Nachbarin fragt nach WLAN

Raubkopier-Oma :kekw:

Deswegen nie WLAN teilen, selbst wenn ihr der direkten person vertraut, wer weiß wem sie euer Pw noch gibt, wenn mal Besuch oder so da ist :man_shrugging:

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In der fritzbox kann man solche Protokolle aber auch unterbinden.

Joa, wer bock drauf hat alles zu verbieten, damit ne unbekannte nachbarin nen zugriff haben kann :smiley:

Filter nur für den Gast einstellen. Halte ich nicht für übertrieben…

Das ändert aber nicht viel an der Sache. Gibt ja auch genug andere Varianten.

nur in Deutschland…

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haben jemanden im „erweiterten bekanntenkreis“, der gibt dir jedes mal WLAN Vouchers, wenn du da bei ihm ins Gästenetz willst… :D

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RJ inzwischen zu alt für sowas :smiley:

Würde dir auch dringendst empfehlen ein Gast-Wlan einzurichten.

Mein Eltern hatten genau den Fall damals mit ihrer Ferienwohnung, wo ein 18-Jähriger Azubi anscheinend wirklich dick Spiele gezogen hat. Irgendwann kam dann der Mahnbescheid und der Junge wusste natürlich von nichts …

Wie bereits oben erwähnt: Ein Gast-WLAN ändert daran gar nichts. Entweder du hast in dem Fall jemanden dir gegenüber, der dieses Recht ernst nimmt, dass du nicht für Vestöße andere haftbar gemacht werden kannst oder eben nicht.

Das stimmt so nicht ganz. Es ist sicher so, dass wenn du von Warner verklagt wirst, auf der anderen Seite eine ganz andere Anwaltspower steckt.
Auch das Gericht muss zumindest halbwegs sachkundig sein.
Das spielte in dem Urteil aus dem von dir geposteten Artikel aber gar keine Rolle.

Hab mir das aus Interesse mal durchgelesen. Der Artikel hat halt außer dem Ergebnis genau 0 mit dem Urteilstext zu tun - wie leider so oft in deutschen Medien.

Ohne jetzt Akteneinsicht zu haben, liest sich aus dem Urteil raus, dass die Dame entweder einen super schlechten Anwalt hatte, oder halt ihr Sohn/Ehemann der „Störer“ war.

Trotz Haftungsprivilegierung bleibt eine sekundäre Darlegungslast.
Heißt du musst schon nachweisen, dass die tatsächliche Möglichkeit besteht, ein Dritter könnte zum fraglichen Zeitpunkt Zugriff auf dein WLan gehabt haben.
Dem kommt Sie einfach nicht nach.

Kurz gesagt behauptet sie: „Auf meinem Router war ein Freifunk-Knoten und ich hab kein Rechner, deshalb kann ichs nicht gewesen sein!“

Es wurde scheinbar auch auf Hinweis des Gerichts nicht substantiiert vorgetragen, dass Dritte überhaupt auf den Router zugreifen konnten.

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Allein die Aussagen „Ich habe keinen PC“ + „Das war ein Freifunk-Router“ sind schon seltsam.
Irgendjemand muss das Freifunk ja eingerichtet haben, also ist jemand mit technischem Wissen + PC im Haushalt potentiell verfügbar.

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Einer fremden Person, auch wenn es der Nachbar ist, einen dauerhaften WLAN Zugang zu ermöglichen ist in meinen Augen ein No-Go.

Bin gespannt wohin sich das hier noch ausufern wird :popcorn:

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führerschein bezahlen z.B.

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Der Sohn ist halt ein Freifunker.

Wie soll/könnte sowas konkret aussehen? Wir sprechen hier ja von einer Zeitspanne von 4 Jahren, die zwischen der Tat und dem Schreiben gelegen haben.

Jo, seh ich auch so.

typisch Spießer-Alman. Einfach mal die Nachbarfreundschaft hochleben lassen und nicht stumm durchs Treppenhaus gehen und niemanden grüßen…

RUNTER VON MEINEM RASEN!!!

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Eher rein in die Nachbarin

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Was ist denn jetzt die Gegenleistung? Kriegst du wenigstens an Sonntagen n Kuchen gebacken?

Warmer Apfelkuchen :>