https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__276.html
Absatz 2: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Unter Vorsatz ist rechtlich gesehen das Wissen (intellektuelles Element) und Wollen (voluntatives Element) der Verwirklichung eines Tatbestandes zu verstehen, der wissentlich mit rechtswidrigem Erfolg getätigt wird oder aber unter Strafe steht.
Ich denke, dass es juristisch gesehen immer schwierig zu beweisen ist, ob eine Straftat vorsätzlich oder fahrlässig war. Bei Vorsatz spielt das" Wollen" eine Relevanz und dies ist vermutlich (ich bin kein Jurist) nicht so einfach festzustellen.