Kündigung - wie verhandeln

Kannst du so machen, ja.

Könnte man, allerdings muss der Urlaub nicht gewährt werden, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Er muss dann zwar ausgezahlt werden, das bringt dir im Zweifel aber auch nichts.

Bedenke, dass die 22 Resttage auf das Jahr gesehen sind (siehe das was panda gesagt hat).
Ist das Verhältnis zu deinem AG schon „durch“? Wenn nein würde ich das offener und freundlicher kommunizieren und nicht „Hey, wenn ihr mich nicht gehen lasst, bin ich 1 Monat im Urlaub. Ciao!“. Zum Einen wegen dem oben angesprochenen und zum Anderen, kann er dir, trotz Kündigung, diesen Urlaub verwehren und auszahlen (Begründung „zu diesem Zeitpunkt sind schon zu viele andere Kollegen im Urlaub“ blabla).

die 22 Resttage sind schon auf das Jahr runtergerechnet (habe derzeit noch 35 :D) ein Hoch auf „Übernahme ins neue Jahr“. Wird bei uns alles etwas läppisch gehandhabt.

Ja natürlich, ich werde es nicht so Erpressermäßig machen, wie es sich auf den ersten Blick darstellt.

Dann abfahrt wie es dargestellt hast.

Danke an alle erstmal.
Bis Ende des Monats habe ich Klarheit.

Ich gebe dann mal ein Update durch.

abgelten heisst per definition erstmal nur ausgleichen. ob gegen entgelt oder etwas anderes ist nicht näher bestimmt.

Ist die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag so festgelegt? Anderfalls gilt für Kündigungen des AN ab 7 Monaten Betriebszugehörigkeit eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Nur wenn der AG dich kündigen will gilt, wie du schon geschrieben hast, 4 Monate.

Dachte ich mir auch. Wundert mich wo die 4 Monate her kommen.Normal hast als AN immer 4 Wochen, sprich kündigt und nimmst dein Resturlaub. Habe ich genau so erst hinter mir.

Kommt immer auf den Vertrag an. Ich habe zB sechs Wochen zum Quartalsende. Lässt sich also nicht pauschal sagen.

Du brauchst auf jeden Fall eine Bescheinigung von deinem jetzigen Arbeitgeber wie viele Urlaubstage du bereits genommen hast, dass der neue Arbeitgeber diese anrechnen kann, sonst würdest du zu viel Urlaub bekommen, was für die Arbeitgeber natürlich nachteilig wäre.

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Ist gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit im BGB zum Beispiel sind es in meiner Branche typischerweise 3 Monate oder 3 Monate zum Ende des Quartals = meist 4 Monate. Habe aktuell auch nur 4 Wochen weil ausländische Company.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Ich kenne das mit dem Resturlaub auch nur folgendermaßen:

  • Die Tage aus den Vorjahren welche man da praktisch übernommen hat muss der alte AG auszahlen bzw. muss man halt nehmen

  • Die Tage aus dem aktuellen Kalenderjahr werden auf die Monate welche man noch im Betrieb war runter gerechnet und was da über bleibt muss man dann nehmen bzw. bekommt man ausgezahlt. Also wenn man z.B. 24 Urlaubstage hat sind das 2 pro Monat, sprich wenn man Ende August kündigt wären das dann 16

  • Beim neuen AG bekommt man dann dementsprechend auch die Tage so umgerechnet, heißt wenn du am 1.9 anfängst und 30 Tage beim neuen AG hast sind das pro Monat 2,5 Tage, macht dann bei 4 Monaten also 10 Tage Urlaub für 2022 und ab 2023 dann eben die 30 pro Jahr

  • afaik kann der neue AG auch die Urlaubstage welche man beim alten AG hat übernehmen, muss er aber logischerweise nicht, da zahlt er ja sonst auch drauf bzw. übernimmt Kosten, die eigentlich der alte AG tragen müsste. Ich kenne da so nen Fall wo der alte AG dem neuen ~50 Tage aufbrummen wollte, weil er die dann logischerweise nicht zahlen hätte müssen, macht logischerweise niemand die dann zu übernehmen :X

Soweit es den Pflichturlaub (20 Tage bei 5 Tage Woche) betrifft, muss der neue AG nichtgenommene Urlaubstage übernehmen, wenn der AN das wünscht. Oder auch andersrum kann man teilweise den gesamten Jahresurlaub in der ersten Jahreshälfte beim alten AG verbrauchen. Man darf nur keinen Urlaub doppelt nehmen.
Wie das bei dem Teil aussieht, der über den Pflichturlaub hinausgeht, weiß ich nicht.

Das gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag nichts steht. Wurde ja hier schon mehrfach geschrieben. In meiner Branche sind zB 3 Monate zum Quartalsende absolut üblich, d.h. im „schlimmsten“ Fall 6 Monate.

Thema Urlaub: muss ich noch mal genauer betrachten.

Thema KF: steht so im Arbeitsvertrag. Nichts zu rütteln.

Jo, brudi. was läuft?

ich dachte es hat sich erledigt, da ich es mehr oder weniger ausführlich im talt runtergerattert habe.

aber, du hast recht, ich bin das update schuldig.
ich habe fristgerecht ende juni gekündigt und meine kündigungsfrist wurde auf 3 (von 4) monate verkürzt. ergo endet mein beschäftigungsverhältnis zum 30.09. dazu habe ich im september noch 2 1/2 wochen urlaub (eine woche am anfang und 1 1/2 am ende), so dass ich am 21.09. meinen letzten arbeitstag habe.

mit einem gesellschafter sind zwar kurz die fetzen geflogen, aber dennoch gehe ich hier im „guten“.
freue mich sehr auf meinen neuen job - nicht nur wegen des gehalts :P

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Prima, danke! Dann bald einen guten Start! :)

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