teh "sad story bro" thread

Bist du dir da sicher?

Absatz 4:

Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

Und es geht hier ja um einen TV.

Absatz 1 schreibt:

zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

Mit dem TVoeD kenne ich mich im Detail nicht aus. Sonnige oben geschrieben wird es aber in jeder Arbeitsrechtschulung gelehrt. Das BGB ist generell gültig. Normal ist auch Gesetz > Tarifvertrag

Aber nur durch den AG? Also Absatz 2 ist das. Absatz 1 besteht nur aus dem, was Hanni zitiert hat

Es kann im Tarifvertrag geregelt sein; dennoch steht das Gesetz über dem Tarifvertrag. Bei Kündigungsfristen ist es generell immer ratsam nen Arbeitsrechtler zu fragen.

Aber wie gesagt: dieses Gesetz ist komplett für den AN geschrieben worden

Nochmal: Absatz 1 gilt für den SN. Absatz 2 gilt NUR für den AG

Also jede Quelle im Internet schreibt etwas anderes.

https://www.wws-gruppe.de/de/news-infos/pressespiegel/pressespiegel-beitrag-lesen/tarifvertragliche-regelungen-haben-vorrang/

Der Tarifvertrag kann andere Kündigungsfristen, als die, die gesetzlich in § 622 BGB geregelt sind, enthalten.

Insofern ist der Vorrang von tarifvertraglichen Regelungen zu beachten. Wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, werden die darin geregelten Kündigungsfristen als vorrangig angesehen. Tarifvertragliche Kündigungsfristen fallen oftmals kürzer aus als die gesetzlich geltenden Kündigungsfristen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen nach der ausdrücklichen Anordnung in § 622 Abs. 4 BGB zur Disposition der Tarifvertragsparteien. Es kann also sein, dass obwohl die gesetzliche Kündigungsfrist länger und damit günstiger für den gekündigten Arbeitnehmer wäre, gleichwohl nur die kurze tarifvertragliche Kündigungsfrist maßgeblich ist.

Du liest das falsch. Kürzere als im Gesetz angegebene, zum Vorteil des AN sind dann gültig. ;)

Nochmal: es sind nur Regelungen gültig die dem AN einen Vorteil beschaffen. Ist die Regelung zum Nachteil des AN gilt das Gesetz

Nein. Eben nicht.

IHK schreibt:

Bei der Ermittlung der Kündigungsfrist ist zunächst zu klären, ob auf das Arbeitsverhältnis, das gekündigt werden soll, ein Tarifvertrag Anwendung findet. Findet ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung, gelten dessen Kündigungsfristen vorrangig. Durch Tarifvertrag können Kündigungsfristen sowohl verlängert als auch verkürzt werden.

https://www.ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/arbeitsrecht/beendigung-von-arbeitsverhaeltnissen/gesetzliche-kuendigungsfristen-1671708

wer nicht mehr kommt hat frei. was will der AG denn machen, dich kündigen?!

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Nochmal: niemals zu Lasten des AN und es kommt drauf an ob der AG den AN kündigen will oder ob der AN von sich aus gehen will.

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Auf Schadensersatz verklagen :D

dann nimm schein

Das stimmt schon, nur darfst halt keine neue Stelle antreten solange der alte Vertrag noch gûltig ist. Mit dem gelben kannste zwar zuhause bleiben aber nicht beim neuen AN anfangen :D

Das steht in keiner Quelle. Auch bei der IHK geht es nicht bei dem Link um eine Kündigungs seitens des AG, sondern für beide Seiten.

Kannst du mir denn mal eine Quelle nennen, wo es anders steht?

Auch ChatGPT erklärt es genauso:

Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen als Arbeitnehmer. Im Gesetz stehen 4 Wochen bis Monatsende, in meinem Tarifvertrag stehen 8 Wochen bis Monatsende. Was gilt?

ChatGPT:

In deinem Fall gilt die längere Kündigungsfrist aus dem Tarifvertrag, also 8 Wochen zum Monatsende.

Warum ist das so?

Nach deutschem Arbeitsrecht (§ 622 BGB) können in Tarifverträgen abweichende Kündigungsfristen geregelt werden – sowohl kürzere als auch längere als die gesetzliche Frist. Diese tarifvertraglichen Regelungen gehen der gesetzlichen Regelung vor, wenn sie auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind.

Das heißt:

  • Gesetzliche Frist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
  • Tarifvertragliche Frist: 8 Wochen zum Monatsende.

Da die tarifvertragliche Regelung für dich gilt (z. B. durch Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags), musst du dich an die längere Frist halten.

Ich habe früher für eine Kommunalverwaltung im öD gearbeitet und hatte mich für den 1.10 zur Polizei beworben. Ich habe erst Ende August Bescheid bekommen dass ich bei der Polizei beginnen darf und war auch abgefucked, da ich keine normalen Kündigungsfristen einhalten konnte.

Und ich musste zum 1.10 das Studium bei der Polizei anfangen sonst hätte ich die Stelle verloren.
Mein damaliger AG im öD war aber so nett und hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten und alles ging gut aus

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Erstmal vielen dank euch allen für die ganzen Antworten. Ich denke auch, dass ich um vorzeitige Auflösung bitten werde. Mit meinem Chef hab ich eig ein gutes Verhältnis, aber die Personalabteilung hier ist kompletter Abfuck leider. Mal gucken was bei rumkommt am ende, sage dann Bescheid :D

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Arbeitsvertrag – Nicht alles ist erlaubt! – Arbeitsrecht.online.

Das sog. Günstigkeitsprinzip

Ob die Regelungen Ihres Arbeitsvertrags, die aus einer Betriebsvereinbarung oder ob die eines einschlägigen Tarifvertrags für Sie gelten, richtet sich nach dem sog. Günstigkeitsprinzip. Die Gesetze, die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge (allerdings nur, wenn ihre Anwendung nicht lediglich im Arbeitsvertrag vereinbart ist) und/oder Betriebsvereinbarungen bilden die Grenzen für den Inhalt Ihres Arbeitsvertrages. Diese Grenzen dürfen nur zu Ihren Gunsten, aber nicht zu Ihren Ungunsten überschritten werden. Es gilt also jeweils die für Sie vorteilhafteste (günstigste) Regelung. Man spricht deshalb auch von „Rosinenpicken“ oder „Rosinentheorie“.

Der Punkt ist: Tarifverträge werden eigentlich gemacht um den AN besser als die gesetzliche Regelung zu stellen.

Ich bin letztes Jahr selber vor dem Arbeitsgericht gesessen als Zeuge und die Frist wurde einkassiert weil sie zum Nachteil des AN war, trotz TV Regelung

Es macht auch 0,0 Sinn. Was will der AG mit einem AN der schon abgeschlossen hat.

Ja, seh ich prinzipiell genauso. Aber ich hab hier schon ein paar Situationen gehabt, bei denen ich den Kopf schütteln musste, die meines Erachtens nach selbstverständlich sind (aber halt GESETZLICH nicht vorgeschrieben und daher hier keine Anwendung finden).

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Dann sind es halt arschlöcher. Ich meine was bringt es dem ausscheidenden AN Steine in den Weg zu legen….

Ja natürlich bringt das leider nix. Eventuell denken die, ich bleib dann bis zum Ende da und arbeite „normal“ und die haben mehr Zeit Ersatz zu suchen? kA.
Schreiben Ärzte denn prinzipiell krank in solchen Situationen oder ist das stark vom Arzt abhängig?