Wie mit Schadensfall umgehen? (Kfz)

Servus,

Ich hatte am 1. April (höhö) diesen Jahres einen kleinen Auffahrunfall bei dem ich komplett schuldlos war. Es war zum Glück auch nur ein kleiner Sachschaden entstanden, kein Personenschaden (meine Tochter saß mit im Auto).
Durch den sehr hilfreichen Hinweis von @panda (vielen Dank nochmal!) habe ich den Schaden begutachten lassen und konnte somit etwas mehr Geld von der Versicherung verlangen. Den Schaden habe ich nicht beheben lassen weil das Auto schon recht alt ist (knapp 17 Jahre) und ich es jetzt verkaufen wollte, sowie war es nicht sehr wirtschaftlich (vermutlich das letzte Jahr TÜV wegen Rost usw.)
Anfang Juni ist mir dann aufn Parkplatz beim einparken in genau die gleiche Stelle wie beim ersten Unfall reingefahren, jedoch ist der sichtbare Schaden sehr gering (paar Lackabsplitterungen).
Fahrerin meldete sich dann bei mir weil sie gesehen wurde von einer Zeugin (wollte wohl Fahrerflucht begehen). Ich habe mir den Schaden angesehen und wollte das später über ihre Versicherung laufen lassen. Dem hat sie dann auch zugestimmt.

Ich bin dann erneut zum Gutachter gefahren und wollte den Schaden einschätzen lassen. Dieser meinte aber, das man da nichts machen kann, weil ich den Schaden hätte reparieren lassen können und ich dadurch nun keinen Anspruch auf die erneute Reparatur der anderen Versicherung hätte (mein 1. Unfall ist wohl in einer großen Datenbank gespeichert sodass man das nmachvollziehen kann).
Ich hatte mich dann wenig später mit ihr verständigt, dass doch privat zu klären (der Gutachter hatte gemeint so 200-250€ wären ok), wir hatten 250€ ausgemacht und ich wollte das bar haben. Nen Termin hatten wir für paar Tage später angesetzt.

Kurze Zeit später meinte sie, sie will es doch über die Versicherung machen lassen obwohl sie dadurch ja auch hochgestuft werden würde.

Mir blieb dann leider keine andere Wahl und ich sagte ihr dann, dass ich beim Gutachter war und der meinte, man kann das nicht über die Versicherung laufen lassen.

Ich hatte dann vor meinem Urlaub (letzte Woche) nochmal gesagt das ich das gern geklärt haben möchte so wie es vereinbart war. Leider habe ich keine Antwort mehr bekommen.

Ich weiß leider nicht mehr weiter.
Ja, ich hätte den Schaden reparieren lassen können. Aber ich ahnte nicht, dass ich in den 9 Jahren mir innerhalb von 3 Monaten 2 Leute in die Karre fahren. Auserdem will ich so ein Verhalten (versuchte Fahrerflucht?) auch nicht „ungestraft“ lassen.

Hat jemand Tipps?

Wenn Sie dir reingefahren ist muss ja zumindest irgend ein neuer Schaden entstanden sein. Auch wenn das jetzt nur 100€ Lack erneuern ist oder sowas. Einfach über die Versicherung der Frau alles regulieren lassen(die bekommen ja dann alle Unterlagen) und schauen was die entscheiden. Bezüglich der Fahrerflucht müsstest du dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Was soll rejoined dir da mehr sagen als ihren „Mann zu ficken“? :kappa:

Wenn ihr euch über die 250€ geeinigt habt kann daraus durchaus ein Zivilrechtlicher Anspruch entstanden sein. Voraussetzung du kannst das Nachweisen. Aber auch hier brauchst du den Anwalt :sadgies:

Ganz ehrlich: ich kann dich verstehen, aber du schreibst ja selber, dass es ein sehr geringer Schaden bei einem bereits beschädigen Teil ist. Das wäre mir der Aufwand nicht wert.

dein Gutachter hat recht. Die Versicherungen haben verschiedene Datenbanken, wo solche Sachen hinterlegt sind. Du müsstest genau nachweisen können, welche neuen Schäden entstanden sind, was quasi unmöglich sein wird.

Vermutlich weiß sie das auch und will es darum über die Versicherung machen lassen. Wenn du sie nerven willst (wegen Fahrerflucht), dann kontaktiere ihre Versicherung, auch wenn du am Ende wohl nichts bekommst.

Gibt es denn irgendwas schriftliches? SMS, whatsapp etc, dass sie es doch per Versicherung und nicht so begleichen will?
Oder Zeugen, als ihr euch auf die Entschädigung geeinigt habt?

Das ist vollkommen irrelevant. Er hat keinen Anspruch darauf, dass es ohne Versicherung geregelt wird.

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Tatsächlich schon. Wenn sich beide Seiten auf eine private Begleichung einigen, kann nicht eine Seite einseitig davon zurücktreten und eine Begleichung über eine Versicherung verlangen.
Im Idealfall gibt es ein Einigungsprotokoll was unterschrieben ist. Rein mündlich ist es natürlich fast nicht zu beweisen

Vornweg, ich hätte gesagt „scheiss drauf; die Karre ist eh bald weg“. Das mit der Fahrerflucht ändert das aber für mich. Auch, dass sie dich nun latzen will.


Du meldest den Schaden der Versicherung der Dame. Machst klar, dass es nicht um den ganzen Schaden geht, sondern nur um ein paar Lackabsplitterungen. Die Unterlagen vom ersten Vorfall würde ich nicht direkt einreichen; die werden aber sicher noch angefordert. Man kann ja sicherlich auf den alten Fotos und den neuen Fotos genau sehen, was da dazu gekommen ist. Dann kommt was raus oder nicht. Ich würde mich aber wegen 200 EUR nicht mit den Vögeln streiten.

Wegen der Fahrerflucht: Wie genau ist das abgelaufen? Wie kommst du drauf, dass die Faherflucht begehen wollte? Hast du die Kontaktdaten von der Zeugin?

Ach und unabhängig von deinen (eventuell) vorliegenden zivilrechtlichen Ansprüchen kannst du die Dame bei der Polizei wegen Fahrerflucht anzeigen. Dann natürlich im besten fall die Zeugin benennen. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft/Polizei. Könnte aber durchaus wegen geringfügigkeit eingestellt werden.

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Leider habe ich keine Kontaktdaten der Zeugin, aber sie schien sehr glaubhaft zu sein (warum sollte sie lügen)

Ich habe die komplette Adresse der Unfallverursacherin. Das ich weiß, dass sie womöglich Fahrerflucht begehen wollte, weiß sie nicht. Könnte ich aber dafür verwenden, dass sie eventuell nochmal umdenkt.

Die Absprache mit dem privat klären kann ich per Whatsapp nachweisen. Ich würde sogar auf 200€ runtergehen, sie bezahlt das und gut ist.
Mich stört es einfach, dass sie keine Anstalten macht das Problem zu lösen, sondern nun trotzdem auf die Versicherung vertraut (ihr Vater meinte das l0l).
Ich habe beiden angeboten ihnen das persönlich zu erklären das das eben nicht geht. Da kam keine Reaktion.

nur mam so: Deine unfallgegnerin ist dazu verpflichtet, den Schaden Ihrer Versicherung zu melden.

zivilrechtlich kannst du da wirklich wenig machen. bzw. kannst du schon, aber es hat mmn wenig Aussicht auf Erfolg.

Du müsstest beweisen können, dass die Schäden vom aktuellen Unfall stammen. ka wie gut das damals angefertigte Gutachten war. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, dann wird die Gegenseite (also ihre versicherung) zu 99,9% ein neues Gutachten einfordern.
Das dauert ewig und kostet mind. 2000 Euro. Und wenn du verlieren solltest, darfst du das zahlen, samt aller anderen anfallenden kosten.

Ist dir dieses Risiko für die geringe Summe wert?

Das hat sie. Das Schreiben von der Versicherung habe ich ja da.
Ich habe keine Lust da anwaltsmäßig da jetzt den riesen Aufriss zu machen wegen einer „Lapalie“. Ich will eigentlich nur, dass sie für ihre Scheisse gerade steht. Und da sind 200€ echt nicht viel verlangt, zumal eben der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum steht.

Vergiss das Thema. Versicherung melden und guggn was rum kommt (vielleicht nichts). Von der wirst du keinen Euro sehen.

Zu den Bullen würde ich auch nicht rennen. Gebe es nun eine Zeugin die sagt: Die ist dran geballert, ausgestiegen, hat den Schaden begutachtet, hat sich umgesehen, ist ins Auto und ist losgefahren - aber ich konnte sie beim abbiegen stoppen. OK, kann so und so ausgehen. Zumindest ist der Bums dann aktenkundig, wenn auch eingestellt. Aber so?

„Die Dame wollte Fahrerfluch begehen“
„Aber sie hat ihnen doch die Kontaktdaten/Versicherungsdaten gegen?“
„Ja, aber EIGENTLICH wollte die abhauen“
„aha…“
„es gibt dafür auch eine Zeugin“
„Wie heisst denn die Zeugin?“
„…“

Scheiss drauf. Versicherung melden und dann war es das. Ich würde auf keinen Fall nachts zu ihrer Adresse fahren und den Auspuff ihres Autos mit Bauschaum befüllen.

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Dann stell eine Anzeige bei der Polizei wegen fahrerflucht, soweit es einigermaßen plausibel ist (scheint so zu sein).

Da sieht du zwar kein Geld, aber die Dame hat vermutlich Kosten für einen Anwalt.

Wäre mir aber der Aufwand nicht wert und die Polizei hat meist auch „wichtigeres“ zu tun.

Wie gesagt, ich kann dich verstehen, aber abhaken ist hier wohl die beste Entscheidung.

€:

99% der Staatsanwälte werden das vermutlich auch einstellen, weil sie sich ja (noch) bei dir gemeldet hat.

für so einen schnulli braucht die keinen anwalt. sie erzählt einfach den bullen, dass es keine versuchte fahrerflucht gab. ermittlungen abgeschlossen. thema abgehakt.

naja tatbestandlich hat sie die fahrerflucht erfüllt. :man_shrugging:

ach komm, du weisst wie es endet

Siehe oben. hängt stark davon ab, bei welcher/welchem Staatsanwalt/in es landet.

Hoffe der Dame rutschen die Ärmel beim Hände waschen runter. Wie kann man so sein. Würde der alles reindrücken was geht und was später nicht zu dir kostenmäßig zurück kommen kann.

alles reindrücken? hmmmm, AUF KEINEN FALL sollte man ihr buttersäure in die lüftungsschlitze ihrer karre drücken!!