Will halt ungern versuchen irgendwas reinzuspritzen. Wenn es wirklich ein Thrombus ist und der nachher in die Vene geht, steh ich da :D aspirieren könnte ich versuchen mit einer kleinen. Müsste welche da haben…
Bescheid vom Finanzamt bekommen.
Alles wurde akzeptiert, aber meine privaten Umzugskosten schmeißen Sie raus mit einer Begründung die gar keinen Sinn ergibt.
Jetzt muss ich am Dienstag anrufen und fragen was die/der mit dem Satz ausdrücken möchte, hätte ich mir echt ersparen können, aber die 362€ möchte ich auf jeden Fall noch.
Hauptsache die Küchenmontage von haushaltsnahe Dienstleistungen auf Handwerkerleistungen umgebucht - was das Ergebnis überhaupt nicht beeinflusst.
Ist halt eine Handwerker Leistung. Nur weil es das Ergebnis nicht ändert in deinem Fall macht es das ja nicht falsch. Geht halt darum, dass das in den ihrem System auch richtig ist. Das ganze ist ja ein Mechanismus um schwarzarbeit zu bekämpfen. „Aber das Finanzamt ist ja so blöd“ xD
Wie bist du denn umgezogen und was war denn die Begründung? Umzug ist eigentlich ziemlich gut und klar geregelt im Gesetz und in den Richtlinien. Das werfen die nicht einfach aus Spaß raus.
Das habe ich nicht geschrieben, das ist deine Interpretation. Klar hätte ich das unter Handwerkerrechnungen eintragen können, der Aufwand war mir da jedoch nicht relevant genug, vielleicht ist das jetzt die Rache dafür. xD
Privatumzug, habe ich oben geschrieben. Wenn du mir das Gesetz/Richtlinie dazu nennen kannst, dann gerne, ich habe dafür nichts derartiges gefunden, nur Fachbeiträge, die es unter haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen, was ich gemacht habe.
Die Erläuterung dazu ist sinngemäß: „Private Umzugskosten sind keine Aufwendungen zu sozialversicherungspflichte Beschäftigungen.“
Was bei haushaltsnahe Dienstleistungen keinen Sinn ergibt.
EStE sind sowieso nicht meine Stärke, deshalb mache ich die bei der Arbeit nur zwangsweise bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern.
Was hast du denn da wo eingetragen?
Den Betrag bei haushaltsnahe Dienstleistungen eingetragen mit Bezeichnung „Privatumzug“.
//Edit: Jede Seite schreibt, dass berufliche Umzugskosten logischerweise als Werbungskosten angesetzt werden können. Private Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen. Meine Partnerin hat mir zu Weihnachten auch ein Buch („1000 ganz legale Steuertricks“ von Konz) geschenkt und da steht dasselbe wie es auch im Internet niedergeschrieben wurde.
Wie oben bereits geschrieben ist ESt überhaupt nicht meine Stärke, eher meine Schwäche und ich habe das auch erst durch googlen gewusst und deshalb habe ich das auch angegeben, aber die Erläuterung ergibt null Sinn.
Ich glaube die sachbearbeitende Person möchte mich ärgern, weil ich die Küchenmontage auch bei haushaltsnahe Dienstleistungen reingepackt habe.
Du kannst die „Handwerker“ Leistung daraus geltend machen. Das ist überall etwas komisch formuliert. Wenn du jetzt z. B ein Unternehmen mit dem Umzug beauftragst kannst du das auch bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Handwerker Leistungen angeben. Aber halt auch wirklich nur die Arbeitsleistung.
Was für Kosten willst du denn bitte da ansetzen?
Das Umzugsunternehmen.
Darin müssen ja die Kosten angegeben sein. Absetzbar ist dann halt die Arbeitsleistung.
Was hat das Finanzamt denn für eine Begründung geäußert?
Das. Was ja dementsprechend keinen Sinn ergibt, weil ich das nicht als Werbungskosten angesetzt habe.
Also so schlecht bin ich nicht, dass ich nicht weiß, was ich in welcher Höhe absetzen kann. xD
Ich habe den kompletten Rechnungsbetrag angesetzt, als Leistung wurde angegeben, dass Umzug von Ort x nach Ort y mit z km vollbracht wurde, was ja auch stimmt.
Wenn wir Rechnungen angeben, dann achten wir immer darauf, daß die Arbeitsleistung explizit ausgepreist ist.
So kenne ich das auch, aber solange das FA die Rechnung nicht sehen möchte ist das sowieso egal. Die haben sowieso nicht die Höhe bemängelt.
Du hast also die Kosten von einem Umzugsunternehmen durchgeführten Umzug bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen eingetragen und die haben das einfach raus geworfen mit der Begründung oben?
Ja.
Das ist ja verrückt. Dann ruf da mal an. Musste halt einen Antrag auf schlichte Änderung oder halt Einspruch stellen und die Rechnung und den Zahlungsnachweis hinsenden :D
Das Finanzamt ist ja so blöd! xD
Ne, ich rufe am Dienstag erst mal an. Einspruch lege ich erst ein, wenn sie das sagt, bzw. die Frist abläuft.
Jo erstmal anrufen, damit du weißt, was den ihr Problem ist. Aber letztendlich musst du zwingend einen Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung stellen. Auf Zuruf am Telefon werden die dir den Bescheid nicht ändern. Dürfen die auch gar nicht.
Wäre für mich ja n Scheidungsgrund.