Wie mit Schadensfall umgehen? (Kfz)

Mein Bruder ist Polizist und mit ihm habe ich gesprochen. Ist halt schwierig nachzuweisen in dem Fall. Wenn sie z.B. tatsächlich weggefahren wäre und nur durch hinterherlaufen angehalten hätte, wäre das wohl eher verwendbar als wenn sie kurz aussteigt, „umparkt“ und den Schaden dann meldet weil sie gesehen wurde.

Er meinte für meine Situation kann man nicht viel tun. Eventuell nen 2. Gutachter drüber schauen lassen, aber da es ist auch schwierig nachzuweisen, welcher Schaden nun vom ersten Unfall ist und welcher vom zweiten.
Darüber hinaus hat sie ja das „mindeste“ getan. Es an die Versicherung gemeldet. Mehr brauch sie eigentlich auch nicht zu tun. Das ich halt jetzt damit ankomme es privat ausgezahlt zu bekommen, scheint bei ihr wohl ein „Misstrauen“ hervorgerufen zu haben (kann ich auch bisschen nachvollziehen).

Ich weiß eben nicht welche „Sicherheit“ ich ihr noch geben soll, damit sie checkt, dass es nicht über die Versicherung laufen kann, sie aber für ihren Schaden doch aber bitte trotzdem die Konsequenzen tragen soll.

Mich ärgert die Situation gefühlt gerade bisschen mehr, als hätte ich keinen eindeutigen Unfallverursacher gefunden. :frowning:

versetz dich mal in Ihre Lage… Da kommt einer an und meint „Keine Versicherung und in Bar!“ … Da würde ich auch erstmal eine Nacht drüber schlafen und dann entscheiden wie ich vorgehe und wahrscheinlich auch lieber offiziell über die Versicherung laufen lassen

Ja, ich habe geschrieben das ich das Misstrauen auch verstehen kann. Was hätte ich denn aber sonst tun sollen? Es nicht über die Versicherung laufen lassen um am Ende doch vielleicht festzustellen, dass es ein Schaden für die Versicherung gewesen wäre?

natürlich kann das über die Versicherung laufen. Bekommst halt eventuell kein Geld. Versteh die Aussage mit „Kann nicht über die Versicherung laufen“ irgendwie nicht richtig :thinking:

Weil ich den Schaden (welcher überhaupt?) darüber nicht geltend machen kann laut Gutachter.

Was macht dich da so sicher? Konnte aus xepts Schilderung noch kein Erfüllung aller Tatbestände des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort herauslesen. Habe aber auch nur überflogen und mir kann was durch die Lappen gegangen sein.

Ansonsten hör auf mit so nem Kindergarten die Polizei und Staatsanwaltschaften zu belästigen. Das Ding wird schneller eingestellt und geschreddert als es auf dem Tisch des Staatsanwalt landet und zwar zu 100% bei jedem Staatsanwalt

Stand nicht irgendwas von „hat sich dann später gemeldet“? Hatte es zumindest so verstanden, dass sie erst mal weggefahren ist.

Das Ding wird schneller eingestellt und geschreddert als es auf dem Tisch des Staatsanwalt landet und zwar zu 100% bei jedem Staatsanwalt

nicht 100%. Gibt Staatsanwälte, die solche Sachen aus Prinzip verfolgen (oder es an Referendare abgeben, die sich dann damit rumschlagen dürfen ;> ).

Habe ich dich also richtig verstanden:

Du kannst keinen Schaden nachweisen, weil der Gutachter der Versicherung sagt da ist nichts.
Du stänkerst dann bei der Unfallverursacherin herum, dass sie dir trotzdem Geld in bar gegeben soll für einen Schaden der nicht da ist laut Gutachter und Versicherung?

Und dann überlegst du noch sie zur Zahlung zu nötigen indem du dir vorbehältst ihr via WhatsApp mit Anzeige wegen Unfallflucht zu drohen, wenn sie nicht bezahlt?

Wie gesagt, eventuell habe ich wichtige Dinge beim Überfliegen des Threads verpasst aber es verhält sich gerade nur einer wie ein Arschloch und das ist nicht die Unfallverursacherin
Sorry wenn ich da so klar sagen muss

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Vielleicht gibt es einen von 100.000 der das tatsächlich macht, da will ich mich nicht drum streiten.

Ich habe es bei meinen hunderten Unfallfluchtanzeigen aber noch nie erlebt das sowas verfolgt wird im Sinne von Strafbefehl oder Eröffnung des Hauptverfahrens

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jo, hatte es ja oben auch schon geschrieben, dass es zu 99% nichts bringt.

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Das klingt alles sehr greedy tbh

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Der Gutachter ist unabhängig, da ich ihn ja schon bei meinem ersten Unfall beauftragt habe und er den ersten Schaden auch aufgenommen hat und somit mit der Sachlage vertraut ist.

Es ist ein Schaden entstanden (mehrere Lackabsplitterungen und keine Ahnung was noch?) jedoch kann man es nicht sagen, weil ich es nicht habe reparieren lassen und somit kann ich nicht nachweisen welcher Schaden von ihr ist und welcher davor war.
Die Zeugin bestätigte ja, dass sie definitiv dran gefahren ist und sie selbst ja auch (sonst hätte sie es ja nicht der Versicherung gemeldet?)

Richtig „drohen“ mit der Anzeige kann ich ja überhaupt gar nicht, weil ich keine Kontaktdaten der Zeugin habe. Und selbst wenn, würde das auf sehr dünnem Eis stehen. (habe ich nun auch gemerkt)

Ich habe mich einfach an den Worten des Gutachters orientiert, der meinte, 200-250€ wären dafür okay und die Sache ist beendet und „mehr“ könnte man damit nicht tun.

Edit: Ich habe ihr gegenüber nichts mit Fahrerflucht oder einer Zeugin erwähnt. Das weiß sie gar nicht.

Auserdem war sie anfangs ja auch dafür das sie privat für den Schaden aufkommt.

Ok, also unterm Strich kann der Gutachter keinen Schaden benennen den die Frau verursacht hat, weil du den Altschaden nicht hast reparieren lassen und bereits dort lieber das Geld kassierst hast.
Die Entscheidung kann man nachvollziehen aber nun ist es halt deine Schuld, dass du keinen Anspruch auf eine erneute Zahlung hast.

Abhaken und fertig und nicht die Frau noch zu irgendwas nötigen. Und ja dieser Satz von dir

Das ich weiß, dass sie womöglich Fahrerflucht begehen wollte, weiß sie nicht. Könnte ich aber dafür verwenden, dass sie eventuell nochmal umdenkt.“

impliziert das nicht nur durch die Blume

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Ja, was ich eben vorher einfach nicht wusste da nie in so einer Situation gewesen. Sonst hätte ich das ja auch nicht über ihre Versicherung laufen lassen wollen.

Wenn ich den Anschein gemacht haben sollte, dass über einen Anwalt / Polizei laufen zu lassen, war das nicht meine Absicht.
Ich wollte lediglich damit ihr suggerieren: „Hey, du hast Mist gebaut und jemand hat dich dabei gesehen. Und sah wohl so aus, dass du nur deswegen den Schaden bei mir gemeldet hast“.
Vielleicht bringt das manche Menschen zum umdenken, vielleicht auch nicht, da war ich wahrscheinlich etwas zu naiv.

Wie auch immer.

Nur nochmal zur Klarstellung: Wenn du keinen Schaden nachweisen kannst, hast du keinen Anspruch auf eine Reparatur oder sonstige Entschädigung. Weder gegen die Versicherung, noch gegen die Fahrerin.

Google mal vorschaden und BGH. Gibt mehrere urteile dazu. kurz gesagt: Haken dran, sieht schlecht aus.

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