Nachrichten aus Deutschland

Jo und welche Klage meinst du nun? Das Vorgehen von Tesla ist erlaubt, wenn auch dumm.

Ein Detektiv greift deutlich mehr ein, weil der in der Regel nicht einfach nur bei der Wohnung schaut sondern überall hin folgt.

An öffentlichen Orten ist es kein Problem, wenn der Verdacht der Täuschung vorliegt.

Lehnst du dich gerade nicht etwas weit aus dem Fenster?

„Nicht er selber, aber der Fertigungs- und der Personalleiter hätten dann unangekündigt Hausbesuche bei den Beschäftigten gemacht.“ vs „Grundsätzlich dürfen Chefs bei ihren Angestellten an der Haustür klingeln, das ist nicht illegal“.

Als juristischer Laie würde ich nun erstmal definiert sehen wollen, welcher Chef/welche Personalebene gemeint ist und wer überhaupt diese Informationen bekommen darf.

Welche Unternehmen handhaben es noch so?
Ich denke, dass es in Murica einige Unternehmen geben wird, die so handeln. Und ein Trump, Thiel, Vance und Musk werden dies durchaus befürworten. Tesla hat allerdings (wie Musk im Generellen) Probleme sich an Gesetze verschiedener Länder zu halten. Also wird es einfach probiert und wie man sieht, gibt es genug Hörige, die durchaus Verständnis zeigen.

z.b. schadensersatzansprüche der arbeitnehmer gegenüber dem arbeitgeber aufgrund von eingriffen in die persönlichkeitsrechte (und verstoß gegen den datenschutz).

zudem ist es mmn fraglich, ob die gewonnen erkenntnisse in einem arbeitsrechtlichen prozess überhaupt verwertet werden dürfen.

ich beziehe mich auf den einsatz von detektiven.

Wie gesagt, der Einsatz von Detektiven ist nicht per se verboten, wie es das Interview vielleicht vermuten lässt.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte die Mitarbeiterüberwachung mit Urteil vom 20. Juli 2016 zunächst abgelehnt (Az. 4 Sa 61/15). Damit wurde der Detektiveinsatz als Ermittlungsmaßnahme fast abgeschafft. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) revidierte die Entscheidung und erweiterte sogar den Rahmen zulässiger Überwachungen: Auch nicht strafbare Verhaltensweisen dürfen laut Urteil vom 29. Juni 2017 mit Hilfe von Detektiveinsätzen aufgeklärt werden (Az. 2 AZR 597/16). In dem Fall ging es um eine verbotene Konkurrenztätigkeit während der Krankschreibung eines Arbeitnehmers.

habe ich auch nie behauptet?

nochmal: es geht nur um den fall „nur krank“.

Deine angesprochene Klage setzt aber voraus, dass es verboten ist.

Der AG hat einen berechtigten Verdacht und weiß eben nicht, ob der AN tatsächlich einfach nur krank ist.

es muss verhältnismäßig sein und es muss ein konkreter(!) verdacht für eine erhebliche pflichtverletzung vorliegen, was in so einem fall nicht gegeben ist mmn.

Ein solcher Eingriff sei nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Vorfeld ein auf konkrete Tatsachen gegründeter Verdacht für das Vorliegen einer Straftat oder einer schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Pflichtverletzung bestehe. Eine verdeckte Ermittlung „ins Blaue hinein“, ob sich der Arbeitnehmer möglicherweise pflichtwidrig verhalte, sei hingegen unzulässig. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlange in einem solchen Fall darüber hinaus, dass ein Arbeitgeber vor der Anordnung einer Überwachungsmaßnahme zunächst alle sonstigen, verfügbaren Erkenntnisquellen ausschöpfe. Verstoße der Arbeitgeber hiergegen, so ergebe sich regelmäßig aus der hierin liegenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot.

so4ps Quote + folgendes:

Das ist doch ein komplett anders gelagerter Fall, als wenn jemandem unterstellt wird eine Krankheit (und nur eine Krankheit) vorzutäuschen.

„Nur“ eine Krankheit vortäuschen? Das ist genau die gedorderte schwerwiegende arbeitsrechtliche Pflichtverletzung :D wir kennen nicht die Einzelheiten, aber es wird schon einen Verdacht geben. Einfach so wird das nicht gemacht. Reicht ja vermutlich, wenn einige der Verdächtigten AN das Attest vom gleichen Arzt haben etc.

Kann man sowas nicht einfach erfinden? „Ja, ich hab von jemandem gehört, dass Person X gar nicht krank ist. Deswegen wollte ich dem jetzt auf den Grund gehen“

Nein. Dazu gibt es feste, juristisch vorgeschriebene Wege, wie ein AG die Krankmeldung eines AN anzweifeln kann. Und das beinhaltet nicht, das persönliche vorbeischauen :D

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Sich krankschreiben zu lassen und oder sogar um einer Konkurrenztätigkeit nachzugehen ist doch etwas anderes als eine Krankheit vorzutäuschen, um freie Tage zu bekommen (was das Zitat mmn auch aussagt).

Sich krankschreiben zu lassen, um freie Tage zu bekommen ist sog. Lohnfortzahlungsbetrug.
Das mag etwas anderes sein als der konkrete Fall, aber dennoch vergleichbar.

Dass dies ebenfalls nicht erlaubt ist, ist doch klar.
Es ging doch vielmehr um den Einsatz eines Privatdetektivs und weiterer Maßnahmen und ab welcher Schwere etc. dessen Einsatz gerechtfertigt wäre. Und das von dir gepostete Urteil bezieht sich auf einen Fall, der schwerwiegender zu sein scheint.

/e: Ok. Damit können wir, denke ich, beide leben und überlassen es den Gerichten, dies final zu klären.

((Und ob die Vergleichsbarkeit ggbn ist ebenfalls. :D))

Sehr lesenswert ;)
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-597-16/

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Aber in dem Fall gab es doch einen konkreten Verdacht auf wettbewerbswidrige Konkurrenztätigkeit (durch die email).

Beim Tesla Fall? Da ist bekannt, dass man sich „einfach“ Arbeitnehmer rausgesucht hat. Sehr konkret ist der Verdacht also eher nicht

Wenn jemand alle 6 Wochen einen neuen Attest mit einer neuen Erkrankung hat, dann ist es eben nicht so. Wenn er 6 Wochen Knie hat und dann 6 Wochen Burnout und dann 6 Wochen Rücken, dann kannst du dem eben nicht einfach kündigen wegen „keine Aussicht auf Besserung“.

Weiß nicht jetzt ob es jetzt besser ist, wenn ein Unternehmen mit Detektiven ihre Arbeitskräfte beschattet :D

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Weiß nicht wann Maschmeyer so Based geworden ist, aber trifft es eigentlich auf den Punkt.
Carsten Maschmeyer auf X: „Kontrollbesuche des Arbeitgebers helfen wirklich niemandem! Jetzt wird es wirklich bodenlos: Ab sofort sollen kranke Mitarbeitende des Tesla-Werks Grünheide Besuche durch das Unternehmen erhalten. Und zwar vom Geschäftsführer und dem Personalchef höchstpersönlich. Nicht aus“ / X

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