teh "sad story bro" thread

ich hatte nach meiner ausbildung folgendes:

ich wollte weiter kommen, habe nebenher studiert und nach abschluss des studiums und übernahme zusätzlicher aufgaben und verantwortung wollte ich mein gehalt neu verhandeln. diese verhandlung sind im sande verlaufen, weil man mir gesagt hat, dass ein höheres gehalt nicht möglich ist und ein weiteres vorwärtskommen unmöglich ist (struktur blablablabla)

daraufhin habe ich einen neuen arbeitgeber gesucht und an den tagen urlaub genommen wo die vorstellungsgespräche und auch ein probe arbeiten war. ich habe das so auch offen kommuniziert. etwas dagegen machen konnten sie nicht

Was passiert eigentlich wenn man sich verletzt beim Probearbeiten?

Das könnte doch schnell kompliziert werden :smiley:

Musste man nicht auch aufs wording achten. Probearbeiten kann meine ich unter Umständen zu einem Arbeitsverhältnis führen.

Am Ende kannst das nenne wie du willst… kannst auch sagen wollte mir mal woanders Arbeitsprozesse anschauen um zu sehen ob wir von lernen können…

Du kannst das Umschreiben und Aushebeln wie du willst… da kann kein AG was gegen machen und das ist auch gut so.

Arbeitsverbot bei der Konkurrenz durch Firmengeheimnisse und co gibt’s, klar. Aber das ist dann schon sehr speziell alles

interesasnte frage. ich denke aber das ist über die BG abgedeckt bzw über den AG. die gleiche frage wäre: was passiert wenn ein bewerber beim bewerbungsgespräch sich zb verletzt. im raum umknickt oder so. richtige alman gedankengänge sind das :D

nein, nenne es halt kennelerntag oder was weiss ich. in deutschland sagt man halt probearbeiten. daraus ergibt sich aber noch kein anspruch eines arbeitsverhältnisses

Probetage sind definiert. Und das ist definitiv etwas, das unter arbeiten fällt.

Du darfst in deiner Freizeit suchen und finden was du möchtest. Du darfst nur nicht für andere Firmen arbeiten ohne, dass dein Arbeitgeber dem zustimmt. Und in so Fällen muss er das wohl eher nicht.

Wir reden hier aber nicht über Nebenjobs

ich glaube du hängst dich zu sehr am begriff „arbeiten“ im wort probearbeiten auf

das ist kein arbeiten bei einem konkurrenten in diesem sinne

KI sagt das:

Nein, Probearbeiten ist rechtlich gesehen kein „Arbeiten“ im Sinne eines Arbeitsverhältnisses, sondern ein unverbindliches Einfühlungsverhältnis oder Schnupperverhältnis. Es dient dazu, dass Bewerber und Arbeitgeber sich gegenseitig kennenlernen können, bevor eine feste Bindung eingegangen wird. Im Gegensatz zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung werden während der Probearbeit keine gegenseitigen Rechte und Pflichten begründet, es gibt keine Arbeitspflicht und die Tätigkeit dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen

Nennen wir es halt Hospitation.

Du kannst das nennen wie du möchtest: in dem Moment, in dem dein „Kennenlerntag“ dazu führt, dass du bei einem anderen Arbeitgeber Systeme bedienst oder Kundengespräche durchführst, arbeitest du. Und verstößt unter Umständen gegen deinen bestehenden Arbeitsvertrag.

Ja, die KI sagt auch, dass der Arbeitgeber dich freistellen muss… wenn ich sie das richtige frage :-)

Kurz gegoogelt:
Für Arbeitgeber:
Entstehung eines Arbeitsverhältnisses:
Der Arbeitgeber kann ungewollt ein Arbeitsverhältnis begründen, wenn der Bewerber konkrete Aufgaben ausführt und nicht nur beobachtet oder kleine, unbedeutende Tätigkeiten ausführt.

Also kann das wohl in Ausnahmefällen problematisch werden.

Das mit der BG wird interessant wenn man halt noch wo arbeitet und dann einfach woanders arbeitet und sich dort verletzt. Aber auch hier ist das Risiko wohl eher gering.

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Jup.
Darunter läuft das bei uns ander Klinik.

Gibt nen Vertrag dafür, gibst darin dein Leben auf, weil alles ausgeschlossen wird was nicht gesetzlich geregelt ist und dann darfst „arbeiten“ :joy:

Nein!

Denkst du es wäre in vielen Branchen üblich wenn dem so wäre?

Als Beispiel:

Ich sage nicht, dass es nicht üblich ist? Ich sage nur, dass dein Arbeitgeber dich dazu weder freistellen noch es dulden muss, wenn du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei ihm hast.

gibt sicher so spezialfälle, ist ja auch bei´nem azubi so. wenn der nach der mündlichen prüfung ins büro kommt, sich hinsetzt und arbeitet ist er offiziell auch unbefristet eingestellt

das sind aber halt abartige sonderfälle. jedem sollte kalr sein was ein probetag/probearbeiten/kennenlerntag was auch immer ist

Dein Link sagt eigtl genau das, was Shimney sagt.

Meine das gar nicht böse, aber: seitdem ich angemerkt habe, dass das nicht so unproblematisch ist, verschwimmen eure Definitionen davon.

das habe ich doch auch nicht widersprochen, ich stimme dir ja zu, dass er dich nicht freistellen muss, wenn du unbefristet eingestellt bist

das er dir aber probearbeiten/kennernlerntag oder wie auch verbieten kann, wenn du es zb in deine freizeit legst, bezweifle ich.

antürlich hast du recht, dass irgendein anwalt dir aus allem einen strick drehen kann und es sicher konstellationen gibt, wo man probleme bekommen kann.

Verbieten vielleicht nicht. Seinerseits Konsequenzen ziehen? Schon.

Wenn du durch unerlaubtes Arbeiten bei der Konkurrenz das Vertrauensverhältnis störst oder gegen deinen Arbeitsvertrag verstößt, dann kann er dich wiederum mindestens mal abmahnen.

Weil du KI magst:

Beim Probearbeiten mit einem bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrag ist Vorsicht geboten. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung zur Probearbeit, und ein heimliches Probearbeiten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Um ein unbeabsichtigtes Arbeitsverhältnis zu vermeiden, sollte das Probearbeiten ein Einfühlungsverhältnis bleiben, bei dem der Bewerber nicht in die Arbeitsabläufe eingebunden wird. Ein längerfristiges Probearbeiten kann als Arbeitsverhältnis gewertet werden und zu Vergütungs- und Kündigungsfristen führen

Wenn du nun also irgendwo bist und „probeweise“ Verkaufsgespräche führst oder Buchungen durchführst, um zu zeigen, wie du das System bedienst… ist das nicht ganz so Chico. Dazu sagt dein Link btw auch was.

das wäre vermutlich eine fristlose. dazu müsste er dir aber denke ich nachweisen, dass du zb firmengehemnisse oder daten weitergegeben hast. wenn du am ende sagst, man hat mir die räumlichkeiten gezeigt und wir haben kaffee getrunken und geplaudert, was will man dann machen. sie müssen dir erstmal das gegenteil beweisen

aber wir diskutieren hier über hätte hätte und worst cases die halt sehrt selten, wenn auch theoretisch möglich, eintreten

in unserem fall kann ich dir aber sagen, dass wir zb keine buchungen machen lassen. ich kann dir auch sagen, dass bei uns nix ohne rechtliche prüfung funktioniert und umgesetzt werden darf und unser syndikus bisher nix zu beanstanden hatte am gesamten prozess

JOAH, vorher hieß es halt, man hört dabei zu, wie ein Bewerber Beratungen durchführt und guckt, wie er das System bedient. Nun zeigt man ihm doch nur Räumlichkeiten und quatscht bisschen.

Sind halt zwei paar Schuhe

bitte nix durcheinander werfen und dinge falsch darstellen

das mit den räumlichkeiten war ein beispiel was man sagen könnte und am ende müssen sie dir das gegenteil beweisen, rein theoretisch.
wir machen sowas ausdrücklich nicht und habe ich auch nie gesagt

die leute kommen klar für einen probetag (welcher begriff auch immer, wir nennen das so). die personalabteilung macht das mit denen aus, das verfahren ist vom syndikus abgesegnet.

Du musst beim Probearbeiten wirklich aufpassen. Wenn du den da hinsetzt und der an echten Kunden ein vollwertiges Kundengespräch führt kommt ein im dümmsten Fall unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande. Vor allem, wenn ihr die Probearbeit nur mündlich vereinbart habt und eine Befristung nicht schriftlich geklärt wurde

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