sag dass du mental nicht in der lage bist da weiter zu arbeiten das sollte reichen eigentlich für 2 - 3 wochen
Wenn du zum Arzt gehst, die Situation beschreibst und von der psychischen Belastung sprichst, wird man dich sehr wahrscheinlich krank schreiben
es ist öD, da haben alle schon abgeschlossen
Bin kein pflichtverteidiger
Hier wird nochmal explizit auf den TVöD eingegangen:
Ist eine Frist nicht im Arbeitsvertrag vereinbart, haben Beschäftigte im Bereich „öffentlicher Dienst“ keine gesetzliche Kündigungsfrist. Denn anders als bei anderen Beschäftigungsverhältnissen, sind die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst nicht über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, sondern im benannten Tarifvertrag. Die tarifliche Kündigungsfrist unterscheidet sich demnach von den Vorgaben des BGB.
Auch für den Angestellten gelten gemäße Arbeitsrecht die Fristen zur Kündigung gemäß TVöD wie oben beschrieben.
Hast du denn meine Links überhaupt angeklickt?
IHK:
Nur wenn im Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere (also längere) Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt diese (so genanntes Günstigkeitsprinzip).
WWS:
Der Tarifvertrag kann andere Kündigungsfristen, als die, die gesetzlich in § 622 BGB geregelt sind, enthalten. Insofern ist der Vorrang von tarifvertraglichen Regelungen zu beachten. Wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, werden die darin geregelten Kündigungsfristen als vorrangig angesehen. Tarifvertragliche Kündigungsfristen fallen oftmals kürzer aus als die gesetzlich geltenden Kündigungsfristen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen nach der ausdrücklichen Anordnung in § 622 Abs. 4 BGB zur Disposition der Tarifvertragsparteien. Es kann also sein, dass obwohl die gesetzliche Kündigungsfrist länger und damit günstiger für den gekündigten Arbeitnehmer wäre, gleichwohl nur die kurze tarifvertragliche Kündigungsfrist maßgeblich ist.
Noch eine Quelle:
Im Arbeitsrecht gibt es nun aber eine Besonderheit, nämlich das Günstigkeitsprinzip. Diese Ausnahme soll Arbeitnehmer besonders schützen. Für die Arbeitnehmer findet die Regelung Anwendung, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. Und zwar auch dann, wenn egentlich höherrangiges Recht dagegen steht. Ein Arbeitsvertrag darf eine vom Gesetz abweichende Regelung vorsehen, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Ausnahme: Ein auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag kann auch eine kürzere als die gesetzliche Frist vorsehen.
Diese Ausnahme zeigt eindeutig, dass der TV vorrang hat, auch wenn er eine für den AN ungünstigere Kündigungsfrist hat.
Der allgemeingültige Tarifvertrag ist eine Ausnahme für das Günstigkeitsprinzip.
ChatGPT bestätigt das:
Tarifvertrag vs. Gesetz = kein Günstigkeitsprinzip
Im Fall Tarifvertrag vs. Gesetz gilt:
Der Tarifvertrag hat Vorrang, auch wenn die gesetzliche Regelung für dich als Arbeitnehmer günstiger wäre.
Das steht so in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG). Es handelt sich hier also nicht um eine Wahl zwischen zwei gleichwertigen Regelungen, sondern um eine spezielle Regelung (Tarifvertrag), die die allgemeine gesetzliche Vorschrift verdrängt.
Hab mit meiner voraussichtlich neuen Chefin noch mal geschrieben - die war tatsächlich in einer ähnlichen Situation und hat daher eine rechtssichere Antwort (hat sie sich überprüfen lassen): es ist tatsächlich so, dass TL > BGB - bedeutet für mich gilt theoretisch 6 Wochen zum Quartalsende. ABER die Aussage war halt auch, dass es eigentlich egal ist weil die sind schon so vernünftig, dass die nicht darauf bestehen, dass man länger bleibt.
„Und wenn doch bist du halt KZH - wenn du das dem Hausarzt genau so sagt, wird der keinen Affen machen“
Trotzdem danke für die lebhafte Diskussion und Hilfe :) <3
Das passt ganz toll zusammen! Ich würde zum AG gehen und sagen, ich schaffe das nicht mehr, das macht mich hier kaputt, ich bin am ende. Lasst mich gehen, sonst sterbe ich. Dann sollen die sich drehen und wenn die das nicht auf die Kette kriegen, was ich für realistisch halte, gelber schein weil börn out!
edit: Glückwunsch zur neuen Stelle!
Kein Experte - aber in deinen Beispielen geht es jetzt mehrfach darum, dass der AG den AN kündigt.
Und Hanni sagt ja explizit, es geht um die Kündigung seitens des AN, oder?!
Nein, es gilt für beide Seiten.
Wichtig ist, dass das Günstigkeitsprinzip keine Anwendung findet in dem Beispiel hier. Und @Winterheart bestätigt es ja auch, als er mit seiner neuen Chefin gesprochen hat.
Auch bei der Kündigung seitens des AN gilt der TV > BGB.
Der Link bei Anwalt.org beschreibt das ja auch sehr kurz und einfach:
Ist eine Frist nicht im Arbeitsvertrag vereinbart, haben Beschäftigte im Bereich „öffentlicher Dienst“ keine gesetzliche Kündigungsfrist. Denn anders als bei anderen Beschäftigungsverhältnissen, sind die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst nicht über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, sondern im benannten Tarifvertrag. Die tarifliche Kündigungsfrist unterscheidet sich demnach von den Vorgaben des BGB.
ich sitze jedes jahr mindestens 50h in arbeitsrechtschulungen, zusätzlich bin ich genau wegen diesem thema dieses und vorletztes jahr als zeuge vorm arbeitsgericht gesessen und jedes mal wurde die längere kündigungsfrist einkassiert, da sie zum nachteil des AN war und es waren fälle wo ein TV zur anwendung kam.
vllt hast du mit deiner googelei recht, ich bin kein experte
was ich dir definitiv aus erfahrung sagen kann: praktische rechtsprechung unterscheidet sich von der theoretischen. wenn der AN aus dem vertrag kommen will, kommt er es
Pixel 6a tritt wohl jetzt auch das Akku Problem auf, meine IMEI passt leider nicht. Schade, mit Gutschein und trade in hätte ich mir wohl auch was neues geholt, ssb
Rückruf meiner Powerbank von Anker - Feuergefahr
Gar kein Bock auf dieses Gedöns
Welche ist es? Hab auch eine 
Meine:
Anker Powerbank 20.000mAh 30W mit integriertem USB-C Kabel, High-Speed portables Ladegerät, 1 USB-C, 1 USB-A, Akkupack für iPhone 15/15 Pro/15 Pro Max/15 Plus, MacBook, Galaxy und mehr
Gesamtübersicht hier: Anker Innovations startet weltweiten freiwilligen Rückruf bestimmter Powerbanks - Anker DE
Super, habe exakt diese.
Danke für die Info 
Ein letzter Post dazu 
Der Streitfall: Über 50jähriger Arbeitnehmer wird nach mehr als 30 Jahren Beschäftigung gemäß Tarif mit sechs Wochen zum Monatsende gekündigt
Der über 50-jährige Kläger war bei der Beklagten als Kfz-Mechaniker beschäftigt und wies eine mehr als 30-jährige Betriebszugehörigkeit auf. In dem Betrieb der beklagten Arbeitgeberin waren weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis war der oben erwähnte Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten des Kraftfahr-zeuggewerbes in Bayern anzuwenden. Somit hatte der Arbeitnehmer trotz des langjährigen Bestehens des Arbeitsverhältnisses nach dem Tarif lediglich eine verhältnismäßig kurze Kündigungsfrist zu beachten (sechs Wochen zum Monatsende).
Der Kläger, der sich zunächst auch gegen die Kündigung an sich gewehrt hatte, machte in der Revisionsinstanz nur noch geltend, dass die tarifliche Regelung unwirksam sei, so dass das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von sieben Monaten, d.h. mit dem Ablauf des 30.06.2006 ende.
Urteil:
Das Arbeitsgericht Bamberg wies die Klage mit Urteil vom 22.03.2006 (1 Ca 1411/05) ab. Das als Berufungsgericht zuständige Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg bestätigte diese Entscheidung mit Berufungsurteil vom Urteil vom 05.12.2006, (6 Sa 450/06).
Es ist zwar wieder der Fall, dass der AG kündigt, zeigt aber eindeutig, dass der Tarifvertrag > BGB steht und eben nicht zum Vorteil des AN entschieden wurde.
Da der Tarifvertrag auf das Arbeitsvertragsverhältnis zwischen Kläger und Beklagter Anwendung fand, endete das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2005.
Zusatz:
Das LAG Nürnberg schloss sich dem BAG an: Tarifpartner sind bei der Gestaltung von Kündigungsfristen vollumfänglich autonom, ohne gesetzlich vorgeschriebene Mindeststaffelung. Das Günstigkeitsprinzip greift hier nicht, wenn tarifliche Regelungen von den gesetzlichen abweichen.
Junge.
Der Tod macht mich doch trauriger als gedacht. Mochte Madsen immer sehr in seinen Rollen, die er gespielt hat.
Ne Führungskraft, die ihre Kündigungsfrist nicht richtig ermitteln kann…ich weiß ja nicht. Hätte das Angebot zurückgezogen.
Wie meinen? Wo hab ich geschrieben, dass ich eine Führungskraft sein werde? Und Verlauf der Diskussion hat doch ganz gut gezeigt, dass das Thema nicht so einfach ist und es verschiedene Gerichtsurteile dazu gibt.