Das kommt darauf an was dort als „falsch“ angesehen wird. Ich meinte damit, dass der MB in meinen Augen allgemein keine sonderlich gute Quelle darstellt.
„Falsch“ kann für die schon sein, dass Zähler „geschätzt“ wurden oBwOhL dOcH jEmAnD iN dEr WoHnUnG wAr uNd aBgEleSeN hAt. Der MB scheitert in diesem Fall immer daran, dass dort lediglich ein Kennzeichen dran ist, dass der abgelesene Wert „geschätzt“ ist (es ist der exakt abgelesene Wert, jedoch als Schätzung deklariert). Muss man z.B. machen wenn der Zähler aus der Eichung ist, auch wenn der locker noch 20 Jahre exakt weiter zählt. Der MB liest das Wort, hört auf den Mieter, sendet ein Schreiben an den Vermieter, dieser wendet sich an Abrechnungsunternehmen wie uns und wir dürfen dann erklären, was ich gerade erklärt habe. Und das unnötig oft weil keiner in der Kette seinen Kopf nutzt.
Daher MB ein wenig rotes Tuch.
Zusammenfassung
Amen