Bürgergeld, für Erst-Empfänger bewilligt das Amt im ersten Jahr ein Schonvermögen von 40.000 Euro.
Nach Ablauf der Karenzzeit gewährt das Jobcenter immerhin noch einen Freibetrag, der auch Absetzbetrag genannt wird, von 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
