Wie sieht die Zukunft des ÖRRs aus?

Glaubst du da wirklich dran?

Nein tu ich nicht. Deshalb schreibe ich ja das ich hoffe das man sie zu Rechenschaft zieht. Ich denke am Ende wird es auf einen Vergleich rauslaufen wo beide Seiten ihr Gesicht wahren können. Außer der RBB packt da jetzt noch Sachen auf den Tisch die noch gar nicht öffentlich gemacht worden sind.

Die unendliche Geschichte beim RBB geht leider weiter…

Und hier sind schon ein paar Pläne des rbb.

https://www.bz-berlin.de/berlin/rbb-verwaltungsrat-geld

Wie der Branchendienst „Medieninsider“ berichtet, steigt die Vergütung für den Verwaltungsrat ab 2026. Das Gremium, das den Finanzskandal um Ex-Intendantin Patricia Schlesinger (63) hätte aufarbeiten sollen. Bisher war das ein Ehrenamt im öffentlich-rechtlichen Sender – doch ab nächstem Jahr gibt es nun feste Gehälter.

Der Vorsitzende kassiert dann 2082 Euro pro Monat – statt bisher 700 Euro plus Sitzungsgeld. Der Stellvertreter bekommt 1040 Euro monatlich – bislang waren es 500 Euro plus Extras. Die fünf weiteren Mitglieder erhalten künftig 780 Euro pro Monat – statt 400 Euro pro Sitzung.

Dafür gibts dann halt keine Kantine mehr, weil kein Geld :kekw:

Während sich die Kontrolleure über mehr Geld freuen, stehen die RBB-Mitarbeiter bald ohne Kantinenversorgung da. Ab 1. Juni gibt es kein Essen mehr, weil der Sender die Kosten nicht mehr tragen kann. Ein Sprecher bestätigte: „Der RBB kann in der aktuellen finanziellen Situation Kantinenessen nicht mehr bezuschussen.“

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So wird das Nichts

Der früheren Direktorin des Rundfunk Berlin Brandenburg wurde vor Gericht ein Ruhegehalt von 8000 Euro pro Monat zugesprochen. Und das bis zu ihrem Lebensende. Obwohl Claudia Nothelle eigentlich längst einen anderen Job hat. Und zwar lehrt sie an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Dort bekommt sie weitere 7000 Euro pro Monat.

Angeblich verließ sie im Juli 2016 den Sender auf eigenen Wunsch, einigte sich vorher jedoch auf eine persönliche Abfindung in Form des monatlichen Ruhegehaltes. Intendantin Ulrike Demmer, die seit 2023 den Führungsposten hat, verweigerte weiterhin das Geld an Nothelle auszuzahlen. Daraufhin klagte die Professorin und bekam Recht. Laut der Richterin habe der RBB nicht ausreichend nachgewiesen, dass solche Zahlungen „marktunüblich“ seien.

Der Streitwert in dem Prozess lag insgesamt bei 503.690 Euro.

Dekadenz in Reinform

8.000,00 € als bedingungsloses Grundeinkommen. Das ist üppig.
Kann man den RBB nicht einfach schließen? Das ist ja nicht mehr feierbsr was da alles abgeht.

Sowas ist also marktüblich? Ein Ruhegehalt, trotz neuem AG und das über fast 15 Jahre im Wert von fast 1,5mio?

imo auch die zentrale Frage. Anscheinend so viel Korruption im Laden, dass diese Gehälter nicht unüblich sind :kekw:

Buh Rechtsstaat

die richterin sagt, dass der rbb nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass solche zahlung marktunüblich sind und nicht, dass diese zahlungen (grundsätzlich) marktunüblich sind.

So nämlich!

Vlad hätte durchgegriffen und die Korrupte eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen!

Abfindungen sind doch im BGB geregelt. Wenn ein unternehmen aus privaten Mitteln mehr zahlt um mögliche Gerichtsprozesse zu vermeiden ist das in Ordnung. Hier wird aber eine öffentlich rechtliche Gebühr verwendet, um solch eine fürstliche Abfindung zu zahlen. Warum eigentlich, wenn sie doch freiwillig gegangen ist? Die Rundfunkanstalten gehören stark reformiert. Bin ja befürworter der Rundfunkgebühren aber bei solchen news bin ich echt sehr angefressen.

Der angegebene Streitwert entspricht vor allem in keiner Weise der tatsächlich zu zahlenden Summe. @so4p wie setzt sich das denn zusammen? Weißt du das zufällig? :) Im Steuerrecht würde man bei der Wertermittlung von pansionsrückstellungen den abgezinsten barwert nehmen. Der entspricht dann ca. der Hälfte der tatsächlich zu zahlenden Summe.

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Würde mal darauf tippen:

Nach den im August 2022 öffentlich gewordenen Vorwürfen von Vetternwirtschaft gegen die damalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und deren Rücktritt stellte die neue Senderführung im Dezember 2023 die Ruhegeldzahlungen ein und forderte bereits geleistete Beträge für die Jahre 2020 bis 2023 in Höhe von rund 400.000 € zurück.

400.000 + die eingestellten Zahlungen seit dem Dezember 2023.

Gut… Das ergibt Sinn, wenn nur die eingestellte Zahlung Teil des Streitwerts sind. Hätte ja gedacht, dass da auch alle zukünftigen Zahlungen mit einfließen.

Wir müssen den Beitrag definitiv wieder steigern!

Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr gesunken: Mit 8,74 Milliarden Euro lagen sie 3,1 Prozent unter dem Niveau von 2023. Das gab der Beitragsservice bekannt.

ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhielten damit 260 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Dass sich die Einnahmen im Jahr 2023 auf 9,02 Milliarden Euro summiert hatten, lag allerdings auch an Sondereffekten, die zu Mehreinnahmen geführt hätten, hieß es.

Heute wird verhandelt

Eine Frau aus Bayern weigert sich, ihren Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Sie ist der Ansicht, ARD, ZDF und Deutschlandradio würden ihren Programmauftrag nicht erfüllen, weil sie zu einseitig berichten. Sie sieht aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt ein „generell strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Deshalb hat sie gegen den Beitragsbescheid des Bayerischen Rundfunks (BR) vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Auch interessant da die Klage schon in den 1ten 2 Instanzen abgewiesen wurde

In den ersten beiden Instanzen hatte die Klägerin keinen Erfolg. Dabei sind die Gerichte nicht in die inhaltliche Prüfung eingestiegen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Sie haben die Klage aus einem anderen Grund abgewiesen. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verweisen auf die Rundfunkfreiheit der Sender und sagten im Kern: Die Kontrolle der Programmvielfalt sei nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte.

Urteil wird am 10.10 erwartet

Heute wird das Urteil erwartet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision der Klägerin zugelassen, weil der Fall grundsätzliche Bedeutung habe. In dem Revisionsverfahren soll nun geklärt werden: Dürfen die Verwaltungsgerichte eine Klägerin auf die Programmbeschwerde beim Rundfunkrat verweisen? Oder müssen sie stattdessen selbst überprüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag erfüllt? Sind die Verwaltungsgerichte also ein geeigneter Adressat, um sich mit dem Argument „zu wenig Vielfalt“ gegen den Rundfunkbeitrag zu wehren? Und falls ja - wie hoch sind die rechtlichen Hürden für einen Erfolg solcher Klagen?

Das Gericht verkündet sein Urteil heute um 14 Uhr. Inhalt der Entscheidung wird nicht sein, ob der Rundfunkbeitrag an sich rechtmäßig ist und generell weiter gilt oder nicht. Die zentrale Weichenstellung wird sein, ob eine Kontrolle der Sender durch die Verwaltungsgerichte erlaubt wird oder nicht. Wenn nicht, bleibt alles wie bisher. Wenn ja, wäre das eine Art Türöffner für die Klägerin im konkreten Fall und mögliche andere Verfahren.

Ein grundsätzlich nachvollziehbares Urteil:

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Kreis zieht sich weiter durch den Sumpf