teh "sad story bro" thread

sag dass du mental nicht in der lage bist da weiter zu arbeiten das sollte reichen eigentlich für 2 - 3 wochen

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Wenn du zum Arzt gehst, die Situation beschreibst und von der psychischen Belastung sprichst, wird man dich sehr wahrscheinlich krank schreiben

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es ist öD, da haben alle schon abgeschlossen

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Bin kein pflichtverteidiger

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Hier wird nochmal explizit auf den TVöD eingegangen:

Ist eine Frist nicht im Arbeitsvertrag vereinbart, haben Beschäftigte im Bereich „öffentlicher Dienst“ keine gesetzliche Kündigungsfrist. Denn anders als bei anderen Beschäftigungsverhältnissen, sind die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst nicht über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, sondern im benannten Tarifvertrag. Die tarifliche Kündigungsfrist unterscheidet sich demnach von den Vorgaben des BGB.

Auch für den Angestellten gelten gemäße Arbeitsrecht die Fristen zur Kündigung gemäß TVöD wie oben beschrieben.

Hast du denn meine Links überhaupt angeklickt?

IHK:

Nur wenn im Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere (also längere) Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt diese (so genanntes Günstigkeitsprinzip).

WWS:

Der Tarifvertrag kann andere Kündigungsfristen, als die, die gesetzlich in § 622 BGB geregelt sind, enthalten. Insofern ist der Vorrang von tarifvertraglichen Regelungen zu beachten. Wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, werden die darin geregelten Kündigungsfristen als vorrangig angesehen. Tarifvertragliche Kündigungsfristen fallen oftmals kürzer aus als die gesetzlich geltenden Kündigungsfristen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen nach der ausdrücklichen Anordnung in § 622 Abs. 4 BGB zur Disposition der Tarifvertragsparteien. Es kann also sein, dass obwohl die gesetzliche Kündigungsfrist länger und damit günstiger für den gekündigten Arbeitnehmer wäre, gleichwohl nur die kurze tarifvertragliche Kündigungsfrist maßgeblich ist.

Noch eine Quelle:

Im Arbeitsrecht gibt es nun aber eine Besonderheit, nämlich das Günstigkeitsprinzip. Diese Ausnahme soll Arbeitnehmer besonders schützen. Für die Arbeitnehmer findet die Regelung Anwendung, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. Und zwar auch dann, wenn egentlich höherrangiges Recht dagegen steht. Ein Arbeitsvertrag darf eine vom Gesetz abweichende Regelung vorsehen, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer günstiger ist.

Ausnahme: Ein auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag kann auch eine kürzere als die gesetzliche Frist vorsehen.

Diese Ausnahme zeigt eindeutig, dass der TV vorrang hat, auch wenn er eine für den AN ungünstigere Kündigungsfrist hat.

Der allgemeingültige Tarifvertrag ist eine Ausnahme für das Günstigkeitsprinzip.

ChatGPT bestätigt das:

Tarifvertrag vs. Gesetz = kein Günstigkeitsprinzip

Im Fall Tarifvertrag vs. Gesetz gilt:

Der Tarifvertrag hat Vorrang, auch wenn die gesetzliche Regelung für dich als Arbeitnehmer günstiger wäre.

Das steht so in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG). Es handelt sich hier also nicht um eine Wahl zwischen zwei gleichwertigen Regelungen, sondern um eine spezielle Regelung (Tarifvertrag), die die allgemeine gesetzliche Vorschrift verdrängt.

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Hab mit meiner voraussichtlich neuen Chefin noch mal geschrieben - die war tatsächlich in einer ähnlichen Situation und hat daher eine rechtssichere Antwort (hat sie sich überprüfen lassen): es ist tatsächlich so, dass TL > BGB - bedeutet für mich gilt theoretisch 6 Wochen zum Quartalsende. ABER die Aussage war halt auch, dass es eigentlich egal ist weil die sind schon so vernünftig, dass die nicht darauf bestehen, dass man länger bleibt.
„Und wenn doch bist du halt KZH - wenn du das dem Hausarzt genau so sagt, wird der keinen Affen machen“

Trotzdem danke für die lebhafte Diskussion und Hilfe :) <3

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Das passt ganz toll zusammen! Ich würde zum AG gehen und sagen, ich schaffe das nicht mehr, das macht mich hier kaputt, ich bin am ende. Lasst mich gehen, sonst sterbe ich. Dann sollen die sich drehen und wenn die das nicht auf die Kette kriegen, was ich für realistisch halte, gelber schein weil börn out!

edit: Glückwunsch zur neuen Stelle!

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Kein Experte - aber in deinen Beispielen geht es jetzt mehrfach darum, dass der AG den AN kündigt.
Und Hanni sagt ja explizit, es geht um die Kündigung seitens des AN, oder?!

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Nein, es gilt für beide Seiten.

Wichtig ist, dass das Günstigkeitsprinzip keine Anwendung findet in dem Beispiel hier. Und @Winterheart bestätigt es ja auch, als er mit seiner neuen Chefin gesprochen hat.

Auch bei der Kündigung seitens des AN gilt der TV > BGB.

Der Link bei Anwalt.org beschreibt das ja auch sehr kurz und einfach:

Ist eine Frist nicht im Arbeitsvertrag vereinbart, haben Beschäftigte im Bereich „öffentlicher Dienst“ keine gesetzliche Kündigungsfrist. Denn anders als bei anderen Beschäftigungsverhältnissen, sind die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst nicht über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, sondern im benannten Tarifvertrag. Die tarifliche Kündigungsfrist unterscheidet sich demnach von den Vorgaben des BGB.

ich sitze jedes jahr mindestens 50h in arbeitsrechtschulungen, zusätzlich bin ich genau wegen diesem thema dieses und vorletztes jahr als zeuge vorm arbeitsgericht gesessen und jedes mal wurde die längere kündigungsfrist einkassiert, da sie zum nachteil des AN war und es waren fälle wo ein TV zur anwendung kam.

vllt hast du mit deiner googelei recht, ich bin kein experte

was ich dir definitiv aus erfahrung sagen kann: praktische rechtsprechung unterscheidet sich von der theoretischen. wenn der AN aus dem vertrag kommen will, kommt er es

Pixel 6a tritt wohl jetzt auch das Akku Problem auf, meine IMEI passt leider nicht. Schade, mit Gutschein und trade in hätte ich mir wohl auch was neues geholt, ssb

Rückruf meiner Powerbank von Anker - Feuergefahr :confused: Gar kein Bock auf dieses Gedöns

Welche ist es? Hab auch eine :open_mouth:

Meine:

Anker Powerbank 20.000mAh 30W mit integriertem USB-C Kabel, High-Speed portables Ladegerät, 1 USB-C, 1 USB-A, Akkupack für iPhone 15/15 Pro/15 Pro Max/15 Plus, MacBook, Galaxy und mehr

Gesamtübersicht hier: Anker Innovations startet weltweiten freiwilligen Rückruf bestimmter Powerbanks - Anker DE

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Super, habe exakt diese.

Danke für die Info :slight_smile:

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Ein letzter Post dazu :smiley:

Der Streit­fall: Über 50jähri­ger Ar­beit­neh­mer wird nach mehr als 30 Jah­ren Beschäfti­gung gemäß Ta­rif mit sechs Wo­chen zum Mo­nats­en­de gekündigt

Der über 50-jähri­ge Kläger war bei der Be­klag­ten als Kfz-Me­cha­ni­ker beschäftigt und wies ei­ne mehr als 30-jähri­ge Be­triebs­zu­gehörig­keit auf. In dem Be­trieb der be­klag­ten Ar­beit­ge­be­rin wa­ren we­ni­ger als 20 Ar­beit­neh­mer beschäftigt.

Auf das Ar­beits­verhält­nis war der oben erwähn­te Man­tel­ta­rif­ver­trag für die ge­werb­li­chen Ar­beit­neh­mer und An­ge­stell­ten des Kraft­fahr-zeug­ge­wer­bes in Bay­ern an­zu­wen­den. So­mit hat­te der Ar­beit­neh­mer trotz des langjähri­gen Be­ste­hens des Ar­beits­verhält­nis­ses nach dem Ta­rif le­dig­lich ei­ne verhält­nismäßig kur­ze Kündi­gungs­frist zu be­ach­ten (sechs Wo­chen zum Mo­nats­en­de).

Der Kläger, der sich zunächst auch ge­gen die Kündi­gung an sich ge­wehrt hat­te, mach­te in der Re­vi­si­ons­in­stanz nur noch gel­tend, dass die ta­rif­li­che Re­ge­lung un­wirk­sam sei, so dass das Ar­beits­verhält­nis erst nach Ab­lauf der ge­setz­li­chen Kündi­gungs­frist von sie­ben Mo­na­ten, d.h. mit dem Ab­lauf des 30.06.2006 en­de.

Urteil:

Das Ar­beits­ge­richt Bam­berg wies die Kla­ge mit Ur­teil vom 22.03.2006 (1 Ca 1411/05) ab. Das als Be­ru­fungs­ge­richt zuständi­ge Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Nürn­berg bestätig­te die­se Ent­schei­dung mit Be­ru­fungs­ur­teil vom Ur­teil vom 05.12.2006, (6 Sa 450/06).

Es ist zwar wieder der Fall, dass der AG kündigt, zeigt aber eindeutig, dass der Tarifvertrag > BGB steht und eben nicht zum Vorteil des AN entschieden wurde.

Da der Ta­rif­ver­trag auf das Ar­beits­ver­trags­verhält­nis zwi­schen Kläger und Be­klag­ter An­wen­dung fand, en­de­te das Ar­beits­verhält­nis zum 31.12.2005.

Zusatz:

Das LAG Nürnberg schloss sich dem BAG an: Tarifpartner sind bei der Gestaltung von Kündigungsfristen vollumfänglich autonom, ohne gesetzlich vorgeschriebene Mindeststaffelung. Das Günstigkeitsprinzip greift hier nicht, wenn tarifliche Regelungen von den gesetzlichen abweichen.

Junge.

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Der Tod macht mich doch trauriger als gedacht. Mochte Madsen immer sehr in seinen Rollen, die er gespielt hat.

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Ne Führungskraft, die ihre Kündigungsfrist nicht richtig ermitteln kann…ich weiß ja nicht. Hätte das Angebot zurückgezogen.

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Wie meinen? Wo hab ich geschrieben, dass ich eine Führungskraft sein werde? Und Verlauf der Diskussion hat doch ganz gut gezeigt, dass das Thema nicht so einfach ist und es verschiedene Gerichtsurteile dazu gibt.