Nachrichten aus Deutschland

der wähler.

Ich glaube diese Unterscheidung ist relativ unwichtig. Wir sollten uns nichts vormachen, es gibt genauso afd Sympathisanten unter den Nichtwählern.
Der Prozentsatz der Gesamtbevölkerung wird sich nicht gravierenden von dem der Wähler unterscheiden

also ich hätte ehrlicherweise eher hier eine „ächtung“ der täter, als z.b. eine öffentliche fahndung per bild-zeitung nach ausschreitungen bei einem fußballspiel. :man_shrugging:

Das würde ich übrigens anzweifeln. In meinen Augen gehen prozentual bei der AfD mehr Leute zur Wahl als bei der CDU/SPD.

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Wir können ja einfach sagen, dass Nichtwähler auch die AfD unterstützen. Das würde auch die komplexen Grautöne bei unserer politischen Gesellschaftsstimmung etwas mehr in einfachere schwarz/weiß Muster bringen :>

Woher kommt deine Meinung? Gibt es dazu irgendwelche Untersuchungen? Zumindest entsprechen die Wahlergebnisse ja auch weitgehend den Wahlumfragen, und da werden doch auch die gefragt, die nicht zur Wahl gehen?

Und bei den Jugendlichen, die wegen des Alters nicht wählen dürfen, dürfte die afd Zustimmung auch ziemlich hoch sein, wenn man sich die Altersverteilung anschaut. Grade die Ergebnisse bei den Erstwählern.

Hier ist das ganz gut beschrieben. Zumindest laut der Befragung hier ist es der AfD ist es gelungen so nah wie möglich ans Maximum des Möglichen zu kommen.

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Das sagt doch erst einmal nichts darüber aus, wie hoch der Anteil der afd Sympathisanten bei den Nichtwählern ist, sondern nur, wie viele die afd nicht prinzipiell ablehnen

Wenn die Kluft zwischen arm und reich weiter steigt, dann hat auch eine AfD noch Potential weiter zu steigen

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Fyp

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Ja klar, machen wir rassistisches Naziverhalten weiter salonfähig indem man sowas toleriert und keine Konsequenzen folgen. Unfassbar……

Hast du dir die Begründung der Staatsanwaltschaft mal durchgelesen?

habe ich, stimme ich nicht mit überein und empfinde es als fragwürdig

die intension der aussage auf der anzeige ist eindeutig

Es ist aber keine Volksverhetzung. Sondern diskriminierend und ein Verstoß gegen das gleichbehandlungsgesetz. Das da sein rechtes Gedankengut zum Vorschein kommt spielt da in dem Fall keine Rolle. Der wird schon noch ein ordentliches Bußgeld bekommen, weil er mit der Anzeige gegen mehrere arbeitsrechtliche Dinge verstoßen hat. Aber Volksverhetzung lag hier nicht vor. Somit erstmal kein Fall mehr für die Staatsanwaltschaft

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:pika:

hatte sich ja nach dem eilverfahren schon angedeutet.

pr-technisch natürlich ein GAU und verdeutlicht mal wieder, dass etwaige verbotsverfahren sehr genau vorher(!) juristisch geprüft werden müssen und nicht übers knie gebrochen werden sollten (hi@ AfDverbot, auch wenn natürlich nicht ganz vergleichbar).

Mama können wir einen Linksruck haben?
Wir haben Linksruck zu Hause.
Linksruck zu Hause:

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#meinungsfreiheit

#dankedemokratie

:kappa:

€:

hier bisschen mehr zum rechtlichen hintergrund:

[…] Auch sieht das Gericht verfassungsfeindliche Aussagen insbesondere im Zusammenhang mit Islamfeindlichkeit und „Remigration“. Mithin Verstöße gegen die durch das Grundgesetz (GG) geschützte Menschenwürde. Es handele sich auch nicht um einzelne Ausreißer, so Kraft. Allerdings erreichen die Aussagen „noch nicht“ einen prägenden Charakter.

In der Gesamtwürdigung erreichten die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung. Diese Überzeugung habe sich der Senat durch die Sichtung und Würdigung des umfangreichen Materials aus den Compact-Medien und weiteren vom BMI vorgelegten Unterlagen verschafft. Dabei sei bei der Deutung von Äußerungen zum Schutz der der Klägerin zustehenden Meinungsfreiheit die Bandbreite möglicher Aussagegehalte zu berücksichtigen gewesen.

Eine Vielzahl der von der Beklagten als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen ließen sich so Kraft auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten. Dazu kommt, dass die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen und höheren Integrationsanforderungen im Staatsangehörigkeitsrecht für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden ist.

Darüber hinaus enthielten insbesondere die Printmedien der Klägerin auch eine Vielzahl von Veröffentlichungen abseits des hier im Fokus stehenden Migrationsthemas, so etwa zu Coronamaßnahmen und zum Ukrainekrieg. Die darin generell zum Ausdruck kommende polemisch zugespitzte Machtkritik sowie die von der Klägerin bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen genieße den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG und können das Vereinsverbot nicht rechtfertigen.

auch wichtig:

Bemerkenswert ist, dass das BVerwG mit dem Urteil und seiner bislang nur mündlichen Begründung den Weg grundsätzlich eröffnet hat, über das Vereinsrecht auch Medien zu verbieten.

So hieß es, dass die von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit von Meinung, Presse und Medien der Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf Presse- und Medienunternehmen nicht entgegenstehe. Der Bedeutung der Kommunikationsgrundrechte sei vielmehr bei der Rechtsanwendung im Einzelfall Rechnung zu tragen. Mit einem auf Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz gestützten Vereinsverbot gegen ein Presse- und Medienunternehmen darf der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG nicht unterlaufen werden. Also alles eine Frage des Einzelfalls, insbesondere die Anwendung der Verbotsvoraussetzungen im Lichte von Art. 5 Abs. 1 GG.

es gibt seit heute morgen (wieder) durchsuchungen im rahmen von „hetze im netz“.

Mit einem Aktionstag und Razzien ist die Polizei bundesweit gegen mutmaßliche Verfasser von Hass und Hetze im Internet vorgegangen. Dabei gab es nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa mehr als 170 Einsätze. Die Strafverfolgungsbehörden setzten bereits deutschlandweit 65 Durchsuchungsbeschlüsse um und vernahmen zahlreiche Beschuldigte.

Ihnen wird unter anderem Volksverhetzung und Beleidigung von Politikern vorgeworfen. Zwei Drittel der strafbaren Hasspostings lässt sich rechtsradikalen Äußerungen, die online getätigt wurden, zuordnen. Einzelne Fälle kommen aus den Bereichen der linken, religiösen und ausländischen Ideologie oder sind ohne Zuordnung.

na, wurde bei euch geklingelt ihr pimmel? :kappa:

RIP Flosse!

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/fisch-hatte-schwimmer-angegriffen-polizei-erschießt-aggressiven-wels-wir-sind-schockiert/ar-AA1HmXtO