Kündigung - wie verhandeln

GuMo an die Expertenrunde und den Debattierklub,

ich bin seit 2011 Angesteller bei einem Unternehmen, bei dem ich in letzter Zeit zunehmend unzufrieden bin und daher meine Fühler ausgestreckt habe.

Nun sieht es tatsächlich so aus, als könnte was Passendes dabei sein.
Eine Hürde, die ich dabei noch nehmen muss, aber nicht genau weiß, wie ich da clever agiere, ist folgende:

Die aktuelle Kündigungsfrist beträgt AG/AN-seitig bei Betriebszugehörigkeit >10 Jahre 4 Monate.
Das ist natürlich ziemlich bescheiden, wenn man wechseln möchte und der neue potentielle AG „nächstmöglich“ sucht.

Ich habe abzüglich des von mir bereits geplanten Urlaub noch 22 Urlaubstage übrig [nicht 100% sicher, aber um den Dreh] (heißt, ich könnte noch rund einen Monat komplett urlauben, was ich aber nicht möchte).

Irgendjemand eine Idee, wie ich diese beiden Dinge eventuell verheiraten könnte, so dass ich meine Kündigungsfrist „abkürzen“ kann?

Grundsätzlich hat mein derzeitiger AG ja keinen Vorteil, wenn er mich für einen Monat bezahlen müsste, in dem ich de facto (Dienstleister) kein Geld erwirtschafte.

Natürlich ist da für mich auch interessant, was überhaupt rechtens ist.
Warum ich da so wenig drüber weiß? Ist mein erster Jobwechsel.

Danke für jeden Input. Von kackedreisten Tipps bitte absehen, ich möchte im Guten gehen.

Mich würde mal interessieren, warum du jetzt so unzufrieden bist? Was ist passiert in den letzten Monaten?

sprich mit deinem aktuellen arbeitgeber, ob ein auflösungsvertrag möglich ist, sodass du schneller wechseln kannst. gleichzeitig sagst du dem anderen, dass du 4 monate kündigungsfrist hast, wenn die dich wollen dann warten die auch, selbst wenn es denen nicht schmeckt. einfach mit offenen karten spielen

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Hab ich damals auch so gemacht. Ich glaube so viele Möglichkeiten hast Du sonst nicht. Urlaub „verrechnen“ ist glaube ich nicht möglich.

Doch klar, Urlaub kann auch ausgezahlt werden. Habe ich schon 2x bei Firmenwechsel gemacht.
Lohnt sich halt für den AN gar nicht vom Geld her, aber geht.

Glaube er meinte nicht monetär, sondern dass man auf Urlaub verzichtet um beispielsweise seine Kündigungsfrist zu verkürzen.

Oder zumindest meinte ich das so.

Ne, das geht natürlich nicht.

aber in einen Auflösungsvertrag kann man das ja trotzdem „einverhandeln“, oder?

Weiß ich nicht genau, aber imo kannst du nicht einfach auf Urlaub verzichten.

Formulier es als Entgegenkommen deinerseits. Du verzichtest auf den Urlaub (22 Tage sind ja nicht gerade wenig) und dafür kommst du durch einen Aufhebungsvertrag schneller raus. Der Aufhebungsvertrag ist idR „fristlos“, Resturlaub (in Form von Bezahlung/Verzicht) kann da meines Wissens nach auch geregelt werden.

Wie soll das gehen mit seinem gesetzlichen Mindesturlaub im Jahr? Er kann da nicht drauf verzichten. Sein neuer AG wird ihm ja kaum dann mit Freude die Tage Urlaub geben, auf die er verzichtet hat…

wieso sollte er nicht auf urlaub verzichten können? in dem auflösungsvertrag einigen sich beide parteien einvernehmlich den bestehenden arbeitsvertrag zum tag x aufzulösen/aufzuheben. wenn beide parteien mit den regelungen einverstanden sind dann ist das so

/e: klar, neuen urlaub muss er mit neuem AG klären, der schenkt ihm garantiert nicht die tage des alten AG

  1. Verzicht/Erholungszweck
    Frage: Darf ich auf meinen Urlaub verzichten?
    Antwort: Ein Arbeitnehmer kann nicht von sich aus freiwillig auf seine Ansprüche nach
    BUrlG oder entsprechenden Tarifverträgen verzichten. Verzichten können lediglich
    Beschäftigte auf einzelvertraglich zugesicherten Urlaub, der über die Mindestvorgabe
    des Gesetzes, also vier Wochen Erholungsurlaub, hinausgeht.

Q: https://www.verdi.de/++file++51a765466f68441763000210/download/Fragen%20und%20Antworten%20zum%20Urlaub-1.pdf

Ich weiß nur, dass es geht. Ich würde mal vermuten, da ein Aufhebungsvertrag ein beiderseitiges Entgegenkommen ist, seitens der Rechtsprechung dann auf den „gesetzlichen Mindesturlaub“ einfach geschissen wird.

Hier eine Mustervorlage. Wenn es nicht gingen würde, bezweifle ich stark, dass das dann so drin stehen würde.

genau diese diskussion habe ich mir erhofft, bin total unsicher - wie ich da verhandeln soll, ohne dass ich am ende total schlecht dastehe.

tatsächlich würde ich ungerne den gesamten urlaub abtreten. einiges davon allerdings schon, wenn es dazu führt, dass ich meine kündigungsfrist verkürze (nicht offiziell, sondern als vorschlag gegenüber meinem derzeitigen AG, so dass wir uns auf einen aufhebungsvertrag committen, bei dem ich eher wechseln kann).

Sag ihm einfach, was Sache ist und frag einen Aufhebungsvertrag an. Den Urlaub sprichst du gar nicht erst an.

§ 7 BUrlG

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

er verzichtet ja nicht drauf, er möchte den urlaub nur gegen früheren austritt tauschen

Abgelten heißt aber „gegen Geld“ und nicht gegen früheren Austritt.

Also erstmal wird dein Resturlaub im Normalfall über das Jahr aufgestockt, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Dann wird auch dementsprechend der Resturlaub nicht 22 Tage sein sondern etwa Gesamturlaub*(Kündigungszeitpunktsmonat/12).
Ließ hier die gesetzliche Regelung bestenfalls einmal nach.
Dein neuer AG wird dir dann entsprechend den Urlaub prozentual zum verstrichenen Jahr zuweisen, kannst du auch mit ihm regeln vor Vertragsunterzeichnung (als Anhang zum Arbeitsvertrag z.B.)

Auflösungsvertrag it is um schneller aus dem aktuellen raus zu kommen.

Mein Vorhaben wäre demnach folgend:

Ich reiche die Kündigung ein mit -vorerst- normalem Austrittsdatum (ergo mit 4 Monaten Kündigungsfrist).
Dabei frage ich nach einem Aufhebungsvertrag mit verkürzter Frist.
Wenn mir dieser nicht gewährt wird, würde ich den „Joker“ mit den Urlaubstagen bringen und sagen, dass ich eben dann von den 4 Monaten effektiv maximal 3 leisten kann, aufgrund der übrigen Urlaubstage und man sich hier doch bestimmt auf einen Kompromiss einigen kann.
(dachte da grob an Verkürzung auf 2 Monate und Abtreten von X Tagen).

Habe ich da einen Denkfehler, ist das dumm meinerseits oder „könnte man probieren“?