das ergibt Sinn, wenn nur die eingestellte Zahlung Teil des Streitwerts sind. Hätte ja gedacht, dass da auch alle zukünftigen Zahlungen mit einfließen.
Wir müssen den Beitrag definitiv wieder steigern!
Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr gesunken: Mit 8,74 Milliarden Euro lagen sie 3,1 Prozent unter dem Niveau von 2023. Das gab der Beitragsservice bekannt.
ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhielten damit 260 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Dass sich die Einnahmen im Jahr 2023 auf 9,02 Milliarden Euro summiert hatten, lag allerdings auch an Sondereffekten, die zu Mehreinnahmen geführt hätten, hieß es.
Heute wird verhandelt
Eine Frau aus Bayern weigert sich, ihren Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Sie ist der Ansicht, ARD, ZDF und Deutschlandradio würden ihren Programmauftrag nicht erfüllen, weil sie zu einseitig berichten. Sie sieht aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt ein „generell strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Deshalb hat sie gegen den Beitragsbescheid des Bayerischen Rundfunks (BR) vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Auch interessant da die Klage schon in den 1ten 2 Instanzen abgewiesen wurde
In den ersten beiden Instanzen hatte die Klägerin keinen Erfolg. Dabei sind die Gerichte nicht in die inhaltliche Prüfung eingestiegen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Sie haben die Klage aus einem anderen Grund abgewiesen. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verweisen auf die Rundfunkfreiheit der Sender und sagten im Kern: Die Kontrolle der Programmvielfalt sei nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte.
Urteil wird am 10.10 erwartet
Heute wird das Urteil erwartet
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision der Klägerin zugelassen, weil der Fall grundsätzliche Bedeutung habe. In dem Revisionsverfahren soll nun geklärt werden: Dürfen die Verwaltungsgerichte eine Klägerin auf die Programmbeschwerde beim Rundfunkrat verweisen? Oder müssen sie stattdessen selbst überprüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag erfüllt? Sind die Verwaltungsgerichte also ein geeigneter Adressat, um sich mit dem Argument „zu wenig Vielfalt“ gegen den Rundfunkbeitrag zu wehren? Und falls ja - wie hoch sind die rechtlichen Hürden für einen Erfolg solcher Klagen?
Das Gericht verkündet sein Urteil heute um 14 Uhr. Inhalt der Entscheidung wird nicht sein, ob der Rundfunkbeitrag an sich rechtmäßig ist und generell weiter gilt oder nicht. Die zentrale Weichenstellung wird sein, ob eine Kontrolle der Sender durch die Verwaltungsgerichte erlaubt wird oder nicht. Wenn nicht, bleibt alles wie bisher. Wenn ja, wäre das eine Art Türöffner für die Klägerin im konkreten Fall und mögliche andere Verfahren.
Ein grundsätzlich nachvollziehbares Urteil: