Wo sind den die rjJuristen? Eine eidesstattliche Erklärung ist hier doch letztendlich vollkommen wertlos? Stattdessen nur Getöse, das dem Laien Glaubhaftigkeit vorspielt?
Zum einen gegenüber dem Spiegel als Unternehmen abgegeben und zum andern kann’s einfach jederzeit widerrufen berichtigt werden?
Nicht, dass man ihr nicht glauben kann oder soll, aber das mit der Erklärung ist doch Quatsch?
/e: isso. Hier geht’s zwar um Pakete, aber Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller GbR schreiben zur Abgabe einer EV gegenüber Versandunternehmen:
Rechtlich ist die Bezeichnung [Eidesstattliche Erklärung] zwar weit gefehlt. Eidesstattliche Erklärungen sind ein prozessuales Mittel der Glaubhaftmachung von Tatsachen und in Deutschland rechtlich nur wirksam, wenn sie gegenüber einer zuständigen Behörde abgegeben werden.
Hervorhebung von mir. Damit ist das Papier, das beim Spiegel auf dem Tisch liegt, doch nichts wert? Also außer dem Bohei.